Hallo,
ich hoffe, ich poste das im richtigen Feed, aber ich hab sonst kein Passendes gefunden...
Die Sache ist so...ich wollte meine Zähne gerade (also die sind bissl schief) machen lassen von meinem Kieferorthopäden. Er hat schon Abdrücke gemacht, aber der ganze Prozess dauert extrem lange, bis ich meine Schienen bekomme, die ich dann über Nacht tragen soll.
Das Problem ist, dass Anfang April, also in über einem Monat bin ich bei der Bundeswehr als SaZ für 2 Jahre (vllt verlänger ich auch auf 3 Jahre) und dann bin ich über die versichert.
Meine Frage ist...kann ich dann von einem Arzt der Bundeswehr mir meine Zähne machen lassen? Oder muss ich 2 Jahre warten?
Also ich hätte kein Problem damit, aber trotzdem möchte ich das gerne wissen...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen :D
Grüße
Mit laufender KFO Behandlung wirst Du nicht eingestellt.
"Grössere" KFO Behandlung wirst Du bei der BW nicht erhalten.
Zitat von: F_K am 25. Februar 2021, 09:45:06
Mit laufender KFO Behandlung wirst Du nicht eingestellt.
"Grössere" KFO Behandlung wirst Du bei der BW nicht erhalten.
Was verstehst Du unter größere Behandlung? Also Spange Nachtschiene etc sind kein Problem. Habe eine mehrjährige Behandlung bezahlt bekommen. Wo ich dir natürlich zustimme, ist, dass bei laufender Behandlung keine Einstellung erfolgt.
Sicher? Ich glaube mich zu erinnern, in der GA schon (feste) Spangen gesehen zu haben...
Zitat von: PzPiKp360 am 25. Februar 2021, 16:40:16
Sicher? Ich glaube mich zu erinnern, in der GA schon (feste) Spangen gesehen zu haben...
Sicher? Ich in 14 Jahren als SanOffz und Untersucher bei der EU nicht.
Ne, kann mich auch irren... :-[
Retentionsphase ist kein Problem - weil keine signifikanten Kosten.
Eine laufende / beginnende KFO Behandlung liegt im 4 bis 5 stelligen Bereich - dass ist der BW zu teuer ... das "Pferd" muss schon fressen können ...
Für mich klingt
bissl schiefe Zähne eher nach einem "kosmetischen" Problem, als tatsächlich nach einem KFO-Befund der behandlungsbedürfig i. S. des Leistungsrechts ist.
Auch Kieferorthopäden führen Wunschbehandlungen durch. Das ist sicherlich auch attraktiver als der KZV-Abrechnungssatz.
Bei der Überschrift bin ich eher von schwarzen Zahnruinen mit aufwändiger Parodontosebehandlung und Knochenaufbau ausgegangen. Nein, die Zähne sind nur ein bisschen schief ... wobei das sicher subjektives Empfinden ist.
Zitat von: CShannon17 am 25. Februar 2021, 09:13:34
Hallo,
ich hoffe, ich poste das im richtigen Feed, aber ich hab sonst kein Passendes gefunden...
Die Sache ist so...ich wollte meine Zähne gerade (also die sind bissl schief) machen lassen von meinem Kieferorthopäden. Er hat schon Abdrücke gemacht, aber der ganze Prozess dauert extrem lange, bis ich meine Schienen bekomme, die ich dann über Nacht tragen soll.
Das Problem ist, dass Anfang April, also in über einem Monat bin ich bei der Bundeswehr als SaZ für 2 Jahre (vllt verlänger ich auch auf 3 Jahre) und dann bin ich über die versichert.
Meine Frage ist...kann ich dann von einem Arzt der Bundeswehr mir meine Zähne machen lassen? Oder muss ich 2 Jahre warten?
Also ich hätte kein Problem damit, aber trotzdem möchte ich das gerne wissen...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen :D
Grüße
Gibt es denn schon eine Kostenübernahmeerklärung durch die bisherige Krankenkasse oder ist das eine Selbstzahlerbehandlung was da geplant ist? Hast du mit dem Kieferorthopäden mal gesprochen bis wann das gemacht sein müsste?Ggf. kannst ja noch bis DZE warten. Oder wenn es eine Selbstzahlerbehandlung ist mal in der Stammeinheit mit dem Truppenzahnarzt sprechen,ob es da Bedenken gibt das während der Dienstzeit zu machen.
Mal meine Erfahrungen:
2. Quartal 2020: beim TruppenZahnarzt aufgrund eines vorstehenden Bisses in Kombination mit einem Kreuzbiss die Möglichkeit einer Kieferothopädischen Behandlung angesprochen. TruppenZahnarzt sieht hier auf die Möglichkeit einer Optimierung der Kieferstellung, da zum Teil auch negative Einflüsse wie z.B. Zahnerosion an den Kaustellen sich verstärken. Daher wird eine entsprechende Freigabe (beim Sanitätskommando) für einen Behandlungsplan bei einem zivilen Kieferorthopäden erstellt.
