Hallo,
Meine Situation ist etwas speziell, daher muss Ich einen eigenen Thread erstellen.
Folgendes -
(1) Ich (SAZ) wurde an Standort X am 01.01.2019 versetzt.
(1.1) Ich wohnte bereits vorher in der [leerstehenden Familieneigentumswohnung] Wohnung A, ohne Mietvertrag.
(1.2) Wohnung A wurde am 01.10.2020 anerkannt, mittels nachträglich verfassten Mietvertrag mit Familie. [Innerhalb 30 km Radius zu Standort]
(2) Durch [familiäre] Umstände möchte Ich umziehen, zu Familienmitglied X in Wohnung B [ebenfalls Familieneigentum], um Geld zu sparen.
[Dauerhafte Lehrgänge / Kommandierungen / Bin fast nie "zuhause"]
(2.1) Wohnung B liegt unmittelbar neben Wohnung A. [Innerhalb 30 km Radius zu Standort]
(2.2) Wie bei Wohnung A möchte Ich einen Mietvertrag erstellen und die Wohnung anerkennen lassen.
--> Unterschied: Wohngemeinschaft // bzw. Ein freier Raum wird "Untervermietet"
(2.3) - Keine Veränderungen der Versetzung, nur ständig neue Kommandierungen für Lehrgänge -
Frage:
(3) Klar, jede Änderung muss gemeldet werden. Aber:
(3.1) Muss die Wohnung B "neu" anerkannt werden?
(3.2) Verliere Ich meinen TG Anspruch?
(3.3) Sonstiges wichtiges zu beachten, bezüglich der neuen Wohngemeinschaft?
Zitat(3) Klar, jede Änderung muss gemeldet werden. Aber:
(3.1) Muss die Wohnung B "neu" anerkannt werden?
(3.2) Verliere Ich meinen TG Anspruch?
(3.3) Sonstiges wichtiges zu beachten, bezüglich der neuen Wohngemeinschaft?
3.
Ja , dass MUSS sie, insbesondere wenn darauf Geldleistungen in Anspruch genommen werden...
Wer dies nicht beachtet, findet sich zuerst vor einem zivilen Gericht wieder... und danach vor dem Truppendienstgericht...
3.1
Ja
3.2
nicht, wenn B auch als berücksichtigungsfähig anerkannt wird
(wobei dies erst bei Kommandierungen über 3 Monate relevant ist)
3.3
Untermietverträge werden nicht anerkannt.
Bei Wohngemeinschaft muss man genau auf die Formulierung des Mietvertrages achten.
Einfach mal die Suchfunktion nutzen zu Wohngemeinschaft