Hallo.
In Kürze steht bei mir die Sicherheitsüberprüfung SÜ2 an. Ich mache mir jedoch Sorgen, da ich vor 7 Jahren mal mit der Polizei in Kontakt geraten bin. Es ging um Computerbetrug. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt und ich musste Sozialstunden ableisten. Da ich als Softwareentwickler anfange, glaube ich kaum dass hierbei Einsicht gezeigt wird, falls es herauskommt.
Kann ich mir den Job abschminken?
Wenn du falsche Angaben bei deiner Einstellung getätigt hast, dann könnte es sein, dass du deswegen dann nachträglich die Konsequenzen dafür tragen musst. Zählt eventuell als Einstellungsbetrug.
Genau schauen, was auf dem Bewerbungsbogen steht und das dann so angeben, kann gut sein, dass das bereits verfristet ist.
Bei der SÜ brauchst du dir keine Gedanken deswegen zu machen.
Zitat von: Ralf am 04. Februar 2021, 06:18:43
Genau schauen, was auf dem Bewerbungsbogen steht und das dann so angeben, kann gut sein, dass das bereits verfristet ist.
Bei der SÜ brauchst du dir keine Gedanken deswegen zu machen.
Also auf dem Bogen musste ich nur angeben, ob ich verurteilt wurde oder Vorstrafen habe. Beides konnte ich wahrheitsgemäß verneinen.
Wenn es eingestellt wurde, kannst du es löschen lassen. Einfach einen 3-Zeiler an Dienstelle der Polizei schicken, in dem du um Löschung der Daten bittest.
@ MBör:
Quelle?
... und zum Nachdenken: Einstellungen ist Sache der StA, was soll da ein Schreiben an die Polizei bringen?
Und bei einer Einstellung gegen Auflage, wage ich auch mal zu bezweifeln, das man das einfach so löschen lassen kann.
Zitat von: franzisko2 am 03. Februar 2021, 22:44:02
Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt und ich musste Sozialstunden ableisten.
Zitat von: F_K am 10. Februar 2021, 14:45:15
@ MBör:
Quelle?
... und zum Nachdenken: Einstellungen ist Sache der StA, was soll da ein Schreiben an die Polizei bringen?
Hast du grundsätzlich Recht, wenn die StA das Verfahren aber sofort einstellt, ist es noch Aufgabe der Polizei.
Quelle:
Eigene Erfahrung aus dem Jahre 2020. Angezeigt worden im April, Einstellung im August und dann löschen bei der Polizei beantragt. 2. Wochen später wurde mir die Löschung bestätigt.
Nunja, die Vorgaben zur Behandlung von Akten sagen aber deutlich etwas anderes, MISTRA Vorgaben auch - aber wenn Du daran glaubst ...