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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: thiescelle am 06. Januar 2021, 11:18:07

Titel: Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: thiescelle am 06. Januar 2021, 11:18:07
Hallo zusammen,

ich habe schon etwas im Forum recherchiert, aber leider zu meinem Thema keine Antworten gefunden.

Ich habe 2002 meine AGA San im 8./SanRgt 1 Hildesheim absolviert - Lehrgangszeugnis ist mit entsprechenden ATN`s vorhanden.

Im gleichen Jahr bin ich dann zum Uffz-Lehrgang Teil 1 (in meinen Erinnerungen war dies der "medizinische" Teil) an der SanAk München. Diesen Teil musste ich kurz vor Ende abbrechen, daher kein Lehrgangszeugnis oder ähnliches.


Kann mir jemand sagen, welche Lehrgangsinhalte dort 2002 vermittelt wurden ( evtl. Vergleich zum Zivilen) und woher ich eventuelle die Inhalte schriftlich herbekomme?
Danke im voraus.
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: Tommie am 06. Januar 2021, 11:37:31
Warum sollten diese (kriegsgeschichtlich vielleicht interessanten ;) !) Inhalte heute, knappe zwanzig Jahre später, noch interessant sein? Sie haben doch ohnehin keinen Nachweis darüber, dass Sie dort mit Erfolg teilgenommen haben! Und auf die Tatsache, dass Sie dort ein paar Wochen herum oxidiert sind, gibt Ihnen niemand etwas!
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: thiescelle am 06. Januar 2021, 11:46:43
Nachtrag zu meinem Post:

Ich brauche diesen Nachweis für meinen jetzigen Arbeitgeber - DRK Blutspendedienst.
Mein Chef möchte mich zur "Punktionskraft" rekrutieren. Wenn ich entsprechende, medizinische Vorkenntnisse vorweisen kann, kann ich mir 4 Wochen Lehrgang (Freistellung, Kosten usw.) sparen.
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: Andi8111 am 06. Januar 2021, 12:01:00
Zitat von: thiescelle am 06. Januar 2021, 11:46:43
Nachtrag zu meinem Post:

Ich brauche diesen Nachweis für meinen jetzigen Arbeitgeber - DRK Blutspendedienst.
Mein Chef möchte mich zur "Punktionskraft" rekrutieren. Wenn ich entsprechende, medizinische Vorkenntnisse vorweisen kann, kann ich mir 4 Wochen Lehrgang (Freistellung, Kosten usw.) sparen.

Die hierfür notwendigen Kenntnisse wurden seinerzeit im betreffenden Lehrgang auch NICHT vermittelt, womit eine Anrechenbarkeit in welcher Weise auch immer nicht gegeben ist.
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: thiescelle am 06. Januar 2021, 12:11:02
Ein Facharzt für Transfusionsmedizin wird wohl noch selbst beurteilen können, ob die medizinischen Kenntnisse eines AN ausreichen oder nicht!!!

Welche Inhalte wurden nun vermittelt?
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: Andi8111 am 06. Januar 2021, 12:21:37
Wie bitte? Der ULI im betreffenden Zeitraum war als Gruppenführerlehrgang konzipiert und hatte noch einige Inhalte zu militärischem Lehren, den Grundzügen der ABC-Abwehr aller Truppen, einigen militärischen Grundkenntnissen (Marsch, Geländekunde, Orientierung im Gelände, Umgang mit Handwaffen/Schießen und Sport) und Formaldienst. Es waren explizit keine medizinischen Inhalte irgendeiner weise integriert, da diese auf der meist obligaten ZAW oder einem anderen Fachlehrgang bsp. Rettungssanitäterlehrgang, vermittelt wurden. Thats it. Und ob ein FA für Transfusionsmedizin nun meint, das würde reichen, ist es ja ok. Rein Qualitativ vermittelt die Teilnahme an einem militärischen Lehrgang keine Kenntnisse, die in irgeneiner Weise anerkennungsfähig wären... Das meine ich, als FA f. öGW, AllgMed, Kieferchirurgie.........
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: ulli76 am 06. Januar 2021, 12:27:14
Wenn du den Lehrgang nicht abgeschlossen hast, hast du auch keinerlei Qualifikation erworben.
Und ein nicht abgeschlossener Lehrgang von vor 20 Jahren wird wohl kaum für die erforderlichen medizinischen Vorkenntnisse anerkannt werden.
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: Tommie am 06. Januar 2021, 12:48:58
Ihr Problem haben Sie ja bereits im Ursprungs-Posting dieses Threads ziemlich klar umrissen ;) :

Zitat von: thiescelle am 06. Januar 2021, 11:18:07... , daher kein Lehrgangszeugnis oder ähnliches.

Somit gilt für Sie ... keine Arme, keine Kekse ;D !
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: thiescelle am 06. Januar 2021, 12:58:18
Lieber Andi8111, lieber ulli76,

ja klar sind es knapp zwanzig Jahre her, dass ich gedient habe.
Mein Stand ist , dass die AGA geteilt war - 2 Monate militärische Grundausbildung - 1 Monat "blau", sanitätsdienstliche Grundausbildung und der Uffz-Lehrgang ebenfalls zwei Teile hatte, wobei der erste Teil sanitätsdienstliche Ausbildung war.

Es geht mir nur ganz alleine um die Ausbildungsinhalte und mit welchen zivilen Ausbildungen man es vergleichen kann, damit ich was vorweisen kann. Ob ich Qualifikationen erworben habe oder nicht. Was daraus gemacht wird, ist nicht unsere Aufgabe.



Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: ulli76 am 06. Januar 2021, 13:01:10
Du hast nichts, was mit einer zivilen Ausbildung vergleichbar wäre. Musst halt die ausbildung zum SanHelfer beim DRK machen.

Hast du damals kein Dienstzeugnis bekommen aus dem hervor geht, was du gemacht hast? Wie warst du denn nach dem Lehrgang eingesetzt?
Titel: Antw:Lehrgangsinhalte SanUffz SanAk München
Beitrag von: Andi8111 am 06. Januar 2021, 13:03:30
Ich habe doch die Ausbildungsinhalte geschildert, oder nicht. Ich habe seinerzeit diese Lehrgänge planerisch mitverfolgt und die Umsetzungen der neuen Agenda bei der Neuordnung der Laufbahnen miterlebt. Die sog. "blauen Monate" vermitteln nur Sanitätstruppenspezifisches, wie Selbstverständnis und den Sanitätsdienst aller Truppen, der etwas mehr als eine erste Hilfe Ausbildung darstellt. Und das war es! Und in den militärischen Vorgesetztenlehrgängen wurde auch nichts fachliches Vermittelt, weil dafür die Fachlehrgänge und die ZAW vorgesehen waren. Und OHNE ZEUGNIS KÖNNEN SIE NICHTS!!! vorweisen. Ich hoffe, ich habe mich dieses mal verständlich ausgedrückt. BTW: Militärische Lehrgänge werden, auch mit entsprechendem Lehrgangsnachweis, bei keiner zivilen Ausbildung als Qualifikation anerkannt, weil diese zu keinem anerkannten Bildungsstand führen.