Moin Community,
ich brauche all euren Rat. Ich war diese Woche im Karrierecenter in Hannover. 2008 bis 2009 war ich bereits FWDL 23 und leiste zur Zeit in einer zivilen Ausbildungswerkstatt eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker. Aufgrund einer Knie-OP (Kreuzbandplastik und Meniskusglättung) wurde ich T3 eingestuft, ich war vorher T2. Nun habe ich durch mein Knie weder die Chance SaZ noch im Rahmen eines Soldaten den Beruf Fluggerätmechaniker auszuüben. Der letzte Tipp der mir gegeben wurde ist, dass ich wieder als FWDLer einsteigen kann und über einen Truppenarzt/Truppenärztin ein anderes Gutachten bekommen könnte oder sogar eine Ausnahmegenehmigung das ich im Bereich Mechanik arbeiten kann, die Chancen stehen 50/50. Das alles frustriert mich sehr. Gibt es eine Möglichkeit gegen so etwas vor zu gehen bzw. die Ärzte irgendwie zu überzeugen?
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich hoffe wirklich auf eure Hilfe
Vielen Dank im Voraus
Die Chancen stehen weitaus schlechter als 50/50. Denke, eine Karriere bei der Bundeswehr ist für sie nicht mehr möglich.
Der Tipp ist unsinnig. Du hast ja schon 23 Monate FWDL. Mehr geht nicht. Und mit de Knie wirst du auch nicht FWDL. Die Tauglichkeit müsste vorher geklärt werden. Mit der Meniskusglättung ist die IIIer-Gradation aber auch ausgeschlossen.
Die einzige Möglichkeit wäre eine Ausnahmegenehmigung.
Naja, unsinnig ist der Tipp nicht. Du kannst theoretisch so oft Fwdl machen wie du möchtest.
Bewirb dich einfach und dann wirst du sehen was passiert.
Ja wie gesagt war in Hannover und werde voraussichtlich als 3 eingestuft weil die jetzt die Befunde checken und im Moment bin ich auch erneut auf ner Stelle als FWDL geblockt/reserviert. Der eine Soldat meinte halt möglich ist es, der Einplaner meinte, suchen sie sich was im zivilen Bereich komplett außerhalb der Bundeswehr. Ich selbst sehe dem ganzen auch sehr skeptisch entgegen.
Zitat von: JensMP79 am 18. Dezember 2020, 18:42:21
Naja, unsinnig ist der Tipp nicht. Du kannst theoretisch so oft Fwdl machen wie du möchtest.
Bewirb dich einfach und dann wirst du sehen was passiert.
Die zugrunde liegende Vorschrift ist sowohl für das KarrC Bw als auch für den TrArzt identisch. Warum sollte da also ein anderes Ergebnis rauskommen?
Ich bezog mich nur hier rauf:
ZitatDer Tipp ist unsinnig. Du hast ja schon 23 Monate FWDL. Mehr geht nicht.
Und bei dem was ich so als Fwdl auf den Hof bekomme würde ich fast nichts ausschließen. ;D
Zitat von: Ralf am 18. Dezember 2020, 20:01:17
Zitat von: JensMP79 am 18. Dezember 2020, 18:42:21
Naja, unsinnig ist der Tipp nicht. Du kannst theoretisch so oft Fwdl machen wie du möchtest.
Bewirb dich einfach und dann wirst du sehen was passiert.
Die zugrunde liegende Vorschrift ist sowohl für das KarrC Bw als auch für den TrArzt identisch. Warum sollte da also ein anderes Ergebnis rauskommen?
Ich kann halt nur das wiedergeben was mir gesagt wurde, das innerhalb der Truppe der Truppenarzt anders entscheiden könnte bzw. ne Ausnahmegenehmigung stellen kann. Da ich aber auch noch in der zivilen Ausbildung bin, kann ich auch noch den Truppenarzt vor Ort fragen im neuen Jahr.
Wenn die Vorschrift deinen Fall eindeutig beschreibt, hat auch der Truppenarzt keinen Spielraum. Zumal höhergradige Gesundheitsziffern meist mit einer militärfachärztlichen Empfehlung vergeben werden.
