Hallo,
ich soll versetzt werden, erhalte aber aufgrund meiner Zugehörigkeit zur Feldjägertruppe eine Feldjägerzulage. Die neue Stelle ist die gleiche Dotierung, allerdings ohne Zulagen, außerhalb der Truppengattung.
Ein Kamerad meinte, dass die Zulage eine gewisse Zeit weitergewährt wird.
Allerdings kann ich dazu in den Vorschriften direkt nichts finden.
Weiß jemand mehr?
Vielen Dank!
Wie lange hast du denn die FJg Zulage bisher bekommen?
Ich meine insgesamt seit ca. 5 Jahren
§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
(1) Der Wegfall einer Stellenzulage aus dienstlichen Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, wird ausgeglichen, wenn die Stellenzulage zuvor in einem Zeitraum von sieben Jahren insgesamt mindestens fünf Jahre zugestanden hat. Die Ausgleichszulage wird auf den Betrag festgesetzt, der am Tag vor dem Wegfall zugestanden hat. Jeweils nach Ablauf eines Jahres vermindert sich die Ausgleichszulage ab Beginn des Folgemonats um 20 Prozent des nach Satz 2 maßgebenden Betrages. Erhöhen sich die Dienstbezüge wegen des Anspruchs auf eine Stellenzulage, wird diese auf die Ausgleichszulage angerechnet. Zeiten des Bezugs von Stellenzulagen, die bereits zu einem Anspruch auf eine Ausgleichszulage geführt haben, bleiben für weitere Ausgleichsansprüche unberücksichtigt.
Das habe ich nun gefunden!
Somit muss ich prüfen, ob ich auch die vollen 5 Jahre lang die Zulage erhalten habe.
Und das wird von Amtswegen durch das BVA berechnet und auch gezahlt.
Zitat von: Zulage2020 am 04. November 2020, 20:47:32
§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
(1) Der Wegfall einer Stellenzulage aus dienstlichen Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, wird ausgeglichen, wenn die Stellenzulage zuvor in einem Zeitraum von sieben Jahren insgesamt mindestens fünf Jahre zugestanden hat. Die Ausgleichszulage wird auf den Betrag festgesetzt, der am Tag vor dem Wegfall zugestanden hat. Jeweils nach Ablauf eines Jahres vermindert sich die Ausgleichszulage ab Beginn des Folgemonats um 20 Prozent des nach Satz 2 maßgebenden Betrages. Erhöhen sich die Dienstbezüge wegen des Anspruchs auf eine Stellenzulage, wird diese auf die Ausgleichszulage angerechnet. Zeiten des Bezugs von Stellenzulagen, die bereits zu einem Anspruch auf eine Ausgleichszulage geführt haben, bleiben für weitere Ausgleichsansprüche unberücksichtigt.
Das habe ich nun gefunden!
Somit muss ich prüfen, ob ich auch die vollen 5 Jahre lang die Zulage erhalten habe.
Exakt.
Und die weitergeführte Zulage wird dann in jedem Jahr um ein Fünftel abgeschmolzen, so daß diese dann nach spätestens weiteren fünf Jahren komplett wegfällt.
Der zitierte Absatz stammt übrigens aus einem Paragraphen des Bundesbesoldungsgesetzes.