Bei Verlängerung einer RDL über den Jahreswechsel, wie sieht es da mit dem Angebot zur Verpflichtung gem. §13 USG zum Erhalt eines Verpflichtungszuschlages für das neue Jahr aus?
Kann ein Angebot für das neue Jahr ausgesprochen werden oder geht dies dieses erst mit einer erneuten RDL im neuen Jahr?
S1 fragen - "eigentlich" muss das Angebot VOR dem Antritt der RD vorliegen.
Ich verstehe die Frage irgendwie nicht so recht.
Aber die Verpflichtung und deren Erfüllung ist doch ohnehin immer auf ein Kalenderjahr bezogen.