Moin Community,
ich habe eine Frage zur Beförderung zum Oberfeldwebel bzw. zu angerechneten Dienstzeiten.
Kurz zu mir:
10 Monate Vordienstzeit als GWDL (OG)
Seit 01.10.2018 Wiedereinsteller als SU(FA)
Am 01.10.2019 Beförderung zum Fw.
Laut Vorschrift KANN ich mit 5 Jahren Dienstzeit, davon ein Jahr als Feldwebel, zum OF befördert werden.
Da ich als SU(FA) wiedereingestellt wurde werden mir ja 2 Jahre Dienstzeit fiktiv zur tatsächlich geleisteten Dienstzeit hinzugerechnet.
Also komme ich quasi auf 2 Jahre und 10 Monate Vordienstzeit zuzüglich der 2 Jahre und 2 Monate geleistete Dienstzeit seit 01.10.2018.
Laut meiner Rechnung müsste ich also zum 01.12.2020 meine 5 Jahre Dienstzeit voll haben und könnte theoretisch zum Oberfeldwebel befördert werden.
BaPers hat mir aber jetzt mitgeteilt, dass ich erst zum 01.10.2021 befördert werden kann, da mir meine Vordienstzeit nicht angerechnet wird.
Leider finde ich in den Vorschriften keinerlei Passus der mich vom Gegenteil meiner Berechnung der 5 Jahre überzeugt.
Vielleicht findet sich jemand der hier bewandert ist.
Vielen Dank im Voraus.
MkG
Die 2 Jahre Fiktiv "beinhalten quasi" die 10 Monate.
Zitat 1340/49: Bei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich
geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung
(SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden.
Die 10 Monate sind meiner Meinung nach tatsächlich geleistete Dienstzeit und "hinzugerechnet" ist für mich etwas anderes wie "beinhalten".
MkG
Die Tabelle spricht nicht von 5 Jahren, sondern von 3 Jahren bei Einstellung als StUffz. Und dann rechnet dein Dienstantritt für 3 Jahre.
Dein zitierter Absatz spricht von SLV und die Mindestdienstzeiten, in der SLV sind aber keine Mindestdienstzeiten für den OFw in der SLV festgelegte. Der Absatz trifft dafür also insofern nicht zu.