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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Falk am 28. Februar 2021, 14:30:44

Titel: Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Falk am 28. Februar 2021, 14:30:44
Servus,
ich hab jetzt aus paar Gründen die ich nicht nennen möchte im 4ten Monat meinen dienst widerrufen, ich bin zudem auch noch in der 6monatigen Freistellung bei meinem alten Arbeitgeber, aber dort möchte ich nicht mehr hin.
Teilt das die bundeswehr meinem alten Arbeitgeber mit? Weil ich hätte auch schon einen neuen Job.Muss ich trotz allem eine Kündigung an meinen alten Arbeitgeber schreiben? Weil ich bin ja freigestellt und die rechnen nicht mehr mit mir.
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2021, 15:32:22
Dein altes Arbeitsverhältnis ruht nur. Wärest du auf deine endgültige Verpflichtungszeit (bzw. über 2 Jahre) festgesetzt worden, dann hätte die Bw deinen Arbeitgeber informiert.
Nunmehr bist du wieder in einem Arbeitsverhältnis bei deinem alten AG; willst du dort aufhören, musst du regulär kündigen.
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Falk am 28. Februar 2021, 16:18:30
Also könnte ich auch paar Tage nach meinem Widerruf noch Zuhause bleiben, ohne das mein Arbeitgeber davon erfährt?
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: KlausP am 28. Februar 2021, 16:26:36
Das ist doch ganz alleine IHR Problem. Machen Sie was Sie wollen - aber tragen Sie auch die Konsequenzen.
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2021, 16:41:46
Nochmal: du stehst in einem Arbeitsverhältnis mit deinem alten AG. Was passiert, wenn du da nicht hingehst, kannst nur du wissen (du hast ja den Arbeitsvertrag unterschrieben).
Ggf. bekommt dein alter AG Kosten erstattet, die dann zu unrecht nunmehr erstattet werden würden.
Was ist mit der Krankenversicherung? Wie wärst du krankenversichert? Sozialversicherungen? Hast du das alles durchdacht?
Ich halte deine Sichtweise für sehr blauäugig.
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Falk am 28. Februar 2021, 18:33:07
Werden bei einem Widerruf eigentlich die Überstunden ausgezahlt oder muss man die abfeiern?
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: SolSim am 28. Februar 2021, 19:05:02
Was für Überstunden?
Titel: Antw:Teilt die Bundeswehr meinen Widerruf dem Arbeitgeber mit?
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2021, 19:08:51
So, ich schließe hier, mein lieber Falk.
Wenn man Fragen stellt und Antworten bekommt, bricht man sich kein Zacken aus der Krone, darauf einzugehen  und vielleicht das auch wertzuschätzen.
Aber einfach eine neue inhaltsfremde Frage hinterzudonnern, halte ich für nicht den besten Stil. Passt aber ins Bild.
Viel Erfolg, was immer du machst.