Moin zusammen,
ich möchte als BS kündigen grundsätzlich ja kein Problem $46 SG, gibt mir dazu ja die Möglichkeit.
Hintergrund: Ich möchte aufgrund einer selbstangelehrnter Spezialisierung als externer Trainer auf Honorarbasis für ein Subunternehmer der BWI arbeiten.
Dazu würde mir die Freistellung für einen "kurzen" Zeitraum genügen oder Hauptberuflich.
Aus verschiedenen Gründen versuchen die Vorgesetzten dies zu verhindern. Eine Freistellung für einen Monat bzw. auch drei würde nicht beführwortet werden, also fällt das aus. Bleibt also die Kündigung.
Hier soll es nun eine Sperrfrist von "fünf" Jahren geben, das man nicht für Unternehmen bzw. Subunternehmer die für die Bundeswehr arbeiten angestellt werden darf ohne Sondergenehmigung, entsprechende Vorschriften konnten mir bis dato nicht geliefert werden.
Hat jemand von diesen Vorschriften gehört bzw. kann Sie benennen?
Einen Termin beim Sozialdienst ist bereits in Arbeit.
Grüße der Arne
A-1400/4 regelt dieses.
Wow,
super danke für die schnelle Antwort.
Das was ich hier im WWW lesen kann, es handelt sich nur um eine Anzeigepflicht.
Oder kann der Bund mir als Zivilist vorschreiben das ich diesen Job nicht ausüben darf?
Anzeigepflicht deinerseits, ja.
Nr. 202 sagt dann weiter aus:
ZitatDie Beschäftigung ist zu untersagen, soweit zu besorgen ist, ...
Ergo kann dieses auch untersagt werden.
Ja super,
nun hab ich die ZdV auch im WWW gefunden :-X.
Grundsätzlich schon mal super und aufklärend, ich würde aus der Vorschrift jetzt nur herraus lesen das es nur Untersagt werden darf wenn die dienstlichen Interessen beeinträchtigt wird.
Beeinträchtigt hat ja nun mal was negatives an sich, ich möchte aber mein Wissen an die BW weitergeben da könnte man von Beeinträchtigung nun nicht sprechen.
Aufgrund BW-Vorgaben kann ich dieses Wissen nur teilweise weitergeben.
@Ralf
ist die bekannt ob es für den Antrag / Meldung einen Vordruck gibt, oder soll dies erstmal formlos passieren.
Ist formlos, schriftlich oder auch elektronisch.