Guten Tag,
Mal wieder ein fiktives Beispiel: Soldat A arbeitet in einer IT-Stelle und erhält eine IT-Zulage von x Euro.
Situation 1.)
Er wird für 3 Monate auf einen Sprachenlehrgang kommandiert
Situation 2.)
Er wird für 3 Monate in den Einsatz kommandiert.
Auf der Kommandierung ist die DP-ID/Bez die gleiche wie in der Stammeinheit.
Erhält der Soldat weiterhin seine Zulage in Situation 1 und 2? Oder kann diese verwehrt werden ? Wenn jemand eine Vorschrift diesbezüglich kennt, würde ich mich freuen.
Viele Grüße und frohe Festtage
Okay, habe mittlerweile hier was gefunden § 42 Abs. 3 BBesG; Vbm Nr. 6 BBesO. Jetzt bleibt die Frage für den Auslandseinsatz für mich trotzdem noch bestehen...
Lesen Sie die grundsätzlichen Ausführungen in der A-1454/1
Daneben gibt es noch weitere Vorschriften zum Thema... u.a. Zulagen vs Lehrgänge.
Einfach mal in ZRMS nach dem Stichwort "Zulagen" suchen.