Guten Abend,
habe mich in den vergangenen Tage sehr intensiv mit den seit einigen Jahren bestehenden RSU befasst.
Eine Frage an die Runde:
Nehmen wir an, ich bewerbe mich, werde angenommen und beordert. Muss ich über diese Beorderung bereits meinen Arbeitgeber informieren? Ferner, ich habe gelesen, dass Übungen in erster Linie am Wochenende stattfinden. D.h. grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit. Muss ich meinen Arbeitgeber dennoch in Kenntnis setzen über evtl. Übungen?
Danke!
VG
Peter
Ja.
Wenn es eine RD ist, ja.
Wenn ich mich bewerbe und genommen werden und eine Beorderung, ohne aber irgendwas gemacht zu haben bisher, muss ich bereits den Arbeitgeber informieren? Warum???
Zudem, war muss ich ihn informieren über Übungen, die außerhalb der Arbeitszeit liegen???
Irgendwo war hier in den letzten Tagen die Vorschrift verlinkt, in der genau das geregelt ist.
Zitat von: Interessent_Infanterie am 12. Dezember 2020, 13:06:18
Wenn ich mich bewerbe und genommen werden und eine Beorderung, ohne aber irgendwas gemacht zu haben bisher, muss ich bereits den Arbeitgeber informieren? Warum???
Ich weiß ja, daß die Meinungen über den Sinn und Unsinn der RSU hier auseinandergehen, aber: Wenn Du beordert bist, dann hast Du einen Dienstposten in der RSU, sprich auch eine Aufgabe - und letztlich ist der Sinn einer RSU ja auch im Bedarfsfall Unterstützung zu leisten - z.B. auch die afrikanische Schweinepest zu bekämpfen, abgestürzte militärische Flugzeuge zu sichern (reale Beispiele) etc. Und diese Ereignisse halten sich nicht zwingend an arbeitsfreie Zeiten. Natürlich kann Dich (außer im Spannungs- bzw. V-Fall) keiner zwingen, Dich dabei zu beteiligen - aber wenn Du schon von vornherein weißt, daß Du nur zu den Wochenenden und nie einen Einsatz mitmachen kannst, dann halte ich ein Engagement in der RSU für nicht sinnvoll.
Zitat von: Interessent_Infanterie am 12. Dezember 2020, 13:06:18
Zudem, war muss ich ihn informieren über Übungen, die außerhalb der Arbeitszeit liegen???
Bei uns liegen nicht alle Übungen außerhalb der Arbeitszeit. Zumindest ein Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz pro Jahr geht über eine komplette Woche. Die Wochenendausbildungen beginnen Donnerstags. Beordertes Engagement in der Reserve ohne Einbeziehung des Arbeitgebers - das paßt meines Erachtens nicht.
Guten Morgen Zusammen,
gut, dann frage ich noch mal ganz direkt:
1) Muss ich meinen Arbeitgeber über eine Beorderung informieren? Und wenn ja, überprüft dies die BW?
2) Nehmen wir an ich nehme an einer Übung Teil, diese geht von Donnerstag bis Sonntag. Donnerstag und Freitag nehme ich einfach Urlaub. Ginge das?
1. Ja, Nein.
2. Wäre illegal.
Ok. Das wusste ich nicht. Darf ich fragen was daran illegal wäre?
Wenn ich nun den Beordungsschrieb in der Hand habe, muss ich da bereits den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Also nur, dass ich es richtig verstehe. Muss ich das einfach sagen oder gibts da Formalien?
Danke! Ich will es ja richtig machen...dieses Forum ist wirklich eine große Hilfe :-)
Zitat... Also nur, dass ich es richtig verstehe. Muss ich das einfach sagen oder gibts da Formalien? ...
Ich habe bei meiner Beorderung 2007 ein Schreiben für den AG bekommen, welches ich durch ihn unterschrieben zurück schicken musste (nannte sich, glaube ich, ,,Einverständniserklärung des Arbeitgebers"). War bei mir aber hinfällig, da ich als BS a.D. keinen AG hatte.
Das Arbeitsverhältnis ruht aufgrund Gesetzes, dies Gesetz siehr daher vor, dass der AG zu informieren ist.
Zweitens: Im Urlaub darf nicht gearbeitet / gedient werden - Du musst Dich erholen.
Ich habe ja bereits vom KC ein Beorderungsschreiben erhalten.
Ist aber einfach eine Seite, wo drauf steht "Sie sind beordert am dem xx.xx.xxx" und mehr ist es nicht.
