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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Colorful am 01. März 2021, 19:35:38

Titel: Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Colorful am 01. März 2021, 19:35:38
Hallo,

Hat schon jemand Arbeitslosenbeihilfe erhalten und kann sagen, wie das berechnet wird? Ich weiß, es wird wie das ALG 1 berechnet, heißt nur anders - allerdings haben wir ja kaum Abzüge.. Muss ich mein Brutto also einfach durch einen Brutto-Netto Rechner jagen, oder wird das anders berechnet? Fällt ja sonst doch sehr niedrig aus..

(Habe bisher niemanden bei der Agentur erreicht, der Ahnung hatte..)

LG
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Andi8111 am 01. März 2021, 19:59:35
Arbeitslosenhilfe gibt es seit 2005 nicht mehr. Jetzt heißt das Hartz IV und dafür sind die Jobcenter zuständig.
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: LwPersFw am 01. März 2021, 20:04:46
Arbeitslosebeihilfe SaZ

Vor allem zu beachten ist die Anrechnung der Übergangsgebührnisse!
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Andi8111 am 01. März 2021, 20:05:34
Sorry. Habe das ,,bei" überlesen. Das Handydisplay wird zunehmend kleiner.
Wer vorzeitig den aus dem Dienst scheidet, vor allem wegen DU, hat einen verpflichtenden Termin beim Sozialberater. Der kann einen Anhalt geben.
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Colorful am 01. März 2021, 21:12:16
Anspruch habe ich, das ist schon klar. Es geht nur um die Berechnung und das kann vermutlich nur jemand beantworten, der es selbst bekommen hat.

Bei mir läuft grad alles sehr schnell und spontan, es ist offiziell noch nicht endgültig und kann spontan 1 Monat vorher bekannt gegeben werden, daher muss ich jetzt schon alles organisieren. Die Berechnung ist mir so wichtig, weil ich diesen Betrag für die Dauer einer Umschulung bekommen würde und ich prüfen muss, ob das finanziell überhaupt möglich ist.
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Colorful am 01. März 2021, 21:14:39
Zitat von: LwPersFw am 01. März 2021, 20:04:46
Arbeitslosebeihilfe SaZ

Vor allem zu beachten ist die Anrechnung der Übergangsgebührnisse!

Ich habe schon so gut wie alles gelesen, was Google etc ausspuckt, aber nirgendwo steht klar, wie es berechnet wird - darum geht es mir.

Option A - es wird einfach vom Netto zb 60% genommen
Option B - mein Brutto wird in ziviles Netto berechnet und davon die 60 % und somit sehr sehr wenig..
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: Andi8111 am 01. März 2021, 21:17:47
Eine ganze Dienstzeit voller Probleme...
Die valide Höhe kann nur nach Berechnung durch die Arbeitsagentur erfolgen. Wenden Sie sich morgen dorthin und ein grober Anhalt kann genannt werden.
Titel: Antw:Arbeitslosenbeihilfe berechnung
Beitrag von: LwPersFw am 06. März 2021, 13:33:51
Zitat von: Colorful am 01. März 2021, 21:12:16
Anspruch habe ich, das ist schon klar. Es geht nur um die Berechnung und das kann vermutlich nur jemand beantworten, der es selbst bekommen hat.

Bei mir läuft grad alles sehr schnell und spontan, es ist offiziell noch nicht endgültig und kann spontan 1 Monat vorher bekannt gegeben werden, daher muss ich jetzt schon alles organisieren. Die Berechnung ist mir so wichtig, weil ich diesen Betrag für die Dauer einer Umschulung bekommen würde und ich prüfen muss, ob das finanziell überhaupt möglich ist.

Was ist denn Ihre aktuell festgesetzte Dienstzeit ? SaZ 04 ?
Mit DZE 02.07.2021 ?

Auf welcher Rechtsgrundlage würden Sie den "ganz spontan" entlassen werden?
Im Rahmen DU ?