Die Ausnahmegenehmigung kann auch beim KC gestellt werden. Die Kriterien sind ja die gleichen.
Es ist halt unsinnig als ausgebildeter Luftfgerätemechaniker über den FWDL quasi eine Art Wette mit schlechten Chancen einzugehen.
Wieso ist ein verheilter Kreuzbandriss eigentlich ein Ausschlusskriterium. Selbst im Profisport wie im Fußball ist das kein Problem. Die Belastungen für das Knie sind dort vermutlich wesentlich extremer als bei der Bundeswehr.
Weil im Profisport andere Kriterien zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Berufsunfähigkeit bestehen. Und im Profisport reisst der Ausfall eines mitteldurchschnittlich begabten Volksschülers, der beispielsweise mit 21 anderen durchschnittsbegabten Bälle hin und her spielt, keine Vakanz in einem Einsatz in dem es mitunter um Leben und Tod geht....
Das könnten sie als sozusagen Star der SanOAs in der Zukunft ja sogar einmal wirklich umreißen, was der Unterschied zwischen ziviler Beschäftigung und Dienst als Soldat ist; auf der Ebene der gesundheitlichen Anforderungen.
Es ist ja nicht nur der Kreuzbandriss- nach dem kann man ja wieder tauglich sein. Der meniskusschaden ist das Problem.
Zitat von: Chern187 am 18. Dezember 2020, 22:51:01
Wieso ist ein verheilter Kreuzbandriss eigentlich ein Ausschlusskriterium. Selbst im Profisport wie im Fußball ist das kein Problem. Die Belastungen für das Knie sind dort vermutlich wesentlich extremer als bei der Bundeswehr.
Ein Profifußballer zB hat eine ganz anders aufgestellte medizinische Betreuung und eine ganz andere Physis. Beispielsweise kann beim Knie vieles durch adäquat trainierte Muskulatur kompensiert werden - und bei denen ist wenn man so will jeden Tag Training. Das ist bei Soldaten nicht der Fall, folglich ist auch bei weniger heftigen Belastungen deutlich mehr passieren.
Plus: ein Profisportler ist in der Regel Ende 30 Sportinvalide. Ein Soldat hat Ende 30 noch einiges vor sich - und die Bundeswehr im Falle einer WDB ne ganze Zeit einiges an der Backe. Kann man vermeiden indem man Menschen mit entsprechenden Vorerkrankungen schlichtweg nicht einstellt. So einfach ist das Ganze.
Ok Leute, ich bedanke mich für alle Kommentare aber so wie ich raus höre gibt es nicht groß Hoffnung für mich außer VLLT ner ausnahmegenehmigung vom truppenarzt und dass sich der fwdl nich gerade als lukrativ für mich rausstellt.
Naja aber Vielen Dank und schöne Weihnachten
Die Ausnahmegenehmigung erteilt nicht der Truppenarzt.
- der Truppenarzt überweist zum Facharzt, mit Bitte um Statement bzgl einer AUsnahmegenehmigung
- der Facharzt befürwortet die Erteilung der Ausnahmegenehmigung (oder eben nicht)
- der Truppenarzt liest die Empfehlung des Facharztes und befürwortet die Ausnahmegenehmigung (oder eben nicht)
- das Personalamt liest die Empfehlung des Truppenarztes und erteilt die Ausnahmegenehmigung (oder eben nicht)
hierbei werden verschienene Gesichtpunkte beleuchtet, unter anderem:
- besteht so große Not, dass ich einen Bewerber, der medizinisch (eigentlich (und eigentlich auch uneigentlich)) medizinische gar nicht geeignet ist, trotzdem einstelle?
long story short:
Wenn sie etwas, das dringend benötigt wird, und außer Ihnen sonst kaum einer kann, so sehr drauf haben, dass die Bundeswehr sagt "ach egal, wir brauchen den, also her mit ihm" - DANN, und NUR dann, stehen die Chancen ziemlich gut.
Sonst mehr so geht so.