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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: MIG86 am 20. Januar 2021, 15:53:50

Titel: Eignungsübener
Beitrag von: MIG86 am 20. Januar 2021, 15:53:50
Guten Tag,

folgendes Problem- Bei meiner Bewerbung habe ich drei Verurteilungen nicht angegeben da ich über diese überhaupt nicht nachgedacht habe, das war auch nichts großes zumindest nicht das ich in den Bau musste o.ä. Nun ist es so das ich schon Eigungsübener bin und die mich jetzt auf Grund der Tatsache raus haben wollen.
Ich wurde vor dem Dienstantritt aufgefordert dazu Stellung zu beziehen dies habe ich auch getan, da kam aber keine Rückmeldung. Nun 10 Tage vor Ende der Eigungsübung die info das ich aufgrund dessen nicht bleiben kann. Hat dazu jemande erfahrung was man da machen kann oder ob es überhaupt möglichkeiten gibt.
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: F_K am 20. Januar 2021, 15:56:14
Sachlich: Vollendeter Einstellungsbetrug.
Du bist schriftlich über die Folgen informiert worden.

Sei froh, wenn die BW keinen Schadensersatz verlangt ...
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2021, 15:59:15
Haben Sie was Schriftliches bekommen? Steht da eine Rechtsbehelfbelehrung dabei?

Meine persönliche Meinung: Selber Schuld. Sie können froh sein, dass Sie nicht fristlos rausgeworfen werden. Sowas fällt unter Einstellungsbetrug. Sie wussten doch, dass die Bw eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR einholt und haben dem mit der Unterschrift unter Ihrer Bewerbung zugestimmt.
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: Chern187 am 20. Januar 2021, 16:05:17
Wie lange liegen die Straftaten zurück?
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: BSG1966 am 20. Januar 2021, 16:50:59
Schauen Sie, die Bundewehr hat Sie unter der Voraussetzung eingestellt, dass Ihre Strafakte blank ist. Es stellt sich heraus, dass Sie - gewollt oder nicht - die Unwahrheit erzählt haben.

Würden Sie jemanden weiterhin beschäftigen, wenn sich innerhalb der Probezeit herausstellt dass er die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt?
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: slider am 20. Januar 2021, 20:54:44
Und mal ganz ehrlich ... 3!
Sowas vergisst man doch nicht mal eben.
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2021, 21:29:15
Genau. Zumal im Bewerbungsbogen explizit darauf hingewiesen wird, was anzugeben ist.
Titel: Antw:Eignungsübener
Beitrag von: BulleMölders am 21. Januar 2021, 07:53:43
Dicht, solange bis der TE einen aussagekräftigen Titel gefunden hat und diesen dem Team mitgeteilt hat.