Relevante Daten sind u.a. Restdienstzeit und warum die Notwendigkeit dieser Behandlung neben der medizinischen Indikation besteht (z.B. Dienstposten mit Aussenwirkung, Truppenfachlehrer...)
Parallel erfolgt eine Logopädische Therapie um Lispeln und korrektes Schlucken zu erlernen. Die Zunge drückte bei mir sonst immer gegen die Schneidezähne...
3. Quartal 2020: Überweisung zum zivilen Kieferorthopäden zur Erstellung eines Behandlungsplan. Dieser stellt fest, dass im Vorfeld der Behandlung noch eine Gaumennaht-OP erfolgen muss, um die Kieferstellung "grob" zu korrigieren.
-Zeitverzug durch Auslandseinsatz-
4.Quartal 2020: Termin im BundeswehrKrankenhaus in der Kiefer-Mund-Gesichtschirugie: Die dortigen Ärzte beurteilen den Behandlungsplan vom Kieferorthopäden und schließen sich dieser an. Die Gaumennaht-OP würde dann im BundeswehrKrankenhaus erfolgen. Somit bittet das BundeswehrKrankenhaus beim Sanitätskommando in Koblenz um die Freigabe dieses operativen Eingriffs. Wichtig ist auch hier die Restdienstzeit, welche in meinem Fall bei knappen 4 Jahren liegt.
@CShannon17: Bei zwei Jahren Dienstzeit als einfacher Lw-Sicherungssoldat wird eher keine dienstliche Notwendigkeit (also auf Kosten der Bundeswehr) zur Behandlung festgestellt werden.
Wir vergleichen wieder gasförmige Planetenanomalien mit Sandkörnern in der Wüste Gobi.
Eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Maßnahme wird auch von den gesetzlichen Kassen in voller Höhe jenseits des 18 LJ übernommen.... Sogar viel einfacher als bei der Bundeswehr. (den Witz mit "DP mit Außenwirkung = Truppenfachlehrer (wo ist das Außen?) will ich mal überlesen haben, denn die medizinische Indikation hat das Kraut hier fett genug gemacht...
Eine alleinige ästhetische Korrektur OHNE Zugehörigkeit zu irgendeiner Indikationsgruppe gemäß KIG besteht niemals eine medizinische Indikation. Deswegen ist diese auch bei Patienten unter 18 rein privatzahnärztliche Leistung und wird durch die Bundeswehr niemals übernommen.
Hinzu kommt, dass eine derart lange Behandlungsdauer niemals bei einer Restdienstzeit von unter zwei Jahren bei Einstellung übernommen werden wird.
Und mit dem Rat, das privat machen zu lassen, wäre ich vorsichtig. Hier wird es zu unangenehmen Diskussionen mit den Vorgesetzten kommen, wenn man wegen Terminen ständig freigestellt werden muss oder wenn was schief dabei läuft, krank geschrieben werden muss...
Zitat von: christoph1972 am 25. Februar 2021, 18:52:30
Für mich klingt bissl schiefe Zähne eher nach einem "kosmetischen" Problem, als tatsächlich nach einem KFO-Befund der behandlungsbedürfig i. S. des Leistungsrechts ist.
Auch Kieferorthopäden führen Wunschbehandlungen durch. Das ist sicherlich auch attraktiver als der KZV-Abrechnungssatz.
Bei der Überschrift bin ich eher von schwarzen Zahnruinen mit aufwändiger Parodontosebehandlung und Knochenaufbau ausgegangen. Nein, die Zähne sind nur ein bisschen schief ... wobei das sicher subjektives Empfinden ist.
Zitat von: CShannon17 am 25. Februar 2021, 09:13:34
Hallo,
ich hoffe, ich poste das im richtigen Feed, aber ich hab sonst kein Passendes gefunden...
Die Sache ist so...ich wollte meine Zähne gerade (also die sind bissl schief) machen lassen von meinem Kieferorthopäden. Er hat schon Abdrücke gemacht, aber der ganze Prozess dauert extrem lange, bis ich meine Schienen bekomme, die ich dann über Nacht tragen soll.
Das Problem ist, dass Anfang April, also in über einem Monat bin ich bei der Bundeswehr als SaZ für 2 Jahre (vllt verlänger ich auch auf 3 Jahre) und dann bin ich über die versichert.
Meine Frage ist...kann ich dann von einem Arzt der Bundeswehr mir meine Zähne machen lassen? Oder muss ich 2 Jahre warten?
Also ich hätte kein Problem damit, aber trotzdem möchte ich das gerne wissen...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen :D
Grüße
Ja das stimmt. Also mit meinem Gebiss und meinen Zähnen ist alles sehr gut. Nur mein einer Schneidezahn oben ist schief und unten ein Eckzahn. Eigentlich muss man nichts an den Zähnen ändern, aber ich würde mich einfach wohler fühlen. Ich hab kein Problem damit, 2 Jahre zu warten, aber ich wollte einfach nur wissen, ob die Bundeswehr das übernimmt, aber wenn nicht, ist das ja auch nicht schlimm :D