Guten Tag werte Kameradinnen und Kameraden,
entschuldigt bitte im Voraus, falls diese Frage schon mal gestellt wurde. Zur Zeit bin ich als Tastfunker in einem EloKa Btl. eingeplant. Ich befinde mich zur Zeit noch auf ZAW (Kaufmann f. Büromanagement). Anschließend soll ich noch 2 Verwendungslehrgänge besuchen. Falls der Fall auftreten sollte, das ich diese Lehrgänge nach der ZAW nicht bestehen sollte und auch beim Zweitversuch durchfallen sollte aufgrund von Unfähigkeit. Würde dies dann bedeuten, das ich nach 4 Jahren einfach so entlassen werde ? Wie sieht es dann mit Rückzahlung der ZAW Kosten aus ? Müsste ich diese dann zurückerstatten ? Nun zu meiner zweiten Frage, was wäre wenn ich die Lehrgänge aufgrund von Krankheit bzw. im Falle eines DU Verfahrens nicht bestehen würde ? Hätte ich dann noch einen BFD Anspruch?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Solltest du endgültig mit deinen Lehrgängen scheitern, läufst du mit der Zwischenfestsetzung aus.
Wenn man sich aber konzentriert und anstrengt, schafft man das schon. So wie viele hundert vor dir.
Der BFD-Anspruch ist abhängig von der Verpflichtungszeit und dann werden zivil verwertbare Abschlüsse abgezogen; dazu hast du aber auch schon irgendwann ein Merkblatt bekommen.
Die Fragen wurden Ihnen doch
hier schon mal beantwortet.
Deshalb ist hier dicht!
Danke für den Hinweis, ich finde das ehrlich gesagt schon etwas unverschämt vom TE.
Und dann auch noch beleidigt abziehen, solche Kameraden hat man gern.