Moin Hallo,
ich habe mir mal das Forum und die Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand: Januar 2020 durchgelesen und wollte nun von euch wissen ob ich das alles so richtig verstanden habe.
Ich freue mich auf euer Feedback Ergänzungen etc. und danke für Zeit im Voraus.
Wahl UKV oder TG ich muss UKV ablehnen, wenn ich TG möchte
dann gibt es folgende Möglichkeiten:
§6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort Wenn zuzumuten ist ( weniger als 3 Stunden Gesamtfahrzeit und die Abwesenheit weniger als 12 Stunden ist .
Frage: Gibt es da auch Ausnahmen das auch die 3 Stunden Überschritten werden dürfen? Ja oder nein? Weil
Frage: Wäre meine Berechnung so richtig? ja oder nein? Weil
20 Arbeitstage * (200 km*0,20 €) = 800 € 20 Tage Verpflegungszuschuss je 2,05 € = 41,- € abzüglich Eigenanteil 20*( 100 km*0,08 €)
gesamt= 800€-160€ anteil+ 41€ Essen = 681€ bei täglich pendeln
oder.
§3 auswärtiges verbleiben in den ersten 14 Tagen Kürzung des Trennungsreisegeldes in höhe von 28€ beim auswärtigen Verbleiben 1,80 früh (20% 0,36€] Kürzung Mittag 3,40 (40% 1,36€] und Abend 3,40(40% 1,36€)
Gesamtkürzung: 3,08
14 Arbeitstage x 28€ = 392 € - 14 x 3,08= 43,12€ kürzung = 348,88€
Ab dem 15 Tag Trennungstagegeld in höhe von 12,90 (verheiratet) -1,5 % Kürzung = 10,96
6 Arbeitstage x 12,90€ = 77,40€ - 6 x 1,94€ = 11,64 kürzung = 65,76€
Gesamt= 348,88+65,76= 414,64€ bei auswärtigen Verbleiben
Frage: Besteht Anspruch auf 20€ Übernachtungegld in den ersten 14 Tagen wenn ich ind er Kaserne Schlafe?
Zudem gibt es beim Auswärtigen verblieben 2x Familienheimfahrten bis max 130€ pro Fahrt im Monat.
Lesen Sie nochmal hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.150.html
Die Beiträge ab Antwort #153 am: 30. Mai 2020
Vor allem die PDF in den Links bzw. Anhängen.
Zum Thema Zumutbarkeit hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62676.msg664864.html#msg664864
Zitat200 km
Sind das je Strecke 200km? Wenn ja muss alleine der gesunde Menschverstand sagen, dass dieses absolut inakzeptabel ist. So etwas kann man nicht lange mitmachen, ohne sich selbst über Gebühr zu belasten.
Ja 200 Versuche aber näher randzuziehen. Soll keine Dauer Lösung sein .
Ergänzung:
Denke pro Strecke meint er 100km,nicht 200km, siehe seine Rechnung (Eigenanteil ist immer einfacher Weg und da meint schreibt er 100km).
Zum Weg: ich pendele seit mehr als einem Jahr täglich insgesamt 300km. Man kann nicht pauschal sagen, dass das nicht geht auf Dauer, jeder ticket anders und jeder legt andere Prioritäten. Auch kann man das nicht pauschal an Kilometern festmachen, denn bei mir sind es 90% Autobahn unbegrenzt, da sagt die Kilometerzahl nicht alles aus.
Zu der Rechnung TG §3:
die 14 Tage erhöhter TG Satz gelten nur einmal, wenn du kommandiert/versetzt (Dienstantritt) wirst, sprich für den Erstantrag. Danach wird mit dem Satz ab dem 15. Tag gerechnet für die folgenden Monate.
MkG
Jeder ist ja seines eigenes Glückes Schmied und der Wunsch ist des Menschen Himmelreich..
Ich gebe zu bedenken, dass eine Höchstbetragsberechnung vorgenommen wird, sobald der Sachbearbeiter entscheidet, dass eine tgl. Rückkehr unzumutbar ist.
Was bedeutet das dann für mich Höchbetragsberechnung .und wo liegt die ?
Zitat von: Andi8111 am 12. November 2020, 11:59:37
Jeder ist ja seines eigenes Glückes Schmied und der Wunsch ist des Menschen Himmelreich..
Ich gebe zu bedenken, dass eine Höchstbetragsberechnung vorgenommen wird, sobald der Sachbearbeiter entscheidet, dass eine tgl. Rückkehr unzumutbar ist.
