Guten Abend Kameraden,
Ich habe am 1.10.20 meinen Dienst angetreten (FA), habe das Grundmodul bzw. die GA erfolgreich absolviert und befinde mich momentan im Weihnachtsurlaub, da wegen Corona die Truppenpraktika entfallen.
Ich bin Anfang November an Corona erkrankt und war dann einige Wochen KzH, habe also einiges verpasst, was ich (und einige andere Kameraden) glücklicherweise vor beginn des 3. Moduls vom UL/FAL nachholen können.
Nun ist es so, dass ich immer noch nicht auf den Beinen bin und demnächst wahrscheinlich wieder einen Truppenarzt aufsuchen werde (Atemprobleme, stechen in der Brust, Herzklopfen, Schwindel,...).
Sollte ich bis Januar nicht wieder fit sein, muss ich alles wiederholen und verbringe bis dahin meine Zeit (bis ich wieder fit bin) in der Stammeinheit (mit nicht bestandener GA). Dem versuche ich zu entgehen, ich glaube jeder hier versteht, dass man sich darauf nicht sonderlich freut. Zudem endet auch die Probezeit Ende März. Das bedeutet ich bin auf unbestimmte Zeit in der Stamm, muss dann den Lehrgang wiederholen und die Probezeit ist schon lange um.
Ich habe eigentlich nicht vor, mich mit einer Krankheit bei der ich nicht weiß wann ich wieder gesund bin, quasi ins "ungewisse" zu binden. Ich weiß ja schließlich nicht wann ich wieder fit bin, ob ich meine Verwendung überhaupt noch machen kann usw. (Infanterie)
Daher meine Fragen:
Sollte ich im Januar noch nicht fit sein, welche Möglichkeiten außer Kündigung und "ins Ungewisse binden" bleiben mir da noch?
Sollte ich tatsächlich schwerwiegendere Folgeschäden (z.B. Herz oder Lunge) davon tragen, wie geht man mit einem solchen Fall um? DU-Verfahren? Zwangsweiser Verwendungswechsel in z.B. Stab? Oder erstmal x Monate MSG bzw. KzH und schauen was passiert?
Ich hab da jetz halt Pech gehabt und bin auch motiviert weiter zu machen. Hätte ich mir einen Zeh gebrochen würde ich mir diese Fragen gar nicht stellen, da weiß ich ja, dass ich nach kurzer Zeit wieder fit bin und es deswegen keine Probleme mehr geben wird. Aber durch dieses Virus bin ich von täglichen, intensiven Sport zu spazieren gekommen und da gehts mir bereits nach ein paar hundert Metern schon nicht mehr ganz gut. Sollte ich es etwas übertrieben haben, habe ich am Abend und/oder am nächsten Tag Herzklopfen, stechen in der Brust, gelegentlich sehr zittrige Hände usw. Ich glaube ihr versteht schon.
Danke schonmal im Voraus, ich hoffe hier kennt sich vielleicht der ein oder andere aus und kann mir weiter helfen.
PS: Ich will hier nicht diagnostiziert werden, dafür besuche ich, wie oben schon geschrieben, demnächst wieder einen Truppenarzt, es geht mir nur um meine Möglichkeiten bzw. mögliche Szenarien, wie es weiter gehen könnte ;)
Mal angenommen, es sind bleibende Schäden:
Die Frage, die entscheidend ist: kannst du zukünftig noch ausgebildet werden? Und das hat erst einmal nichts mit Stab o.a. Verwendungen zu tun, sondern grundsätzlich. Du hast ja noch jede Menge Lehrgänge vor dir, die noch nicht von der Verwendung abhängig sind, nämlich die Laufbahnlehrgänge.
Wenn dem nicht so ist, wird man ein DU-Verfahren einleiten müssen.
Sollte das alles trotzdem irgendwie klappen, stellt sich die Frage, für welche Verwendungen du noch geeignet bist und wo s dafür DP gibt. Würdest du für einen Innendienst-DP ausgebildet werden können und dieses auch ausüben ist als Folgefrage zu klären, ob denn damit überhaupt ein Statuswechsel zum Berufssoldat möglich ist. Wie sieht e smit den Grundvoraussetzungen dafür: IGF aus, schaffst/darfst du das noch etc.
Erst wenn du antworten auf diese Fragen hast, kannst du für dich selbst einen Weg festlegen, wie es weitergehen soll.
