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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Sode99 am 23. Februar 2021, 13:08:45

Titel: Lohnt sich Steuererklärung als Fwdl?
Beitrag von: Sode99 am 23. Februar 2021, 13:08:45
Hallo,
wie im Betreff bereits geschrieben hätte ich die Frage ob sich eine Steuererklärung für mich lohnen würde, da ich auf der Suche im Internet auf unterschiedlichste Antworten und Hinweise gestoßen bin.
Ich habe meinen Freiwilligen Wehrdienst am 01. April 2020 begonnen.

Schon einmal Danke im voraus :)
Titel: Antw:Lohnt sich Steuererklärung als Fwdl?
Beitrag von: dunstig am 23. Februar 2021, 13:23:14
Das wird niemand beantworten können, da so etwas doch immer höchst individuell ist und von allen möglichen persönlichen Rahmenbedingungen abhängt.

Kauf dir einfach mal für 10€ ein Steuerprogramm oder frag im Kameradenkreis, ob dir jemand seins leihen kann und gib dort deine ganzen Daten ein. Dann bekommst du einen ersten Überblick.

Ansonsten kann es nie schaden, sich so früh wie möglich im Berufsleben einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu suchen, dem man vertraut und der einem diese Arbeit abnimmt.

Titel: Antw:Lohnt sich Steuererklärung als Fwdl?
Beitrag von: BulleMölders am 23. Februar 2021, 13:49:23
Oder sich halt in die schöne Materie der Steuergesetze einlesen und die Erklärung einfach selber machen.
Titel: Antw:Lohnt sich Steuererklärung als Fwdl?
Beitrag von: Rekrut84 am 23. Februar 2021, 17:47:09
Oder man spart sich das Geld und nutzt den Webservice der Finanzbehörden auf Elster.de

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet nicht nach SaZ und FWDL.

Du erzielt ein Einkommen und hast darauf entsprechende Steuern zu entrichten. Dies übernimmt aber das BVA jeden Monat für dich, durch die monatliche Abführung, der für dein Einkommen in den Einkommensteuertabellen festgelegten Beträge.
Als Soldat bist nicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, zahlst keine Beiträge in die Arbeitslosen-, Rentenversicherung etc.
Diese fallen bei sozialversicherten Arbeitnehmern an und können als Vorsorgeaufwendungen steuermindernd angesetzt. Deshalb werden sie in der Berechnung der monatlich abgezogenen Steuern bereits in den Einkommensteuertabellen berücksichtigt.
Da wir als Soldaten zu diesen Posten aber keine Aufwendungen haben, sie jedoch bei der Berechnung berücksichtigt werden, sind wir zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil durch diese unberechtigte Berücksichtigung monatlich zu wenig an das Finanzamt abgeführt wird.

Jedoch kann auch einiges was berufsbezogen ist als Werbungskosten steuermindernde absetzen, was diese Differenz reduzieren, Ausgleichen oder sogar zum eignen Gunsten überragen kann.
Das alles sprengt hier aber den Rahmen weil es auf den individuellen Fall ankommt.
Man sich aber alles wichtige dazu im Netz anlesen und dann eben wirklich die Einkommensteuererklärung selber machen.
Der Vorteil ist man wird selbst in dem Thema immer fitter und vergisst nicht mal etwas anzusetzen denn auch ein Steuerberater fragt nicht nach allen möglichen Details die möglich sind.