Hallo zusammen,
ich habe eine Frage theoretischer Natur:
Bewerber x erhält im KarrC im März 2019 die Fw-Eignung und erhält seinen Termin zum Dienstantritt, welcher auf den bspw 01.01.2020 datiert wird.
Im November 2019, also zwei Monate vor Dienstantritt, zieht Bewerber x seine Bewerbung aufgrund privater Probleme via Mail zurück.
Im Januar 2021, die Probleme sind aus der Welt geschaffen, würde der x sich gerne dem Thema Bundeswehr wieder widmen.
Kann sich der Bewerber auf seine zweijährig geltende Fw-eignung berufen und sich einstellen lassen oder ist aufgrund des Bewerbungsrückzuges die Eignung dahin und muss er sich neu bewerben?
Der Prüfumfang wird dann durch das KC festgelegt. Das entscheidet welche Teile wiederholt werden oder nicht.
Ich hatte einen ähnlichen Fall und da wurde trotzdem das keine 2 Jahre rum waren alles wiederholt.
Ergo: Ganz normal bewerben und warten was vom KarrC kommt.
ZitatKann sich der Bewerber auf seine zweijährig geltende Fw-Eignung berufen und sich einstellen lassen
Da hängt ja noch eine ganze Menge mehr dran, als die festgestellte Eignung: bspw. gibt es freie Dienstposten, gibt es Ausbildungskapazität für den Dienstantritt etc.
Und ob das alles vor März (da laufen die 2 Jahre ja ab) geklärt und vollzogen werde kann?