Bis dato ist auch nichts weiter passiert von Seiten der BW. Habe quasi nur diesen einseitigen, maschinell erstellten Schrieb.
Zitat... Bis dato ist auch nichts weiter passiert von Seiten der BW. ...
Was soll da Ihrer Meinung nach auch weiter passieren?
Naja, z.B. Einkleidung etc.?
Ich bin ja auch Mitglied im VdRdBw geworden und habe dort den Einkleidungszettel hingeschickt. D.h. werde denke dort eingekleidet. Aber trotzdem...
Wie nehme ich denn an Res.übungen teil?
Und wie lange ist das Alles her? Dass auch die Bw bestimmte Aktivitäten runtergefahren oder eingestellt hat ist Ihnen bekannt?
Der Zettel?
Einen Monat.
Werde ich von dort proaktiv eingekleidet? Was wenn ich in der Zwischenzeit eben über den ResFw (Res.verband) die Einkleidung beantrage? Beißt sich das?
Schreiben Sie jetzt hier mit zwei Nicks?
Ja. Tut mir leid.
Aber ich denke die Frage ist relevant...entschuldigung, ab jetzt nur noch ein Nick bzw. ich melde mich einfach hier fest an. Danke!
Der Einkleidungsumfang ist unterschiedlich - wer zwei Termine haben möchte, verschwendet Ressourcen eigene und fremde ...
Naja, ich frage ich ich vorgehen soll? Was geht schneller, ist beides identisch? Ich blick da irgendwie gar nicht durch..
Wenn Du nun eine Beorderung hast, ist für die Organisation der Einkleidung Dein Beorderungstruppenteil zuständig. Ist das eine RSU Kp? Dann Verbindung mit deren Unterstützungspersonal aufnehmen, diese Kameraden regeln das mit Dir.
Wie PzPiKp richtig schreibt, nur EINE Einkleidung über den BeordTrT - dort gibt es "mehr" - und man muss auch nur einmal zur "Bekleidungskammer".
Ja, ist eine RSUKp.
D.h. ich muss mich proaktiv um meine Einkleidung dort kümmern? Was wenn ich eben diesen Wisch an den ResFW schon verschickt habe?
Aber ist es nicht, dass wenn ich über die RSU eingekleidet werde ich auhc die Sachen wieder zurückgeben müsste, wenn ich meine Beorderung zurückgeben würde? Wohingegen ich beim VdRdBW es quasi immer behalten könnte, oder?
Ich habe ja die Mitteilung der Beordeung bekommen ohne jegliche Untersuchung oder so. Ist das normal?
Wann war die letzte Untersuchung?
Ggf. ist es nur eine Planung und keine echte Beorderung.
(Ansonsten: Wenn Du einen Ratschlag bekommst, kann man dem folgen - wenn nicht, trägt man die Folgen davon ... )
Es ist eine "Mitteilung einer Beorderung".
Meine letzte Untersuchung? Naja, vor etwa 15 Jahren, als ich GWDL war.
Ich verstehe halt null wie das ganze jetzt weitergeht.
Spreche / telefonisch Deinen Bearbeiter bei dieser Einheit an und bespreche das weitere Vorgehen.
Kenne ich keinen. Ich fühle mich echt wie alleine auf weiter Flur.
Ich dachte es wird gerne gesehen, wenn man sich engagieren will und auch unterstützt. Kriege hier ein Blatt geschickt und das war es, oder wie?
Eine "Mitteilung einer Beorderung" macht das klar: Mit Deinem ResFw beim Landeskommando und sonstigen Stellen, die Du eventuell schon kontaktiert hattest, kannst Du kurz Kontakt aufnehmen, höflich danken, und mitteilen, daß sich Dein Anliegen an ihn/sie erledigt hat/hätte, weil Du eben nun beordert worden und damit Dein Beorderungstruppenteil ALLES weitere übernehmen wird. Das wird verstanden werden.
Und ja, proaktives Handeln macht Sinn, also Mail oder Telefon nutzen, und sich mit UstgPers Verbindung aufnehmen.
Ok, danke!
Es gibt aber kein standardisiertes Verfahren hier, d.h. es passiert von dienstwegen aus nichts sondern ich muss Kontkt aufnehmen wegen Einkleidung?
Und hiermit:
"Aber ist es nicht, dass wenn ich über die RSU eingekleidet werde ich auhc die Sachen wieder zurückgeben müsste, wenn ich meine Beorderung zurückgeben würde? Wohingegen ich beim VdRdBW es quasi immer behalten könnte, oder?"
