Hallo,
ist es normal dass das Entlassungsgeld als FWDLer nach dem Wehrdienst auf Lohnsteuer VI ausgezahlt wird?
Ich habe in Sommer 2018 die Bundeswehr verlassen und nahtlos eine neue Ausbildung angefangen. Jetzt habe ich deswegen Probleme mit den Finanzamt weil im diesen Jahr zu wenig Steuer pauschal abgezogen worden sind was mir nicht bewusst war.
Ich weiß dass ich mich hätte besser informieren müssen aber mich wundert es das so was wichtiges einen nicht direkt mitgeteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens
Wo ist das Problem, wenn damals zu viel Steuern abgeführt wurden?
In dem Fall sollten Sie doch eher was zurück bekommen.
Er soll vermutlich nachzahlen ... und "will" nicht ...
Steuerklasse VI ist doch ungünstigste. Wenn danach besteuert wurde....
Oder ich verstehe die Frage nicht.
Das Problem liegt darin dass ich Steuern nachzahlen muss weil trotz Steuerklasse 6 anscheinend zu wenig abgezogen wurde. Dazu kommt noch Verspätungszuschlag was jetzt auch nicht wenig ist.
Weil ich aber generell recht wenig zur dieser Problematik im Internet fand wollte ich wissen ob es normal ist dass man nach den FWDL noch Steuern nachzahlen muss obwohl es schon auf Steuerklasse 6 ausgezahlt wurde.
.. ein FWDL verdient ganz gut - je nach Fallkonstellation kann es zu Nachzahlungen kommen.
( .. wenn ich jetzt wieder von Reserven rede ...)
Hi,
verstehe die Frage auch nicht. Wie kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn die ungünstigste Steuerklasse zu Grunde gelegt worden ist? Zumal ja für das zu versteuernde Einkommen Pauschbeträge abgezogen werden können. Sind dann zusätzlich Einnahmen vorhanden, die nicht der Lohnsteuer unterliegen?
so long
arcd008
Die Nachzahlung kann dadurch verursacht sein, daß bei der Berechung des Lohnsteuerabzugs (durch das BVA) pauschal 12 % Vorsorgekosten beim steuerpflichtigem Einkommen (FWDL) für eine private Krankenversicherung abgezogen werden müssen, diesem Posten aber keine entsprechende Aufwendungen (PKV) entgegenstehen (unentgeltliche Truppenversorgung). Also hat die Nachzahlung vermutlich weniger mit der Versteuerung in der Klasse VI zu tun.
Außerdem führt dieses auch zu einer Veranlagungspflicht in der Einkommensteuer mit entsprechenden Fristen (31.07. des Folgejahres). Wird diese Frist versäumt, kann es halt zu Säumniszuschlägen kommen.
Übrigens: Nur weil die Steuerklasse VI zu einem relativ hohen Steuerabzug führt, da keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden, heißt es nicht, daß es nicht zu Nachzahlungen kommen kann. Die Steuerprogression (in Bezug auf das ,,reguläre" Einkommen) kann hier nämlich nicht berücksichtigt werden, so daß es durchaus auch hier zu Nachzahlungen kommen kann. Daher führt auch die Tatsache, daß Bezüge nach dieser Steuerklasse versteuert wurden, zu einer Veranlagungspflicht.
Nur mal zur Begriffsklärung:
Der Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn Steuererklärungen verspätet abgegeben werden. Der hat also rein gar nichts mit irgendwelchen Nachzahlungen zu tun.
Ein Säumniszuschlag wird fällig, wenn eine Steuernachzahlung nicht fristgerecht entrichtet wurde. Hat also erst mal mit der Nachzahlung direkt nichts zu tun.
Nachzahlungszinsen haben direkt etwas mit einer etwaigen Nachzahlung zu tun. Diese werden kraft Gesetz 15 Monate nach Ablauf des Jahres fällig, in dem die Steuer entstanden ist.
Zitat von: Thomi35 am 18. Februar 2021, 06:40:12
Außerdem führt dieses auch zu einer Veranlagungspflicht in der Einkommensteuer mit entsprechenden Fristen (31.07. des Folgejahres). Wird diese Frist versäumt, kann es halt zu Säumniszuschlägen kommen.
Bei verspäteter Abgabe kann es zu einem Verspätungszuschlag kommen und nicht zu Säumniszuschläge.
Siehe meinen vorherigen Beitrag.
Ja sorry, da habe ich mich beim Begriff vertan. Es hatte sich lt. TE um einen Verspätungszuschlag und sicherlich nicht um einen Säumniszuschlag gehandelt.
Und Nachzahlungen und Verspätungszuschläge haben nichts miteinander zu tun, können aber dennoch -dann aus unterschiedlichen Gründen- parallel entstehen.
Ich wollte lediglich darstellen, worin die (unterschiedlichen) Ursachen für die beiden Zahlungen liegen könnten.