Guten Tag,
ich habe mich für 15 Jahre als Gebirgsjägerfeldwebel (Gruppenführer) verpflichtet. Der DP ist nach § 43b BBesG mit einer Verpflichtungsprämie versehen, sprich 1000€ pro Jahr.
Mir ist bewusst, dass ich wenn ich z.B. nach XY Jahren zu den Fallschirmjägern oder sonst wo hin wechseln würde, die Prämie zurückzahlen muss.
Wie sieht es aber aus wenn ich bei den Gebirgsjägern bleibe aber z.B. in den Hochgebirgszug, in eine andere Kompanie, ein anderes Bataillon wechseln oder nach mehreren Jahren Zugführer werde. Muss ich die Prämie dann auch zurückzahlen?
Danke für die Antworten und schönes Wochenende.
In der selben Verwendung und am selben Dienstort (falls regionale Einschränkungen vorliegen sollen), keine Rückzahlung.