Guten Tag,
angenommen Rekrut X hat am 04.01.2021 seinen Dienstantritt zur Grundausbildung und wird später mal Feldwebel, wird aber kurze Zeit vorher vom Gesundheitsamt informiert dass er sich in Quarantäne begeben muss und somit nicht am 04.01.2021 anreisen kann.
Muss Rekrut X nun warten bis eine neue Grundausbildung beginnt (wann genau wäre diese für Feldwebelanwärter der Streitkräftebasis) oder könnte man trotzdem zum 04.01.2021 "verspätet" die AGA beginnen?
Die Antwort wird letztendlich wohl nur die Grundausbildungseinheit abschließend beantworten können.
Also einfach anrufen und den Sachverhalt schildern, dann wird ihnen geholfen.
Ich bin gesund, habe mich dennoch nur mal erkundigen wollen wie es in solch einem Fall aussieht da ich Angst habe mich über die Feiertage mit Covid-19 anzustecken.
Also gilt für mich nur abwarten und hoffen nicht krank zu werden und im schlimmsten Fall mit meiner Einheit Kontakt aufnehmen?
Man kann ja vieles vorbeugend unternehmen um eine Ansteckung, auch über die Feiertage, MÖGLICHST zu verhindern.
Na da kann man doch gleich mal üben wie der §17a Abs1 funktioniert.
Also Anfang diesen Jahres schon in Quarantäne gewesen?
Sollte doch inzwischen geklärt sein!
Damit sich niemand mehr aufregt, habe ich die Jahreszahlen im ersten Beitrag mal korrigiert und die nichts mit der Frage zu tun habenden Beiträge gelöscht.