Hallo Experten,
folgendes Problem beschäftigt mich.
Ich bin zur Zeit TG Empfänger nach Paragraph 3 mit anerkanntem Wohnsitz. Der aktuelle Wohnsitz befindet sich ca.800 entfernt von jetzigem Dienstort.
Ich habe geheiratet und der Lebensmittelpunkt wird an den Ort meiner Frau verlegt ( Entfernung zum Dienstort ca. 600km). Auf die UKV wurde bislang verzichtet.
Besteht weiterhin Anspruch auf TG?
Besteht
Ja
Melden Sie die Heirat und den Umzug dem PersFw.
Vorlage der Heiratsurkunde und neue Meldebescheinigung.
Sagen Sie dem PersFw, er soll bitte nicht vergessen, im IT Anschriften,
wo die neue Anschrift erfasst wird, im Feld "eigener Hausstand"
dass Datum der Hochzeit zu erfassen.
Dem/Der TG-Abrechner/in zeigen Sie ebenfalls Hochzeit und Umzug an.
Fragen Sie diesen, welche Nachweise er/sie benötigt.