Weil ich habe zwar vor aktiv zu sein dort, aber vielleicht klappt es ja doch nicht mit Beruf etc.
Der "Verein" hat keine "Klamotten" - auch der FwRes verlangt eine gewisse Aktivität - mein FwRes kleidet konsequent aus, wenn ein, zwei Jahre keine Aktivität erfolgt ist (und es keine sinnvolle Erklärung gibt).
Selbst wenn RSU wieder "auskleidet", und der FwRes würde bei "Einkleidung" bleiben, wird halt nur die Differenz abgegeben.
Es gibt nur EINE Bundeswehr, EINE Bekleidungsstammkarte pro Soldat.
Zitat von: Interessent_Infanterie am 22. Januar 2021, 11:52:29
Es gibt aber kein standardisiertes Verfahren hier, d.h. es passiert von dienstwegen aus nichts sondern ich muss Kontkt aufnehmen wegen Einkleidung?
Meiner Meinung nach genau so. Das gilt auch für jede Übung.
Der Ablauf dazu bei mir:
- Mitteilung der Beorderung erhalten
- Kontaktaufnahme zum Beorderungstruppenteil meinerseits bezüglich Ablauf bei Interesse an einer Übung
- Daraufhin erhielt ich die erforderlichen Unterlagen (vor allem die Einverständnis zur Ableistung einer Übung nach § 61 SG)
- Die habe ich ausgefüllt (inkl. gewünschtem Zeitraum) und zurückgesendet (an S1/ ResBearbr)
- Kurze Zeit später kam auch schon der Heranziehungsbescheid vom Karrierecenter
Erster Tag der ersten Übung war bei mir kennenlernen und organisatorisches. Da wurde auch der Termin für die Einkleidung inkl. dem Ausrüstungsumfang besprochen und festgelegt. In meinem Fall auf den zweiten Tag.
Seither melde ich mich sobald ich weiß wann ich kann kurz bei den Reservisten-Bearbeitern, vorrangig um die Aktualität der geforderten Unterlagen zu prüfen (die haben sich seit 2018 glaub schon zwei mal geändert) und lasse denen dementsprechend mein Einverständnis zukommen. That's it.
Beachten sollte man übrigens die 8-wöchige Vorlaufzeit. Sprich, frühster Übungsbeginn ist grundsätzlich acht Wochen nach Abgabe des Einverständnisses.
Die Unterlagen hat man früher auch auf den "Reserve"-Seiten der Bundeswehr Homepage gefunden. Mit der Umgestaltung ist da vieles in dem Bereich weggefallen...
Man muss es für die Einkleidung nicht auf die erste Übung ankommen lassen. Wie getippt, nach Erhalt der "Mitteilung einer Beorderung" beim UstgPers anrufen (vorherige Verbindungsaufnahme per Mail sollte gut klappen), sich freundlich unterhalten, und einen Termin und einen Ort (Servicestandort der bwbekleidung) gemeinsam ins Visier nehmen. Die notwendigen Prozesse samt Papiere leitet das UstgPers dann schon in die Wege.
Es macht durchaus Sinn, gleich bei seiner ersten RDL oder DVag in Uniform und mit Ausrüstung zu erscheinen.
Frage hierzu: Nach dem Bekleidungsempfang, wo verbleibt in der nicht Beorderungszeit die Ausrüstung?
Zu hause.
Du meinst zwischen den RDs? Eine Beorderung pausiert in der Regel nicht.
Warum? Es gibt doch etliche Reservisten, die aktuell unbeordert sind. Wahrscheinlich die Mehrheit sogar. Jeder kann sich einen Beorderungsdienstposten suchen und sich einplanen lassen. Genauso kann man sich auspflanzen und in ein paar Jahren wieder einplanen lassen. Man hat halt keine Garantie, dass man dann tauglich ist oder genommen wird.
Und regelmäßig folgt auf eine Ausplanung auch eine Auskleidung.
Zitat... Und regelmäßig folgt auf eine Ausplanung auch eine Auskleidung. ...
Dann bin ich die berühmt-berüchtigte Ausnahme von dieser Regel. Ich bin 2015 mit 62 ausgeplant worden, nix mit Auskleidung. Scheint niemanden mehr zu interessieren.
Das alte Zeug wollte wohl keiner mehr haben 8)
Na ja, da scheint eher mal wieder was im Bermudadreieck KC (welches mich ausgeplant hat) - BeordTrT (in dem im Bezug auf Reservisten etliches im Argen lag/liegt und der das eigentlich hätte veranlassen müssen) - StFw a.D. KlausP untergegangen zu sein.