Guten Tag,
mein dienstl. geliefertes Paar Meindl hat nach Überleben Land seinen Geist aufgegeben. (1 Öse abgerissen, Geröllschutz löst sich).
Die LHBw FFB weigert sich den Tausch und sagt, dass es Eigenverschulden sei.
Wie ist da das empfohlene weitere Vorgehen?
Selbst dann wäre ja zu tauschen - halt mit Sachschadensbearbeitung.
Sprich ich muss für den Schaden aufkommen oder wird bei sowas i.d.R. auf Nichthaftung entschieden?
Dass ist eine Entscheidung des DV im Einzelfall.
Wenn die BWB aber "Eigenverschulden" annimmt und nicht tauschen möchte, ist die Schadensbearbeitung der einzige Weg nachzuweisen, dass es kein Eigenverschulden ist.
In die Sachschadens,Endung schreiben Sie rein, wie es zu der Beschädigung der Stiefel im Dienst gekommen ist. Daraufhin entscheidet der Chef auf Haftung oder Nichthaftung. Auf Haftung kann er nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entscheiden. Wenn er auf Haftung entscheidet schreiben Sie, dass Sie nicht zahlen wollen. Wenn Sie eine Diensthaftpflichtversicherung haben, geben Sie die Versicherungsnummer an. Daraufhin ist Schadensbericht zu fertigen. Dann kann sich die Verwaltung gerne mit der Versicherung streiten. Geben Sie niemals, dass Sie bereit sind zu zahlen!
Zitat von: Thombaja am 28. Januar 2021, 13:00:04
Guten Tag,
mein dienstl. geliefertes Paar Meindl hat nach Überleben Land seinen Geist aufgegeben. (1 Öse abgerissen, Geröllschutz löst sich).
Die LHBw FFB weigert sich den Tausch und sagt, dass es Eigenverschulden sei.
Wie ist da das empfohlene weitere Vorgehen?
Ist mir auch in Pfullendorf passiert und nach Rückkehr zur OSLw wurden die Stiefel problemlos getauscht.
Warum sollte man sich auch selbst die Öse abreißen?!
Sprich doch mal mit deinem Spiess und/oder schreib eine dienstliche Erklärung dazu.
Oder in einer anderen LHBw tauschen.
Zitat von: Roughnecks am 28. Januar 2021, 19:25:32
Oder in einer anderen LHBw tauschen.
Das machen die aber auch nicht mehr überall, wenn der Bearbeiter dort prüft, ob seine ,,Außenstelle" für den Standort überhaupt zuständig ist😉