Schönen guten Tag,
ich werde - vorbehaltlich der medizinischen Untersuchung - demnächst als Leiter einer Fachinformationsstelle bei der Bundeswehr anfangen zu arbeiten.
Da ich bislang Beamter beim Land Hamburg bin und wir den Stellenwechsel über eine Versetzung realisieren wollen würden: hat Jemand eine Ahnung, wie lange dieses Procedere dauern wird? Wie gesagt: Unterlagen, polizeiliches Führungszeugnis etc. ist alles vollständig und abgearbeitet. Ich frage nur wegen persönlicher Planungen ...
Herzlichen Dank für die Antwort
P.B.
Da wird wohl nicht viel an Erfahrungen kommen. Bisher ist mir so ein Fall hier jedenfalls noch nicht begegnet, schon gar nicht unter Corona-Bedingungen.
Es gibt wohl keine Rechtsanspruch aus einen Wechsel des Dienstherrn - wer "will" den hier eine Versetzung realisieren?
Nur der Beamte, oder beide Dienstherren?
Mir ist das verhältnismäßig gleich - in den Gesprächen mit dem Personalamt hieß es, es würde versucht, mich über eine Versetzung die neue Stelle antreten zu lassen. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit der Neueinstellung mit einer Neubegründung des Beamtenverhältnisses.
Herzlichen Dank.
.. und was sagt "Hamburg"?
Das ist noch nicht klar - die Verhandlungen beginnen erst nach der Untersuchung. Ich wurde angehalten, bis zu dem Datum Stillschweigen über die beruflichen Planungen zu bewahren.
Das heißt Hamburg weiß noch gar nichts von seinem Glück?
Dann wünsche ich schon mal viel Glück mit dem Personalamt Hamburg.
Ich würde einmal zu diesen Sachverhalten Recherche betreiben...
Was für dieses Bundesland gilt, kann in Hamburg nicht viel anders sein...
Auszüge:
"In der jeweiligen Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/3029, 17/3394 und 17/4535 wurde ausgeführt, dass als Gründe für den Wechsel zum Bund, sofern sie dem Dienstherrn überhaupt offenbart wurden, im Wesentlichen die Wohnortnähe sowie die Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten genannt wurden. Die Landesregierung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten nicht von sich aus, sondern vor allem deshalb zu einem deutlich erhöhten Personalabgang führen, weil der Bund in bestimmten Bereichen einen erheblichen Personalaufbau betreibt. So wurde beispielsweise der Zielumfang des zivilen Personals der Bundeswehr im Rahmen der ,,Trendwende Personal 2016" um 4 400 VZÄ auf 60 400 VZÄ erhöht. Zudem wurde beschlossen, die Bundespolizei von 2015 bis 2020 mit mehr als 7 000 zusätzlichen Stellen und das Bundeskriminalamt mit mehr als 1 300 Stellen zu verstärken und auszubauen. Wie sich bereits aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/3029 ergibt, erfolgte eine Vielzahl der Wechsel von rheinland-pfälzischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten in die Bundesverwaltung zur Bundeswehr, Bundespolizei oder zum Bundeskriminalamt. Sie betreffen zudem hauptsächlich das nördliche Rheinland-Pfalz als Sitz entsprechender Bundesbehörden."
"Zu Frage 2:
Am 18. April 2016 fand ein Treffen von Vertreterinnen des Landesamtes für Steuern (LfSt) mit Vertretern des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr statt. Gesprächsgegenstand war der Personalbedarf bei der Bundeswehrverwaltung. Das Ministerium der Finanzen hat im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Personalwechseln zur Bundesverwaltung die in der Kleinen Anfrage benannten Bundesministerien mit Datum vom 25. Oktober 2017 angeschrieben. Dabei wurde klargestellt, dass sich die Landesregierung nicht nur den Grundsätzen der Autonomie und der Gleichheit der Länder, sondern ausdrücklich auch weiterhin dem Grundsatz der Solidarität und bundesstaatlichen Mitverantwortung verpflichtet sieht. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Personalbedarfsplanungen aller öffentlichen Gebietskörperschaften in der kurzen Frist nur in sehr begrenztem Umfang variabel sind und der Bund im Verwaltungsvollzug auch weiterhin auf die Unterstützung der Länder angewiesen ist, mithin auch ein eigenes Interesse an der dauerhaften Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung hat. Ziel des Ministeriums der Finanzen sei es deshalb, ein gemeinsames Prozedere in Bezug auf Wechsel von Beamtinnen und Beamten der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung zum Bund zu vereinbaren. In ihren Rückantworten haben die Bundesministerien erklärt, die bisherige enge, einvernehmliche, vertrauensvolle und auf Kommunikation ausgerichtete Zusammenarbeit fortführen und weiter ausbauen zu wollen."
Quelle
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache 17/5050
12.01.2018
Antwort des Ministeriums der Finanzen
(...) Wechsel zur Bundesverwaltung (...)
Grundsätzlich richtet sich die Versetzbarkeit nach § 15 BeamtStG und in entsprechender Anwendung des HmbBG und des BBG. § 29 Abs. 4 HmbBG sieht die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Versetzung vor.
In der Praxis habe ich es tatsächlich noch nie erlebt, dass ein Land seinen Beamten/seine Beamtin nicht versetzt hat. Spruch meines Beamtenrechtlers in der Ausbildung dazu: "Ziehende soll man nicht halten.".
Mit der Föderalisierung des Beamtenrechts und der Beamtenbesoldung haben sich die Länder einen Bärendienst erwiesen. Jede/r Beamtin/Beamter wird genau verfolgen, wo die Besoldung und die Arbeitsmöglichkeiten besser, interessanter etc. sind.
Siehe da, der Bund steht attraktiv da. Das BAPersBw beantragt die Versetzung beim abgebenden Dienstherren/der abgebenden Behörde, in der Regel folgt dann intern beim Vorgesetzten ein großer Aufschrei, hektische, operative Tätigkeit um die Stelle nachzubesetzen und die Mitbestimmung des abgebenden Personalrates einzuholen (was in der Regel das kleinste Problem ist). Je nach Laune des abgebenden Dienstherren erfolgt erst einmal die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann wird Trennungsgeld durch die aufnehmende Bundeswehrverwaltung gezahlt.
Im Zweifel wird je nach Geschick des Landes oder des Beamten auch gleich versetzt, was der abgebenden Verwaltung das zweifelhafte Vergnügen erspart, bei Nichtgefallen den/die Beamten/Beamtin zurücknehmen zu müssen.
Wie schnell oder langsam die Versetzung vollzogen wird, liegt also in Teilen am Beamten/an der Beamtin selbst, wenn man frühzeitig mit seinen Vorgesetzten spricht, erspart das "große" Augen und eine evtl. Blockadehaltung. Das ist natürlich im Einzelfall auch davon abhängig, wie hoch man auf der Hühnerleiter steht und ob es sich um eine exotische Laufbahn (z. B. höherer Bibliothekardienst) oder eine Mangellaufbahn (z. B. gehobener technischer Dienst / höherer technischer Dienst) handelt. Da gestaltet es sich schon mal etwas zäher.