Guten Abend Kameraden.
Aufgrund meiner Teilzeit wegen Elternzeit/Kinderbetreuung, kann ich nicht mehr für VJTF 22 rechtzeitig ausgebildet werden.
Da meine Verwendung sehr wichtig ist, hat mir mein Chef mitgeteilt, dass er meine Versetzung beantragen wird um so einen anderen Soldaten auf meinem DP ausbilden zu können.
Zu den Fakten:
Antrag auf Teilzeit, da ich mir die Betreuung meines Kindes mit meiner Frau teile(Meine Frau arbeitet ebenfalls in Teilzeit). KiTa Platz erst ab 09/21
10/20 Antrag auf Teilzeit --> Zustimmung durch Chef
11/20 Antrag auf Heimatnahe Versetzung --> keine Befürwortung durch Chef da ich für VJTF 22 geplant bin oder nur gegen Ersatz
12/20 Bewilligung der Teilzeit durch BAPersBw
Von 01/21 bis 07/21 waren 8 Lehrgänge geplant. Einer Unterbrechung der Teilzeit habe ich allerdings nicht zugestimmt, da eine Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann.
Meine Fragen:
(1) geht das so Einfach?
(2) da ich ja nicht die Versetzung beantragt habe, bleibt da meine Teilzeit bestehen?
(3) habe ich einen Anspruch auf eine Heimatnahe Verwendung. (Haben eben erst einen neuen Mietvertrag abgeschlossen (Kündigung wegen Eigenbedarf))
Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen.
Wer nur motzen will, kann es stehen lassen.
Sie haben keinen Anspruch auf eine "heimatnahe" Versetzung.
Soldaten können jederzeit versetzt werden, wenn dienstliche Gründe es erforderlich machen.
Ihre Teilzeit- Modell ist genehmigt, ich gehe davon aus, dass Genehmigungen auch wieder widerrufen werden können.
Um Ihre Situation besser verstehen zu können:
Hilft Ihnen die Teilzeit bei der Kinderbetreuung?
Wie weit ist denn derzeit die Entfernung von Ihrer Wohnung zum Dienstort?
Lesen Sie einmal hier
"Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung - STzV)"
und ZDv A-1330/55 Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten
und GAIP BAPersBw KennNr 13-03-00 Teilzeitbeschäftigung
...und meine persönliche Meinung
Der Chef kann nicht erst der TZ zustimmen... wissend um VJTF ... und dann hinterher "plötzlich" feststellen, dass das mit den Ausbildungsmaßnahmen kollidiert.
Das Sie TZ genommen haben, hat ja schließlich familiäre Gründe, die Sie bei Antragstellung dargelegt haben.
Zu einer Versetzung müssen Sie schriftlich gehört werden.
Stimmen Sie nicht zu und erläutern Sie schriftlich und dezidiert was aus Ihrer Sicht dagegen spricht.
Erklären Sie ebenfalls schriftlich, dass Sie aus diesen Gründen auf keinen Fall auf die Einhaltung der Schutzfristen bei Versetzung verzichten werden, falls man Sie doch versetzt.
Grund: Sie benötigen dann diese Zeit um zu versuchen, Ihre familiären Belange zu klären.
Dann warten Sie ab wie das BAPersBw entscheidet.
Ich bezweifle das an Ihrem Dienstposten das gesamte VJTF hängt... sprich es liegen keine schwerwiegenden dienstliche Gründe vor, die eine Versetzung erfordern.