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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: didi62 am 07. März 2021, 17:37:36

Titel: Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: didi62 am 07. März 2021, 17:37:36
Hier ein paar Infos zur Besoldungserhöhung 2021/2022:

Die Dienst-, Anwärterinnen und Anwärterbezüge sollen zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 angehoben werden. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend sollen sich die Bezüge im Ergebnis linear wie folgt erhöht werden:

·         zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
·         zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Eine Umsetzung aller Änderungen im Abrechnungsprogramm wird auf jeden Fall noch Zeit in Anspruch nehmen.

Mit der Umsetzung der linearen Anpassung im PersWisys (SASPF) ist frühestens im AM 08/2021 zu rechnen und kann abhängig von etwaigen Umständen auch noch variieren.         

Über die Umsetzung der weiteren Änderungen, kann noch gar keine Aussage getroffen werden, da erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen Gewissheit über den Programmierumfang besteht und erst dann ein Termin genannt werden kann.

Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Pericranium am 31. März 2021, 10:18:49
Also ich habe heute die Aprildienstbezüge erhalten und noch nach der alten Besoldungsrunde erhalten.
Es ist also davon auszugehen, dass mit den Mai-Bezügen die Nachzahlung kommt, da ja eigentlich ab 01.04.2021 die neue Runde in Kraft treten soll.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: 2Cent am 31. März 2021, 10:33:21
Da kannst du noch ein paar Monate länger drauf warten.
Die Runde zum 1.4. ist noch nicht mal gesetzlich verabschiedet.
Hat Didi62 ja auch bereits geschrieben.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Pericranium am 31. März 2021, 10:35:47
Zitat von: 2Cent am 31. März 2021, 10:33:21
Da kannst du noch ein paar Monate länger drauf warten.
Die Runde zum 1.4. ist noch nicht mal gesetzlich verabschiedet.
Hat Didi62 ja auch bereits geschrieben.

Oh  :o  ;D
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: SolSim am 31. März 2021, 12:37:48
Der Gesetzentwurf wurde erst letzte Woche im Kabinett beschlossen und geht Ende April in die erste Lesung in den Bundestag.

Bis das Geld tatsächlich kommt, kann also noch ein wenig dauern. Es sei denn, der Innenminister hat bereit die Auszahlung unter Vorbehalt angeordnet, was ich aber nicht glaube.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: didi62 am 31. März 2021, 12:48:08
Zitat von: SolSim am 31. März 2021, 12:37:48
Der Gesetzentwurf wurde erst letzte Woche im Kabinett beschlossen und geht Ende April in die erste Lesung in den Bundestag.

Bis das Geld tatsächlich kommt, kann also noch ein wenig dauern. Es sei denn, der Innenminister hat bereit die Auszahlung unter Vorbehalt angeordnet, was ich aber nicht glaube.

Die Auszahlung als Abschlag wurde durch das BMI genehmigt.
Wie ich aber bereits geschrieben habe, ist meiner Auszahlung nicht vor dem Zahlmonat August 2021 zu rechnen.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: didi62 am 31. März 2021, 12:53:42
Anbei noch ein paar Infos
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: SolSim am 31. März 2021, 14:52:28
Das Gesetzt wird wahrscheinlich vor den ,,Abschlagszahlungen" durch und in Kraft sein.
Um die 4 Monate kommt ja nicht drauf an.

Hoffentlich beseitigt BAPers bis dahin noch die anderen Probleme, die in SASPF bestehen.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Tommie am 31. März 2021, 18:03:16
Ich habe das mal für mich durchgerechnet und komme auf eine "Mehrzahlung" von knappen € 160,--, die sich aus den Nachzahlungen für die Monate April bis Juli und der Erhöhung für August zusammen setzt! Und nachdem die "Mehrzahlung" mit den August-Bezügen kommt, können alle Differenzzahlungen auf die jeweiligen Monate zurück gerechnet werden, so dass hier auch keine höheren Steuern für einen Einmalbetrag fällig werden! Kurz: Wer im Grundgehalt brutto weniger als € 4.166,67 hat, und da sind nur A 10, Stufe 8, A11, ab Stufe 5, A12, ab Stufe 3, und die weiteren Besoldungsgruppen der BBesO A drüber, der wird in der Regel die Erhöhung um € 50,-- erhalten, die sich dann bei mir wie oben beschrieben auswirkt!
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Rekrut84 am 01. April 2021, 08:00:41
Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten. Am Ende des Jahres ist das sowieso egal, weil die Einkommensteuer nach dem zu versteuernden Einkommen eines Jahres errechnet wird. Wenn nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich dann bei der Einkommensteuererklärung heben solche Dinge wieder auf.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Jay-C am 01. April 2021, 08:30:55
Zitat von: Rekrut84 am 01. April 2021, 08:00:41
Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten.

