Wie oben beschrieben ich müsste kurzzeitig einen nebenjob machen als Fahrer in der Landwirtschaft, kurz und knapp gesagt ich wollte das jetzt nicht direkt genehmigen lassen bzw das könnte sich überschneiden. Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen? Wenn es raus kommt.
Disziplinare Untersuchungen und ggf. die entsprechenden Konsequenzen, wenn man sich nicht an Vorschfriften hält.
Das wäre dann rauswurf oder Geldstrafe?
Ist auch so ein bisschen Probearbeiten für mein DZE bald
Zumindest das "Anzeigen" sollte in 5 Minuten, notfalls per LoNo / Email möglich sein.
Zitat von: F_K am 03. März 2021, 14:35:29
Zumindest das "Anzeigen" sollte in 5 Minuten, notfalls per LoNo / Email möglich sein.
Dann ist es aber noch nicht genehmigt? Oder wie ist das gemeint?
Aber eben angezeigt - unf falls notwendig, kann man einen Antrag stellen.
Einfach mal machen!
Soldatengesetz § 20 Nebentätigkeit
(1) 1Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in Absatz 6 abschließend aufgeführten,
der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach Absatz 7 entsprechend § 98 des Bundesbeamtengesetzes zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. 2Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:..."
Und wer meint vorsätzlich gegen ein Gesetz verstoßen zu wollen...
Zitatich wollte das jetzt nicht direkt genehmigen lassen bzw das könnte sich überschneiden.
...kann eine böse Überraschung erleben...
...wenn es die zuständige Stelle sehr genau nimmt...
Gibt es für solch einen Fall nicht die Möglichkeit eines Berufsorientierungspraktikums während der Dienstzeit?
Zitat von: dunstig am 03. März 2021, 17:17:26
Gibt es für solch einen Fall nicht die Möglichkeit eines Berufsorientierungspraktikums während der Dienstzeit?
§ 7 SVG Eingliederungsmaßnahmen
... auch dies wäre VORAB abzusprechen.
Geldstrafe eher nicht, aber evtl folgt eine Entlassung aus dem Dienst.