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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: H.T BW am 13. Februar 2021, 20:17:24

Titel: Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: H.T BW am 13. Februar 2021, 20:17:24
Hallo,

angenommen es sind 4 Beamtendienstposten in der BW Verwaltung gemäß Dienstpostenstellenplan im BAAINBW ausgebracht. 3 Dienstposten sind hiermit mit Beamten besetzt einer mit einem Angestellten. Darf der 4 Dienstposten dann mit einem weiteren Beamten besetzt werden? D.h es würden auf den 4 ausgebrachten Dienstposten 4 Beamte sowie ein Angestellter sitzen. Ist so eine Überbesetzung möglich bzw. zulässig?

Grüße
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: Al Terego am 13. Februar 2021, 21:54:06
Nein
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: christoph1972 am 14. Februar 2021, 13:12:39
Sofern es sich bei dem Beamten um einen Beamten in der Probezeit handelt, ja, ansonsten nein. Beamte in der vorgesehenen laufbahnrechtlichen Probezeit benötigen keine "Planstelle". Diese ist erst erforderlich, wenn der Beamte/die Beamtin in die Stelle eingewiesen wird.

Zulässig ist die Besetzung einer planmäßigen Beamtenstelle mit einem Angestellten, aber nicht anders herum. Steht irgendwo in den Tiefen der Haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: H.T BW am 14. Februar 2021, 13:38:17
Zitat von: christoph1972 am 14. Februar 2021, 13:12:39
Sofern es sich bei dem Beamten um einen Beamten in der Probezeit handelt, ja, ansonsten nein. Beamte in der vorgesehenen laufbahnrechtlichen Probezeit benötigen keine "Planstelle". Diese ist erst erforderlich, wenn der Beamte/die Beamtin in die Stelle eingewiesen wird.

Zulässig ist die Besetzung einer planmäßigen Beamtenstelle mit einem Angestellten, aber nicht anders herum. Steht irgendwo in den Tiefen der Haushaltsrechtlichen Vorschriften.

D.h. angenommen auf 2 der 4 DP sitzen 2 RI (d.h diese befinden sich noch in der Probezeit) könnte ich mich auf einen dieser DP versetzen lassen, weil noch keine planstelle für die Kollegen in der Probezeit notwendig ist?
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2021, 13:40:57
Warum sollte man Stellen doppelt besetzen?

... sparsamer Umgang mit Steuergeldern?
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: H.T BW am 14. Februar 2021, 14:25:15
Das wäre dann wahrscheinlich genauso steuersparsam wie Miliarden in die Gorch Fock zu versenken oder über 1200 Beraterverträge mit Unternehmensberatungen/WP Gesellschaften mit durchschnittlich 1,3 Mio. EUR abzuschließen und und und 😂.
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2021, 14:30:05
Wollen wir nicht bei dem von DIR eröffneten Thema bleiben?

Ein rein aus persönlichen Gründen motivierter Versetzungswunsch auf eine besetzte Stelle wird nicht befürwortet werden ...
Titel: Antw:Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt
Beitrag von: Al Terego am 14. Februar 2021, 15:04:54
Zitat von: H.T BW am 14. Februar 2021, 13:38:17
D.h. angenommen auf 2 der 4 DP sitzen 2 RI (d.h diese befinden sich noch in der Probezeit) könnte ich mich auf einen dieser DP versetzen lassen, weil noch keine planstelle für die Kollegen in der Probezeit notwendig ist?

Nein