Guten Tag Kameraden,
Ich bin ausgebildeter Transport Soldat und ich würde gerne nach Laupheim zu den Bordsicherungs soldaten.
Ist das möglich wenn die Voraussetzungen passen?
Ich hab irgendwo gelesen das man die Infanterie atn braucht. Aber wie soll ich die erwerben wenn ich noch nie damit zu tun hatte?
Würde mich freuen über eine positive Antwort.
Die würde bei einem Werdegangswechsel dann ausgebildet werden.
Wenn man sich bewirbt und grundsätzliche Voraussetzungen passen, dann wird in aller Regel ein "Screening" bei einem Truppenbesuch durchgeführt. Die Hürden für diese Verwendung sind schon recht hoch, insbesondere notwendige charakterliche Eignung.
Aber Ohne Versetzungsantrag wird ihr Anliegen nicht geprüft werden .
Ich wollte erst ein Praktikum machen und habe es heute gestellt. Dann meinte der PersFw zum ZgFhr das wird abgelehnt da ich die ATN nicht habe.
Jetzt bin ich total verwirrt. Ich dachte auch ich bekomm die Sobald ich versetzt werde und mit meiner Ausbildung beginne zum Bordsicherungssoldat.
Was soll ich jetzt tun?
Liebe Grüße
Wenn es genügend Bewerber mit der entsprechenden ATN gibt, kann es durchaus sein, dass man dich ablehnt.
Dass es auch ohne die ATN geht zeigt ja, dass es auch Einstellungsdienstposten sind (von der Straße bringt ja auch keiner die Ausbildung mit).
Ich will ja nur mal ein Praktikum machen. Und dann sagt der PersFw das es eh abgelehnt wird.
Wenn ich dort bin kann ich ja mal mit denen Quatschen wie es aussieht.
Aber Eignung und Praktikum sind doch zwei paar Stiefel oder nicht ?
Naja, auch ein Praktikum erfordert Planung und bindet Personal. Wenn die Bewerberlage absehbar gut genug ist und ausreichend qualifizierte Bewerber vorhanden sind, dann kann bereits schon ein Praktikum "nach Papierlage" abgelehnt werden.
Aber einen Antrag zu stellen schadet ja nicht. Dann hat man Gewissheit.
Also sollte das Praktikum gestellt werden?
Weil ohne Ablehnung weiß ich nie ob ich abgelehnt werde.
Ich verstehe nicht, was Sie wollen. Sie haben doch einen (hoffentlich schriftlichen) Antrag gestellt. Damit haben Sie auch einen Anspruch auf einem schriftlichen Bescheid und über den entscheidet kein TEFhr, kein Disziplinarvorgesetzter uns schon gar kein PersFw. Also heißt es, Bescheid abwarten.
Zitat von: KlausP am 07. Dezember 2020, 18:00:22
Ich verstehe nicht, was Sie wollen. Sie haben doch einen (hoffentlich schriftlichen) Antrag gestellt. Damit haben Sie auch einen Anspruch auf einem schriftlichen Bescheid und über den entscheidet kein TEFhr, kein Disziplinarvorgesetzter uns schon gar kein PersFw. Also heißt es, Bescheid abwarten.
Ja ein Dreizeiler an meinen Kompanie Chef. Mein PerFw hat es aber als erstes in der Hand gehabt und hat meinem ZugFhr das so mitgeteilt das es abgelehnt wird.
Schätze sowieso, dass ein Praktikum derzeit nicht erfolgen wird aufgrund der Reisebeschränkungen ("nur bei zwingenden dienstl. Gründen"). Dau kommt ja auch noch, das du WFV III-tauglich sein musst.