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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Siebold am 03. März 2021, 14:16:36

Titel: Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: Siebold am 03. März 2021, 14:16:36
Wie oben beschrieben ich müsste kurzzeitig einen nebenjob machen als Fahrer in der Landwirtschaft, kurz und knapp gesagt ich wollte das jetzt nicht direkt genehmigen lassen bzw das könnte sich überschneiden. Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen? Wenn es raus kommt.
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: Ralf am 03. März 2021, 14:28:46
Disziplinare Untersuchungen und ggf. die entsprechenden Konsequenzen, wenn man sich nicht an Vorschfriften hält.
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: Siebold am 03. März 2021, 14:33:59
Das wäre dann rauswurf oder Geldstrafe?
Ist auch so ein bisschen Probearbeiten für mein DZE bald
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: F_K am 03. März 2021, 14:35:29
Zumindest das "Anzeigen" sollte in 5 Minuten, notfalls per LoNo / Email möglich sein.
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: Siebold am 03. März 2021, 16:05:43
Zitat von: F_K am 03. März 2021, 14:35:29
Zumindest das "Anzeigen" sollte in 5 Minuten, notfalls per LoNo / Email möglich sein.


Dann ist es aber noch nicht genehmigt? Oder wie ist das gemeint?
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: F_K am 03. März 2021, 16:44:19
Aber eben angezeigt - unf falls notwendig,  kann man einen Antrag stellen.

Einfach mal machen!
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: LwPersFw am 03. März 2021, 17:01:04
Soldatengesetz § 20 Nebentätigkeit

(1) 1Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in Absatz 6 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach Absatz 7 entsprechend § 98 des Bundesbeamtengesetzes zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. 2Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:..."


Und wer meint vorsätzlich gegen ein Gesetz verstoßen zu wollen...

Zitatich wollte das jetzt nicht direkt genehmigen lassen bzw das könnte sich überschneiden.

...kann eine böse Überraschung erleben...

...wenn es die zuständige Stelle sehr genau nimmt...
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: dunstig am 03. März 2021, 17:17:26
Gibt es für solch einen Fall nicht die Möglichkeit eines Berufsorientierungspraktikums während der Dienstzeit?
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: LwPersFw am 03. März 2021, 18:25:50
Zitat von: dunstig am 03. März 2021, 17:17:26
Gibt es für solch einen Fall nicht die Möglichkeit eines Berufsorientierungspraktikums während der Dienstzeit?

§ 7 SVG Eingliederungsmaßnahmen
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: F_K am 03. März 2021, 18:33:59
... auch dies wäre VORAB abzusprechen.
Titel: Antw:Nebenjob kurzfristig in der Landwirtschaft möglich?
Beitrag von: Bender am 03. März 2021, 19:36:52
Geldstrafe eher nicht, aber evtl folgt eine Entlassung aus dem Dienst.