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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: JayYoung90 am 13. November 2020, 11:20:41

Titel: Aufbewahrung der Kriegsdinstverweigerung/Wehrdienstzeitbescheinigung
Beitrag von: JayYoung90 am 13. November 2020, 11:20:41
Hallo Zusammen,

meine Frage ist, ob man nach mittlerweile zehn Jahren meine Personalakte einsehen kann. Genauer gefragt, kann die Bundeswehr meine damalige Kriegsdienstverweigerung bzw. Wehrdienstzeitbescheinigung abrufen/einsehen. Oder werden diese Informationen gelöscht und alles was bleibt ist das Stück Papier, das ich zu seiner Zeit bekommen habe. Noch zum Hintergrund: Ich hatte sechs Monate Grundwehrdienst geleistet und dann Kriegsdienstverweigerung eingereicht. Auf die genauen Gründe möchte ich an dieser Stelle bitte nicht eingehen.

Danke für eure Beiträge; würde mich wirklich wahnsinnig interessieren.
VG und danke
Titel: Antw:Aufbewahrung der Kriegsdinstverweigerung/Wehrdienstzeitbescheinigung
Beitrag von: BSG1966 am 13. November 2020, 11:37:02
Die müsste noch vorliegen.

ABER: Sie können - ohne auf die genauen Gründe einzugehen - die Kriegsdienstverweigerung WIDERRUFEN!
Titel: Antw:Aufbewahrung der Kriegsdinstverweigerung/Wehrdienstzeitbescheinigung
Beitrag von: KlausP am 13. November 2020, 11:44:45
Als anerkannter KDV liegt Ihre Akte aber nicht bei der Bw sondern beim Nachfolger des Bundesamtes für den Zivildienst.
Titel: Antw:Aufbewahrung der Kriegsdinstverweigerung/Wehrdienstzeitbescheinigung
Beitrag von: Ralf am 13. November 2020, 12:48:09
ZitatABER: Sie können - ohne auf die genauen Gründe einzugehen - die Kriegsdienstverweigerung WIDERRUFEN!
Wenn die gewissen -ups- Gewissensgründe nicht mehr vorliegen.