Verschiedene Lizenzen und anderer regelmäßig zu wiederholende Ausbildungen (bspw. Ersthelfer A) wurden ja aufgrund der Pandemie fortgeschrieben, d.h. sie sind trotz Überschreiten der Gültigkeitsdauer auch weiterhin bspw. bis Ende 2021 gültig oder gelten als abgelegt.
Wie ist das mit der Bw-Prüfberechtigung für das DSA? M.K.n. wurde die bisher mögliche Fortschreibung dieser Prüfberechtigung mittels der 1-Tages-Schulung abgelöst durch den Übungsleiter-Lehrgang. Damit ist für mich die Prüfberechtigung sowieso hinfällig, aber das ist ein anderes Thema.
Weiß jemand, ob die in 2020 abgelaufenen Prüfberechtigungen DSA aufgrund der Pandemie auch fortgeschrieben worden sind, so dass ich wenigstens dieses Jahr noch abnehmen kann?
Hallo Ralf
Eine Verlängerung der Prüfberechtigung analog zu Übungsleiter Bw wird nicht durchgeführt.
O.k., danke, sehr schade.
Die Verlängerung der DSA-Prüfberechtigung wird seit 2019(?) auch nicht mehr zusammen mit der Auffrischungsausbildung zur Verlängerung des Übungsleiters durchgeführt.
Das wird, wenn überhaupt, nur noch separat gemacht.
MkG
Zebra
weil ja die Abnahme des DSA in der Bw nicht mehr Pflicht ist, und daher DSA-Prüfer dienstlich nicht notwendig sind. Seht ihr, liebe Kinder , bei der Bundeswehr folgt alles logischen Abläufen ;D ;D ;D
Zitat von: Eisensoldat am 12. Januar 2021, 10:02:15
weil ja die Abnahme des DSA in der Bw nicht mehr Pflicht ist, und daher DSA-Prüfer dienstlich nicht notwendig sind. Seht ihr, liebe Kinder , bei der Bundeswehr folgt alles logischen Abläufen ;D ;D ;D
Tja schade.... ziemlich kurz gedacht.... ;)
Interessierte können ja mal gerne in der A1-224/0-1, 3.7.5 nachlesen. Da ergibt sich dann auch warum man dennoch den ein oder anderen DSA Prüfer brauchen könnte. ::)
Vor Jahren gab es ein Treffen DOSB - BMVg Abteilung "Sport" (genauen Namen müsste ich prüfen), meine Argumentation:
- BW hat die Bedeutung DSA "schleifen lassen".
- Viel zu wenige Abnahmen trotz "Pflicht".
- DSA Abnahme nicht mehr verpflichtend würde diesen Trend verschärfen, und dienstliche Notwendigkeit (Training, Infrastruktur, Lehrgänge) nehmen.
Die Abteilung hat dann entschieden, die Pflicht DSA Abnahme entfallen zu lassen (weil BFT besser für Soldaten geeignet wäre) ...
Die Folgen sehen wir jetzt - wenn der DOSB folgerichtig entscheidet, dann wird über kurz oder lang die BW DSA Prüforganisation entfallen, weil ja kein Bedarf, keine Abnahmen, keine Beurkundungen ...
Es bleibt, DSA eben Zivil machen.
Mal zur Vervollständigung, kam heute:
Zitat"In Anlehnung an den Beschluss des DOSB und der DLRG (Bezug 3 u. 4) wird die zeitweise veränderte Praxis für die Ausstellung und Verlängerung von DOSB- und DLRG-Lizenzen auch für das Ausbildungsjahr 2021 fortgeführt und ergänzt:
alle Qualifikationen (ÜbLtrBw, AusbMilFit, FSpLtr, Rettungsschwimmer silber, Lehrschein-Inhaber DLRG) die vor dem laufenden Kalenderjahr ungültig geworden sind, behalten ihre Gültigkeit auch ohne Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag (Gültigkeit max. bis 31.12.2021),
alle Qualifikationen (ÜbLtrBw, AusbMilFit, FSpLtr, Rettungsschwimmer silber, Lehrschein-Inhaber DLRG) die bis zum 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren, können bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängert werden (Gültigkeit max. bis 31.12.2022),
die Ausstellung einer Änderungsmeldung/Ausbildungsnachweis 90/3 für den Nachweis der Gültigkeit in 2021/22 ist nicht erforderlich,
nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fortbildung wird die jeweilige Qualifikation durch den SportLhr Bw Tr aktuell (ohne Rückdatierung) ausgestellt.
Hinweis: Der DSA-Prüfausweis ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier gelten die Richtlinien des DOSB."