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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 02:57:40

Titel: Berufschulpflicht?
Beitrag von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 02:57:40
Hallo! Ich bin zwar schon aus der Schule raus und arbeite aber mich würde es interessieren ob man wenn man zur Bundeswehr will die Berufschulpflicht trotzdem einhalten muss. Man darf ja bekanntlich ab 17 zur Bundeswehr deswegen frage ich.
LG Paul!
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2021, 06:12:35
Was für eine Berufsschulpflicht?
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 06:21:06
Ich habe hier mal ein paar Bilder angehängt:
(https://ibb.co/MgNHGcF)
(https://ibb.co/RbNR7ky)
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 06:22:04
Mhh die Bilderaden irgendwie nicht? Dann her die links zu den Bildern:
https://ibb.co/RbNR7ky https://ibb.co/MgNHGcF
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2021, 06:24:21
Was hat das Landes-Berufsschulrecht von Baden-Württemberg mit der Bundeswehr zu tun?
Du solltest erst einmal intensiv auf www.bundeswehrkarriere.de nachlesen, was die Voraussetzungen betrifft.
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 06:29:14
Ja klar da habe ich nachgelesen. Dort steht mind 17 Jahre alt und 9. Jahre Schule für die Mannschaftslaufbahn. Also kann man direkt nach der 9. Klasse theoretisch zur Bundeswehr ohne vorher noch in die Berufsschule zu gehen?
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2021, 07:46:13
Selbstverständlich, warum sollte es falsch sein, was auf der Bundeswehr-Seite steht und was soll man denn in der Berufsschule ohne entsprechenden Beruf?
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Rekrut84 am 06. Februar 2021, 09:03:03
Zitat von: Ralf am 06. Februar 2021, 07:46:13
Selbstverständlich, warum sollte es falsch sein, was auf der Bundeswehr-Seite steht und was soll man denn in der Berufsschule ohne entsprechenden Beruf?

In manchen Bundesländern ist geregelt, dass Minderjährige Schule nach verlassen der Regelschule nach dem 9. Schuljahr, eine 3 jährige Berufsschulpflicht haben, die mit mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet.
Schüler die nach dem 9. Schuljahr keine Regelschule besuchen und keinen Ausbildungsplatz nachweisen müssen dann ein Berufsvorbereitungsjahr leisten. Mit Abschluss dessen gilt dann die Berufsschulspflicht erfüllt. Wird ein Ausbildungsverhältnis begonnen, dann lebt die Berufsschulpflicht für die Dauer der Ausbildung wieder auf.
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Thomi35 am 06. Februar 2021, 09:46:55
Um einmal beim Beispiel von Baden-Württemberg zu bleiben, ist dieser Fall natürlich im Schulgesetz geregelt, § 80 SchG:


Zitat Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983

§ 80
Ruhen der Berufsschulpflicht


Die Berufsschulpflicht ruht, solange der Berufsschulpflichtige

[...]

6.
Wehrdienst oder den Bundesfreiwilligendienst leistet.
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2021, 10:37:08
Um es mal zusammenzufassen: Für den Einstieg bei der Bw ist das ohne Relevanz.
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: paulipauli130 am 06. Februar 2021, 19:11:56
Entschuldigung für die späte Antwort:
Ich danke euch allen! Jetzt weiß ich mehr!
Von mir aus kann ein Moderator das Thema jetzt schließen.
LG Paul!
Titel: Antw:Berufschulpflicht?
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2021, 19:22:22
Erledigt.