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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Jan90 am 02. Januar 2021, 12:59:14

Titel: Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Jan90 am 02. Januar 2021, 12:59:14
Hallo und ein frohes neues Jahr!

Ich habe eine kurze Frage zur Anrechnung von Vorverwendungen bzgl. der Direkteinstellung als Beamter. Wenn man keinen Vorbereitungsdienst absolviert hat, dann müssen ja 1,5 Jahre Erfahrung in der Verwaltung (nthd) vorhanden sein (mindestens selbe Ebene - also alles ab A9).
Wird die Zeit erst mit Abschluss des Studiums gerechnet oder auch schon davor, wenn man eine A9 bzw. höhere Verwendung wahrgenommen hat?
Hintergrund: Ich war SaZ und habe 1 1/2 Jahre als A7 eine A9 Verwendung wahrgenommen. Anschließend habe ich als A9er und A10er für nochmal ca. 1 1/2 Jahre eine A14 Verwendung wahrgenommen. Ich habe neben meinem Dienst ein Fernstudium abgeschlossen, offiziell jedoch erst Ende 2019. Zählen meine A9 bzw. höheren Verwendungen davor nun auch oder erst ab Ende des Studiums? Das wäre dann ziemlich suboptimal... :D
Danke euch!

Beste Grüße
Jan
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2021, 13:26:11
Sind diese höheren Wahrnehmungen der DP durch das BAPersBw angeordnet gewesen?
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Jan90 am 02. Januar 2021, 13:29:35
Nein, das wäre mir nicht bekannt. Es waren lediglich zu viele Vakanzen in unserem Bereich, sodass entsprechend intern umstrukturiert wurde.
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2021, 13:31:41
Dann hat auch keine offizielle höherwertige Verwendung stattgefunden. Unbeschadet einer möglichen oder nichtmöglichen Anrechnung.
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Jan90 am 02. Januar 2021, 13:35:20
Okay, das habe ich mir fast gedacht... Das heißt, dass im Zweifel nur die Zeiten zählen, zu denen ich auch tatsächlich A9 bzw. höher eingruppiert war.
Und zählt hier erst alles ab dem abgeschlossenen Studium oder auch davor? Ich war bereits vor Abschluss des Fernstudiums auf einer A9-Dotierung. Aus der BLV werde ich nicht so ganz schlau, da es heißt Studium in Verbindung mit 1,5 Jahren Erfahrung. Jedoch steht dort nicht, ob erst ab dem Studium gerechnet wird oder auch die Zeit davor. Verwendung war ja im Endeffekt identisch.
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2021, 13:42:35
Ich kanns dir nur für mil Tätigkeiten sagen, wahrscheinlich wird es ziv ähnlich sein: Bei Soldaten würde Ausbildungszeit (also Teile des Studium, Regelstudienzeit 3J6M) und können Vordienstzeiten (unabhängig vom Dienstgrad) mit angerechnet werden. Zivile Tätigkeiten könnten voll bei Niveau "Studium erforderlich" und in Prozentteilen bei anderweitigen Tätigkeiten angerechnet werden. Hier zählt dann also die Zeit erst nach Abschluss Studium, weil erst dann hat man die formale Qualifikation erreicht.
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: Jan90 am 02. Januar 2021, 14:04:09
Alles klar. Danke dir.
Also mal sehen was wie anerkannt wird.
Titel: Antw:Anrechnung Vorverwendung
Beitrag von: LwPersFw am 02. Januar 2021, 20:34:10
Ggf. findet sich hier Etwas...

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm