Guten Morgen,
angenommen Soldat X ist sagen wir als Mat Fw ausgebildet. Nun entscheidet aber sein Vorgesetzter, dass der Fw dauerhaft in einem anderen Bereich eingesetzt werden soll, was dem Fw vorher nicht bewusst war. Der Fw ist aber auch nicht der einzige, bei dem das so ist. Kann das ohne Weiteres so gemacht werden?
P.S. Ich bin nicht Soldat X ;D
Viele Grüße
Ggf. in Absprache mit BAPers, Ja.
Ja.
Ich glaube nichtmal das hier fad BAPers hinzugezogen werden muss solange der Soldat innerhalb der Einheit versendet wird. Und dann kommt es ja noch drauf an was "anderes" er denn nun machen muss.
Unsere Mat Dame war damals ausschließlich für das instandhalten der Impfbücher und Kleinkram zuständig. Ich bezweifle das sie das bei Dienstantritt wusste.
Der Disziplinarvorgesetzten kann einen Soldaten seiner Einheit bis zu drei (?) Monaten auf einem anderen als dem originären Dienstposten einsetzen. Bei einer absehbaren nicht dienstpostengerechten Verwendung von mehr als drei bis zu sechs (?) Monaten ist das dem BAPersBw
vorheranzuzeigen. Soll die nicht dienstpostengerechte Verwendung mehr als sechs (?) Monate dauern, bedarf es der
vorherigen Genehmigung durch das BAPersBw. (Die (?) habe ich gesetzt, weil mir die aktuellen Regelungen nicht bekannt sind).
Zitat... solange der Soldat innerhalb der Einheit versendet wird ...
Das ist irrelevant. Nannte sich mal ,,Erlass nicht dienstpostengerechte Verwendung".
Also in dem Beispiel ist es ein Einsatz im S3 Bereich und das dauerhaft. Sprich Ausbildungsplanung etc. Eine Möglichkeit zurück zur eigentlichen Tätigkeit wird vorerst nicht gegeben. Die entsprechenden Soldaten bleiben formal aber auf den Dienstposten.
Soldat Y, welcher eigentlich im S3 Bereich sein soll, macht z.B. Zeiterfassung/Zulagen.
Also unterm Strich, kann der Vorgesetzte das Personal inter dauerhaft so umplanen?
Nein. Und schon gar nicht ohne Beteiligung des BAPersBw. In der GAIP sollte aber dazu explizit etwas ausgeführt sein. Schließlich ist das Ganze ja auch beurteilungsrelevant.
Genau!
GAIP 30-05-00 Nicht - dienstpostengerechte Verwendung
Die nicht-dienstpostengerechte Verwendung von Soldaten/Soldatinnen -ausgenommen Zeiten der Teilnahme an Lehrgängen-, die sich über einen Zeitraum von zwei Monaten und länger erstreckt oder voraussichtlich erstrecken wird, ist der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (PersBSt) zu melden.
Wird die nicht-dienstpostengerechte Verwendung ausnahmeweise über einen Zeitraum von sechs Monaten und länger für erforderlich gehalten, ist, spätestens mit Ablauf des vierten Monats der gemeldeten nicht-dienstpostengerechten Verwendung die Zustimmung der zuständigen PersBSt einzuholen.
Danke, @Ralf. Ich hab das Ganze schon mal persönlich durch. Ist zwar schon etwa 20 Jahre her, aber die Kenntnisse zu der Regelung scheinen sich nicht flächendeckend verbessert zu haben. Bei mir waren selbst der S1Offz und der S1Fw der Meinung, dass es nicht nötig wäre, die Genehmigung einzuholen, weil es sich nicht um einen höherwertigen Dienstposten handelte. Die alte SDH hat sie eines Besseren belehrt ...
Vielen vielen Dank schon einmal.
Bei mir ist es so, dass mir ständig Soldaten "weggenommen" werden, weil ich sie ja offenbar nicht benötige, was aber nicht stimmt.
Der Vorgesetzte, der das macht, denkt halt, er sei der alleinige Herrscher über jedem und allem und macht halt seine Dinge..
Schwierige Sache..
Danke für die Korrektur!
Zitat von: AnubisII am 21. Januar 2021, 08:48:03
Bei mir ist es so, dass mir ständig Soldaten "weggenommen" werden, weil ich sie ja offenbar nicht benötige, was aber nicht stimmt.
Der Vorgesetzte, der das macht, denkt halt, er sei der alleinige Herrscher über jedem und allem und macht halt seine Dinge..
Dann rate ich dazu - evtl. im Beisein der VP - das Gespräch mit ihm zu suchen und explizit aufzuzeigen, was das Personal geleistet hat, welche Arbeitspakete dadurch von anderen aufgefangen werden müssen und was das für das generelle Arbeitsklima und die Belastung deines Bereiches bedeutet. Der konstruktive Hinweis auf die o.g. GAIP mit Anzeige bzw. Antrag bei mehrmonatiger fremder Verwendung kann dann auch gleich vorgebracht werden.
Wichtig ist aber, dass an konkreten Beispielen das Problem aufgezeigt wird. Ansonsten kommt schnell der Eindruck auf, dass da eh nur einer meckern will und die Leute tatsächlich eigentlich garnichts zu tun haben.
Hilft auch das nichts, bleibt immer noch der Weg der Beschwerde.