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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: BSG1966 am 18. Februar 2021, 12:04:16

Titel: EZulV - falsche Schlussfolgerung?
Beitrag von: BSG1966 am 18. Februar 2021, 12:04:16
Ich hab mir grad inspiriert durch nen anderen Beitrag mal die Verordnung da durchgelesen und da steht bei §23o
Zitat
(1) Soldaten erhalten eine Zulage in Höhe von 500 Euro monatlich, wenn sie für die folgenden Einsatzaufgaben ausgebildet sind und entsprechend verwendet werden:
[...]
7.    notfallchirurgische Erstversorgung oder medizinische Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen durch Angehörige des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

sowie

Zitat(2) Soldaten erhalten eine Zulage in Höhe von 250 Euro monatlich, wenn sie
[...]
2.    bei Dienststellen mit Aufgaben nach Absatz 1 oder in zentralen Ausbildungseinrichtungen verwendet werden und Soldaten für Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 ausbilden

...trifft letzteres nicht so gesehen dann auf ne ganze Menge Personal in den BWKs zu?!
Titel: Antw:EZulV - falsche Schlussfolgerung?
Beitrag von: LwPersFw am 18. Februar 2021, 12:08:52
Bitte in die A-1454/1 schauen ... Kap 19.28