Wichtig ist, dass du dich rein medizinisch beim Truppenarzt vorstellst. Der soll dir dann deine Befunde auch genau erklären.
Dann solltest du mal ein vertrauensvolles Gespräch mit deinem Disziplinarvorgesetzten führen, was für Möglichkeiten er sieht.
Wenn es in Richtung Entlassung gehen sollte- auf jeden FAll einen Termin beim Sozialdienst vereinbaren.
Konnte rausgefunden werden WO du dich angesteckt hast?
Ok, vielen Dank für die Antwort. Wie verhält es sich da denn mit der Probezeit? Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich doch einige Zeit ziehen kann bis man genau weiß was da jetzt Sache ist. Ist die probezeit vorbei und ich danach erfahre, dass ich z. B. Nur noch für Innendienst geeignet bin, habe ich ja auch keine Möglichkeit mehr zu kündigen, richtig? Mir kann ja niemand garantieren, dass ich bei Untauglichkeit für die Verwendungen die mich interessieren, dann aus der Bundeswehr ausscheiden kann. (vorausgesetzt probezeit vorbei und raus "schummeln" kommt nicht in Frage)
Auch da wird es im Zweifel Möglichkeiten geben. Das ist z.B. ein punkt, den du mit deinem Chef besprechen solltest.
Ja zum Truppenarzt gehe ich sowieso nochmal (das erste mal aufgrund Spätfolgen).
Alles klar, dann warte ich jetzt einfach mal ab, was der Arzt spricht und gehe dann, je nach Ergebnis mal zum Chef und frage da nach.
Nein konnte leider nicht rausgefunden werden, alle aus meinem Zug (inklusive Zugführerbüro und KpChef) waren negativ, ebenso meine Familie zuhause. Ansonsten hatte ich keine Kontakte (abgesehen von Einkaufen etc.)
Was du auf jeden Fall auf dem Schirm haben solltest, ist deine Zwischenfestsetzung bzw. wann die ausläuft. Wenn´s blöd läuft, endet deine Dienstzeit nämlich zu dem Zeitpunkt.
Mal kurz blöd dazwischengefragt:
Kann man eine (nachweislich) im Dienst erfolgte Infektion/Erkrankung mit/an Corona bezüglich Spätfolgen als WDB geltend machen?
(Die Frage kam so ähnlich irgendwann schonmal von irgendwem im Corona-Thread, eine Antwort konnte oder wollte dem Fragensteller aber dort keiner geben)
Grundsätzlich ja. Genauso wie im Zivilen Covid sowohl eine Berufskrankheit als auch die Folge eines Arbeitsunfalls sein kann.
Vermutlich ist die Frage im Coronathread untergegangen.
Zitat von: 200/3 am 10. Dezember 2020, 17:05:30
Mal kurz blöd dazwischengefragt:
Kann man eine (nachweislich) im Dienst erfolgte Infektion/Erkrankung mit/an Corona bezüglich Spätfolgen als WDB geltend machen?
(Die Frage kam so ähnlich irgendwann schonmal von irgendwem im Corona-Thread, eine Antwort konnte oder wollte dem Fragensteller aber dort keiner geben)
Ich dachte schon das meine Frage unsichtbar wäre, aber anscheinend hat sie doch wer gelesen.
Moin,
nehmen wir mal rein theoretisch an das sich ein Soldat während der Amtshilfe mit corona infiziert hat, besteht die Möglichkeit, wenn bleibende Schäden entstehen oder sonstiges, WDB zu stellen?
Wie verhält es sich dann mit der angeordneten Quarantäne, zählt die dann noch zu den nachbereitenden Maßnahmen zwecks Ausnahmetatbestand?
Mkg
Erste Frage:Ja. Ob er sich im Rahmen der Amtshilfe oder sonstige Eigenheiten des Dienstes angesteckt hat, ist dabei nicht so wichtig.
Die zweite Frage kann ich nicht beantworten.
Häusliche Quarantäne ist kein ATB.
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 17:32:41
Erste Frage:Ja. Ob er sich im Rahmen der Amtshilfe oder sonstige Eigenheiten des Dienstes angesteckt hat, ist dabei nicht so wichtig.
Die zweite Frage kann ich nicht beantworten.
