Guten Tag,
Gibts ne Frist, bis was mitgeteilt werden muss, wenn man nicht verlängert werden sollte?
(Stufenweise Festsetzung. Aktuell SaZ 4, Verpflichtet für SaZ 13, bereits zum Fw befördert, aber im moment länger krank, im Dienstposten nicht mehr einsetzbar und die Befürchtung BaPers entscheidet sich für DU oder Nicht-Verlängerung, da DzE nach 4 Jahren nächsten Juni ist)
Vielleicht weiß das ja jemand.. (Spieß weiß keine Antwort..)
MKG
Nachtrag Tippfehler :)
*bis wann mitgeteilt werden muss..
*SaZ 15
Na das Einfachste wäre jetzt natürlich, dass Dein Spieß sich mit dem BAPersBw in Verbindung setzt.
Die aktuelle Ausage ist, dass man noch nicht weiß, wie es weiter geht, nachdem ich DP-untauglich wurde (aber für den Stab wäre ich zb. noch tauglich).
Es könnte ein DU Verfahren werden, oder ich werde einfach nicht verlängert und scheide als SaZ 4 aus.
Mich interessiert eben nur, ob da ne Frist gibt, wies beim DU ja zb auch die 3 Monats Schutzfrist gibt..
Zitat(aber für den Stab wäre ich zb. noch tauglich).
Dann geht auch kein DU!
Es kann aber durchaus sein, dass wenn man nicht für die eingeplante Verwendung vorgesehen ist, dass eine Nichtweiterfestsetzung erfolgen kann. Hierzu wird aber auch angehört.
Ja grundsätzlich sollte DU nicht möglich sein, aber wenn meine Diagnose nicht besser wird, bin ich auch nur noch fürs Büro fähig und für keine soldatischen Fähigkeiten.
Die Nichtweiterfestsetzung könnte ja auch passieren - nur wie weit vorher erfährt man das?!
So schnell ist Umzug, neuer Job, Finanzplanung etc auch nicht getan..
Ich möchte ja nur für den Fall der Fälle vorplanen.
Zitat von: Colorful am 19. November 2020, 10:14:09
Ja grundsätzlich sollte DU nicht möglich sein, aber wenn meine Diagnose nicht besser wird, bin ich auch nur noch fürs Büro fähig und für keine soldatischen Fähigkeiten.
Die Nichtweiterfestsetzung könnte ja auch passieren - nur wie weit vorher erfährt man das?!
So schnell ist Umzug, neuer Job, Finanzplanung etc auch nicht getan..
Ich möchte ja nur für den Fall der Fälle vorplanen.
Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Sozialdienst auf, die sind genau dafür da
Wie der Sachstand bei dir ist, kann nur dein PersFhr sagen, deswegen:
Zitat von: Al Terego am 19. November 2020, 09:20:27
Na das Einfachste wäre jetzt natürlich, dass Dein Spieß sich mit dem BAPersBw in Verbindung setzt.
Zur Frage, wie mit dem Thema DU umzugehen ist, lesen Sie sich einmal hier ein...
DU-Verfahren
A-1350/67
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit
A-1420/20
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit
Dort ist auch beschrieben, wie zu verfahren ist, wenn ein Soldat seine aktuelle Verwendung nicht mehr ausüben kann, aber aus ärztlicher Sicht noch andere Verwendungen in Betracht kommen ... bevor überhaupt das eigentliche DU-Verfahren eröffnet werden würde...
Und hatte ich ja auch schon etwas erläutert...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68776.msg699545.html#msg699545