Kann mir jemand erklären bitte mir was ich nun ob nach TG 3 oder TG 6 zu rechnen habe ? Weil es für meine Planung und Familie wichtig ist . Ich habe ja ne Berechnung gemacht ist die von den Sätzen stimmig ?
Beste Grüße
Zitat von: NilsBW am 12. November 2020, 11:45:36
Ergänzung:
Denke pro Strecke meint er 100km,nicht 200km, siehe seine Rechnung (Eigenanteil ist immer einfacher Weg und da meint schreibt er 100km).
Zum Weg: ich pendele seit mehr als einem Jahr täglich insgesamt 300km. Man kann nicht pauschal sagen, dass das nicht geht auf Dauer, jeder ticket anders und jeder legt andere Prioritäten. Auch kann man das nicht pauschal an Kilometern festmachen, denn bei mir sind es 90% Autobahn unbegrenzt, da sagt die Kilometerzahl nicht alles aus.
Zu der Rechnung TG §3:
die 14 Tage erhöhter TG Satz gelten nur einmal, wenn du kommandiert/versetzt (Dienstantritt) wirst, sprich für den Erstantrag. Danach wird mit dem Satz ab dem 15. Tag gerechnet für die folgenden Monate.
MkG
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Jetzt verstehe ich nichts mehr . Kann mich bitte jemand kurz aufklären . Ich gehe Mal davon aus das mir das tägliche Pendeln nicht zugesagt werden kann, da ich die Ruhezeit überschreite Also bekomme ich TG für auswärtiges verbleiben, was sind da nun die Pauschalen die ich pro Tag erhalte?
Danke
Zitat von: Andi8111 am 12. November 2020, 14:21:14
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Edit: Zitat kentlich gemacht!
Sie sind doch Handelsfachwirt? Fällt es Ihnen denn dann so schwer, einen Verordnungstext zu lesen, in dem sogar ein ähnliches Beispiel dargelegt wird?? Auch hier: (bitte, bitte, bitte!!!!) Abwarten, was auf den erstmaligen Antrag auf Trennungsgeld durch die zuständige Dienststelle entschieden wird. (Es hängt nämlich eminent davon ab, ob Sie z.B. eine Unterkunft bekommen, oder eine anmieten müssen oder, oder oder...)
Zitat von: bauer3344 am 12. November 2020, 16:07:28
Jetzt verstehe ich nichts mehr . Kann mich bitte jemand kurz aufklären . Ich gehe Mal davon aus das mir das tägliche Pendeln nicht zugesagt werden kann, da ich die Ruhezeit überschreite Also bekomme ich TG für auswärtiges verbleiben, was sind da nun die Pauschalen die ich pro Tag erhalte?
Danke
Und vielleicht versuchen Sie, wenigstens in dienstlichen Belangen, die gültigen Regeln der Interpunktion im Fließtext zu berücksichtigen.
Sie enden schon wieder in operativer Hektik und haben in Wahrheit gar keinen Plan, was abgeht!
1. Ihnen wird bei der Einstellung auf jeden Fall die UKV zugesagt werden!
2. Diese Zusage wird spätestens nach drei Jahren wirksam, so lange bekommen Sie TG!
3. In diesen drei Jahren können Sie entscheiden, nicht umzuziehen, dann bekommen Sie weitere 5 Jahre TG!
4. Das BwDLZ berechnet die Entfernung zwischen Wohnung und Dienstort!
5. Ist diese Entfernung kleiner als 50 km, ist auf jeden Fall der räumliche Zusammenhang gegeben!
6. Bei Entfernungen von mehr als 50 km, aber weniger als 100 km, errechnet vom BwDLZ, kann der Dienststellenleiter, also z. B. ein BtlKdr, den räumlichen Zusammenhang feststellen. Dann ist TG nach § 6 TGV mit täglichem pendeln möglich!
7. Ist die errechnete Entfernung größer als 100 km, wird es TG nach § 3 TGV werden!
Und Jetzt warten Sie mal ab, was bei der Einstellung alles auf Sie zu kommt, anstelle hier vogelwilde und falsche Berechnungen zu erstellen!
Der letzte Beitrag sagt alles aus.
Dennoch eine kleine Ergänzung, die Sie vielleicht beruhigt: ich bekomme ebenfalls TG nach §6, die tägliche Heimfahrt von 147km pro Weg ist aber als nicht zumutbar bewertet worden. Nichtsdestotrotz erhalten Sie einen nicht beklagenswerten Zuschuss von 15€/Tag im Monat Trennungsübernachtungsgeld zzgl. Trennungstagegeld. Man kann sich also auch bei Unzumutbarkeit nicht beklagen.
Siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Ist alles soweit gesagt.
