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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bauer3344 am 07. März 2021, 15:21:19

Titel: Berufsförderungsdienst und Übergangsgebührnissen
Beitrag von: bauer3344 am 07. März 2021, 15:21:19
Moin zusammen, wenn ich SAZ 12 nach 12 Jahren DZE habe , werde ich 5 Jahre lang 75 % des Durchschnittlichen Gehalt bekommen auch bei Erwerbslosigkeit ist das richtig? Zudem muss ich mir die GKV mit meinen Dienstherrn teilen, richtig? Sollte ich eine Vollzeit Weiterbildung haben würde ich bei keinem Zuverdienst 100 % bekommen korrekt? Diese Vollzeit Ausbildung/Weiterbildung muss diese zwingend im BFD Katalog stehen? Diese wird auch je nachdem was mir als Fördergeld zusteht bezahlt?In mein Beispiel würde ich gerne auf meinem Handelsfachwirt den Betriebswirt oder ein Studium machen würde sowas dann gehen?
Ich danke für die Antworten und bleibt alle Gesund .
Titel: Antw:Berufsförderungsdienst und Übergangsgebührnissen
Beitrag von: Andi8111 am 07. März 2021, 17:46:20
Die Beratung zu diesen Themen findet bei planbarem DZE und Eintritt in den BFD durch das Team des BFD vor Ort statt. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter...