Guten Tag Kameraden,
derzeit absolviere ich als Laufbahnwechseler die Offiziersausbildung. Zuvor war ich StUffz (FA) und sollte zum ITFw ausgebildet werden. Die Uffz- und Fw-Lehrgänge sowie die ZAW wurden erfolgreich absolviert. Nur der Fachlehrgang "IT-Admin" wurde nicht absolviert, da ich schon OA geworden war.
Beim Rechtsuntericht ist mir folgener Paragraph im SG aufgefallen nähmlich bei § 55 Entlassung Abs. 4 SG: "Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt."
Ich stelle mir die Frage was passiert falls bei mehrmaligen Nichtbestehens des Offz-Lehrgangs noch eine Rückführung möglich wäre?
Gilt der StUffz überhaupt als Dienstgrad der Felwebel im Fachdienst? Zudem bezieht sich der § 55 Entlassung Abs. 4 SG auf die ersten vier Dienstjahre ich habe inzwischen schon 6 Jährchen auf dem Buckel.
Du warst ja in der Laufbahn Fw des allg. Fachdienstes. In diese kannst du auch zurückgeführt werden.
Maßgeblich ist die ZDv A-1340/49, Nr. 710.
Die 4 Jahre zählen nicht, denn da steht ja auch "Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden:... und weiter Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt."
Entschuldigung das ich das Thema kapere.
Ich habe nämlich eine ähnliche Frage:
Ist eine Rückführung in die alte Laufbahn möglich, wenn man das Studium vergeigt? ( Wenn für die alte Laufbahn der nötige DG noch vorhanden ist)
Weil laut SG ist die Rückführung in die alte Laufbahn, ja nur aufgrund endgültig nicht bestandener Offiziersprüfung möglich.
Gilt das Studium noch als Teil der Offz-Prüfung?
ZitatWeil laut SG ist die Rückführung in die alte Laufbahn, ja nur aufgrund endgültig nicht bestandener Offiziersprüfung möglich.
Das wäre mir neu (SG 55 (4) spricht von "wenn er sich nicht zum Offizier eignet".
ZitatGilt das Studium noch als Teil der Offz-Prüfung?
Wenn dem so wäre, dürfte es keinen Offz ohne Studium geben.
Die PersFhrg wird beim Scheitern ein Personalgespräch führen. Dann wird entschieden, ob bspw. auch Offz ohne Studium noch in Betracht kommt, eine Rückführung in die alte Laufbahn oder bspw. auch ein Auslaufen aufgrund der geringen Restdienstzeit. Ein erheblicher Eignungsmangel und eine Entlassung nach § 55 (4) wird sich wohl kaum ergeben haben.