Ich habe auch eine Zeit lang nach §6 TG bei 254km Strecke am Tag. Waren mehr als 12h und mehr als 100km, d.h. habe eine unzumutbarkeit und daraus Folgt eine gedeckelte Berechnung.
Nach meinen ganzen lehrgängen bin ich dann zu §3 TG gewechselt und habe somit eine Unterkunft am Standort bezahlt bekommen.
Ich finde das System eingendlich garnicht so schwer zu durchschauen.
Sie werden detaliert beraten und können sich jederzeit an Ihren Bearbeiter wenden, sobald Sie TG erhalten.
Danke für die Antworten. Eine Sache noch wenn ich etwas näher zum Dienstort ziehe sagen wir Mal nur noch 80 km Entfernung und das vor Dienstantritt, gibt es, da dann Probleme mit der UKV weil ich umgezogen bin!
Danke im voraus und nochmals danke.
Aber die 15€ bekommt man nur wenn ich keine Stube in der Kaserne bekomme ? Oder bekommt man die immer + das Tagegeld?
Zitat von: NilsBW am 13. November 2020, 09:29:47
Der letzte Beitrag sagt alles aus.
Dennoch eine kleine Ergänzung, die Sie vielleicht beruhigt: ich bekomme ebenfalls TG nach §6, die tägliche Heimfahrt von 147km pro Weg ist aber als nicht zumutbar bewertet worden. Nichtsdestotrotz erhalten Sie einen nicht beklagenswerten Zuschuss von 15€/Tag im Monat Trennungsübernachtungsgeld zzgl. Trennungstagegeld. Man kann sich also auch bei Unzumutbarkeit nicht beklagen.
Siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html
Ich hänge mich hiermal dran.
Gesetzt dem Fall ein SaZ Ü25 (TG Berechtigt) wird nach Abschluß des UGL zur Ableistung der restlichen EÜ in die "Stammeinheit" versetzt. (ca. 1 Monat). Nehmen wir die Einheit hat keine Stuben zur Verfügung. Die Zeit es verbleibens am Standort wird ja auch durch die Lehrgänge bis zum Feldwebel relativ kurz sein. Ich nehme an die praktischste Lösung ist das Einmieten in einem Hotel, zumindest für die kurze Zeit der EÜ? Wird sicher kein Einzelfall sein oder?
Und es dürfte ja egal sein wofür man den Mietzuschuß verwendet..
I.d.R. sind für die kurzen Aufenthalte Stuben da.
ZitatUnd es dürfte ja egal sein wofür man den Mietzuschuß verwendet..
Was soll das sein?
Entschuldigung
Ich meinte das, was man bekommt wenn einem keine Stuben gestellt werden können, dann erhält man doch einen Zuschuss in höhe der Ortsüblichen Miete, zur Anmietung einer TG Wohnung, wobei die Höhe vom Standort abhängig ist.
Damit könnte man doch ein Hotel finanzieren bis man eine Whg hat oder benötigt man dafür tatsächich schon einen Mietvertrag (vermutlich?)
Noch eine andere Frage, passt zwar nicht ganz.
Ich werde WE sein und kenne aber noch nicht das neue Schießausbildungskonzept. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, das es speziell bei der LW keinen UGL für WE gibt, sondern das man direkt seinen Dienst in der Stammeinheit antritt, also müßte man gar nicht nach Heide.
Ist das noch aktuell so? War erst vor kurzem im KarrC und habe noch keine Unterlagen zum DA bekommen.
ZitatIch werde WE sein und kenne aber noch nicht das neue Schießausbildungskonzept. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, das es speziell bei der LW keinen UGL für WE gibt, sondern das man direkt seinen Dienst in der Stammeinheit antritt, also müßte man gar nicht nach Heide.
Korrekt.
Zitat von: sgt.woods am 16. November 2020, 09:30:30
Entschuldigung
Ich meinte das, was man bekommt wenn einem keine Stuben gestellt werden können, dann erhält man doch einen Zuschuss in höhe der Ortsüblichen Miete, zur Anmietung einer TG Wohnung, wobei die Höhe vom Standort abhängig ist.
Damit könnte man doch ein Hotel finanzieren bis man eine Whg hat oder benötigt man dafür tatsächich schon einen Mietvertrag (vermutlich?)
Wenn es wirklich keine angemesse TG-Unterkunft in der Liegenschaft gibt und der Zeitraum des Unterkunftsbedarfs so gering ist, dass die Kosten für ein Hotel billiger sind, als z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer, wird ein Hotelzimmer die 1. Wahl sein und bezahlt.
Gerade in solchen Fällen sollte dies frühzeitig mit den beteiligten Stellen geklärt werden.