Guten Tag,
ich habe im Juli 2020 meine AGA wiederholen müssen. Dabei wurde ich innerhalb des gleichen Dienstorts zu einer neuen (AGA) Kompanie kommandiert. Die Kommandierung galt ab dem 01.07.2020, jedoch war Dienstantritt erst am 03.08.. Die Zeit dazwischen musste ich im Home Office verbringen. Für meinen fuhr ich dann wieder in die Kaserne und verblieb dort 6 Wochen lang. Am Ende der AGA wurde ich, aus der Kommandierung heraus, an einen neuen Dienstort versetzt.
Ich habe während der AGA, wie meine Kameraden dort, einen Trennungsgeldantrag und einen Reisekostenantrag gestellt. Jedoch wurden diese nun abgelehnt, da ich ja am selben Dienstort verblieben bin.
Während der AGA war ich zu gemeinschaftsverpflegung verpflichtet und hatte, abgesehen von zwei Tagen, keinen Tag an dem ich nach Hause fahren konnte. Nun stellt sich mir die Frage ob dies richtig ist, da mein Spieß mir vorher gesagt hatte, ich hätte Anspruch auf Trennungsgeld und ich solle eiinen Antrag stellen.
MkG
Haben Sie eine anerkannte Wohnung?
Gab es denn in der alten Einheit Trennungsgeld (sprich gibt es eine anerkannte Wohnung außerhalb der Standortes)? Wenn nein, dann gibt es bei einer Kommandierung am gleichen Standort auch keines.