Das BAPersBw hat kürzlich dazu erklärt, dass eine Ansteckung im Dienst bei ebenfalls erkrankten Kameraden NICHT zu einer WDB führt. Als SanPers eingesetzten Soldaten, oder Soldaten die Amtshilfe leisten, kann eine WDB bei nachgewiesener Infektkette (der Nachweis muss mindestens hochwahrscheinlich sein) anerkannt werden. Sollte die Infektion mindestens wahrscheinlich auch eine andere Quelle haben können, scheidet eine WDB aus.
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 16:19:36
Was du auf jeden Fall auf dem Schirm haben solltest, ist deine Zwischenfestsetzung bzw. wann die ausläuft. Wenn´s blöd läuft, endet deine Dienstzeit nämlich zu dem Zeitpunkt.
Ok, das wäre in meinem Fall dann erstmal der 31.03.21 (Ende der Probezeit) und dann nach 3 Jahren (Fw).
Scheidet man dann "regulär" aus mit vorzeitigem DZE oder wie kann ich mir das vorstellen? Weil Bfd ist da dann ja auch nicht so prickelnd. Und die DU-Versicherung wird hier auch nicht greifen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht warten wir erstmal ab, ob sich die Probleme mit der Zeit geben. Eine Entlassung wegen DU und/oder vermuteter WDB lässt genug Zeit, sich auf alle Eventualitäten einzustellen. Und die Wahrsagerei hier und heute wird in keinem Fall etwas zum Fall beitragen, was dann noch relevant ist.
Das ist ja schön, dass das BAPers einfach mal definiert, dass es keine WDB ist- ob das rechtlich haltbar ist, wird man sehen. Im Zweifel als WDB melden, dann ist die Bundeswehr erstmal in der Pflicht zu ermitteln.
Es richtet sich nach der Ansicht der Unfallversicherer und des versorgungsmedizinischen Beirates. Es gibt sehr strikte Regeln, um Infektionskrankheiten als Arbeitsunfall/Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Und wenn man das Ganze mal ganz sachlich sieht: Die Infektionsgefahr ist mittlerweile meist überall gegeben; insofern kann eine Infektion auch, zumindest ist sie das bei allen meinen Patienten, die Soldaten sind so, schicksalhaft außerhalb des Dienstes erworben werden. Wo keine Infektionskette nachweisbar ist, den Dienstherren in die Pflicht zu nehmen, halte ich für falsch.
Natürlich muss das im Einzelfall genau untersucht werden. Aber "Ansteckung auch außerhalb des Dienstes möglich" ist eine billige Ausrede. Ich kenn den Algorithmus der DGUV.
Ich auch. Eine in der Grippesaison erkrankte Pflegekraft, die auf eine Influenza eine Pneumonie mit Pleuraempyem, Teilresektion und damit verbundener vollständiger Erwerbsminderung erlitt, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Entschädigung durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Die bloße Pflege eines auch an Influenza Erkrankten reicht nach Ansicht des Landessozialgerichtes Niedersachsen z.B. nicht aus. Vor allem auch dann nicht, wenn in der eigenen Familie Erkrankungsfälle vorhanden waren und die Infektionskette inkl. der Betrachtung der Inkubationszeiten eine Infektion während der Arbeit am Patienten unwahrscheinlich macht.
Ich denke, diese Argumentationskette würde in diesem Falle auch zutreffen. (zumal der TE bereits gesagt hat, dass er keine Kontakte zu positiven Personen im Dienst hatte).
Ich verstehe nicht, was du mit "billige Ausrede" meinst? Es geht hier ja nicht darum, vor Tränen triefend jedem den großen Griff in die Sozialkassen zu erlauben, sondern um eine nachvollziehbare Zuordnung des Infektionsweges und die rechtlich sichere Feststellung der Entschädigungspflicht. Ist das nicht nachweisbar, gibt es kein "ach, na, im Zweifel zahlen wir halt".
Himmel- lies doch mal was ich schreibe. Da steht nichts von "wird auf jeden Fall anerkannt". Es ist aber eben auch nicht mit "könnte sich ja privat angesteckt haben". Wie gesagt: ES MUSS IM EINZELFALL ERMITTELT WERD!.
Es geht ja auch nicht mehr um DIESEN Fall.
Ich kann sogar zwischen deinen Zeilen lesen und habe das sehr wohl verstanden. Aber danke für den freundlichen Hinweis.