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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Loofah am 20. November 2020, 17:42:06

Titel: Wegstreckenentschädigung, Steuer, Tagespauschalen bei TG Bezug (§3)
Beitrag von: Loofah am 20. November 2020, 17:42:06
Hallo zusammen,

ich verzweifele gerade etwas an meiner Steuererklärung. Für etwas Hilfe durch die erfahrenen Kameraden und Kollegen wäre ich sehr dankbar.

ich habe in diesem Thema (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67001.msg682591.html) eine sehr praktische Liste gefunden, in der aufgelistet ist, was im TG/RK-Kosmos wie versteuert wird.

Laut der Liste wird die Wegstreckenentschädigung nicht versteuert. Muss ich sie dennoch angeben, wenn ich die gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung geltend machen? Ich käme sonst ja insgesamt auf etwa 33,2 ct/km Erstattung, was sicher nicht der Sinn der Übung sein kann. Ich würde dann die gefahrenen Kilometer angeben, den errechneten Betrag des Steuerprogramms ansetzen und die gezahlten WEs als erhaltene Entschädigung angeben, damit sie entsprechend zum Abzug gebracht werden, oder?

Wie ist es mit dem Zeitpunkt zu dem die Reisekosten abgerechnet wurden? In welchem Jahr werden Erstattungen für Reisen die 2018 gemacht, aber in 2019 (2019/2020 etc.) abgerechnet/gezahlt wurden, in der Steuererklärung geltend gemacht bzw. angegeben?

Mein Steuerprogramm bietet mir Tagespauschalen für auswärtige Tätigkeiten an. Setze ich diese an und bringe wieder mein (gemäß TG-Bescheid steuerfreies) TG als vom AG gewährte Entschädigung zum Abzug?

Und zu guter (vorerst) Letzt: Ich war keinen einzigen Tag des Jahres an der Adresse auf meinem Lohnzettel (wo mein DP offiziell zugeordnet war). Stattdessen lag dieser Ort i.d.R. zwischen meinem Wohnort und meinen wechselnden Abordnungsorten. Dennoch ist dies meine erste Tätigkeitsstätte, oder? Gebe ich die Kilometer wie gefahren an und ziehe die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einfach ab? Errechne ich eine fiktiver Kilometerzahl mit von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte (einfache Kilometer) und dann weiter zum Abordnungsort (gefahrene Kilometer)?

Fragen über Fragen! Wie gesagt: jede Hilfe ist sehr willkommen und ich bedanke mich schon mal vorab.
Titel: Antw:Wegstreckenentschädigung, Steuer, Tagespauschalen bei TG Bezug (§3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 20. November 2020, 22:03:22
Ganz ehrlich, geh zum Steuerberater, bevor hier bei Adam & Eva begonnen wird oder Nachzahlung oder Steuerhinterziehung zum Thema wird.