Genau. Das hat nur schon "früher" bei uns kaum jemand verstanden. Und selbst auf meine Erklärungsversuche mit Belegen, dass dem nicht so ist wollte mir das niemand abkaufen. An dem Irrglauben wird einfach trotz fehlender Beweise von vielen festgehalten, weswegen sowas auch schwer auszumerzen ist.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: KlausP am 01. April 2021, 08:55:03
Die Nachzahlung wird doch auf der Gehaltsabrechnung sogar für jeden Monat einzeln aufgeführt, mit dem jeweils dafür evtl. anfallenden Steueranteil.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Jay-C am 01. April 2021, 09:08:45
Zitat von: KlausP am 01. April 2021, 08:55:03
Die Nachzahlung wird doch auf der Gehaltsabrechnung sogar für jeden Monat einzeln aufgeführt, mit dem jeweils dafür evtl. anfallenden Steueranteil.

Eben. Und damit lässt sich das auch denkbar einfach nachrechnen und kontrollieren.
Nur macht das kaum jemand. Stattdessen wird der Irrglaube weiter verbreitet und die blanke Vermutung und als Fakt angesehen.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Tommie am 01. April 2021, 18:13:07
Zitat von: Rekrut84 am 01. April 2021, 08:00:41Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten. ...

Ist so nicht ganz richtig ;) !

Beispiel: Ein Soldat, dessen Beförderungstermin von BAPersBw "verpennt" wurde, beschwert sich, der Fehler wird erkannt, er wird sofort befördert und schadlos gestellt! Er hätte ab dem Monat Juli befördert werden können, wurde aber erst im Oktober befördert mit Einweisung in die Planstelle zum 01.10. des Jahres. Mit der Dezember-Abrechnung bekommt er die Nachzahlung für den Oktober und den November, der bei seiner Beförderung schon abgerechnet war, nachgezahlt, monats-genau zurück gerechnet und ohne "Verlust"! Die Nachzahlung für den Zeitraum Juli bis August des Jahres, also die eigentliche "Schadlosstellung" wird von BAPersBw jedoch erst im Januar veranlasst, kommt dann demnach zusammen mit der Februar-Abrechnung! Da ist ein "Zurück-Rechnen" ins Vorjahr nicht mehr möglich, daher wird der Betrag für diese drei Monate im Folgejahr als Einmalzahlung versteuert! So passiert bei einem Soldaten aus unserer Einheit, der dann bei den Abrechnungen nicht mehr durchgeblickt hat, und zu mir kam, um das Ganze "aufzudröseln"!
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Tommie am 01. April 2021, 18:23:18
In diesem Falle war dann jedoch der "Verlust" verkraftbar, der ausgezahlte Netto-Betrag aus drei Monaten Nachzahlung war immer noch OK, und -da stimme ich absolut zu!- die Einkommensteuererklärung richtet auch das wieder gerade ;) !
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Rekrut84 am 02. April 2021, 08:32:26
Selbst dann ist es möglich binnen der ersten drei Januarwochen dies noch ins vorherige Kalenderjahr buchen und versteuern zu lassen. Daneben gibt es die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem Durchschnittssteuersatz des Arbeitnehmers durchzuführen sofern der Beitrag in dem Fall unter 1.000€ bliebe.

Mitunter kann es sogar günstiger sein, wenn dieser Betrag nach dem Steuersatz des neuen Jahres bemessen wird, da der Grundfreibetrag höher liegt und die Progression anders verläuft.

Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: christoph1972 am 02. April 2021, 17:29:47
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2021, 08:32:26
Selbst dann ist es möglich binnen der ersten drei Januarwochen dies noch ins vorherige Kalenderjahr buchen und versteuern zu lassen. Daneben gibt es die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem Durchschnittssteuersatz des Arbeitnehmers durchzuführen sofern der Beitrag in dem Fall unter 1.000€ bliebe.

Mitunter kann es sogar günstiger sein, wenn dieser Betrag nach dem Steuersatz des neuen Jahres bemessen wird, da der Grundfreibetrag höher liegt und die Progression anders verläuft.



Naja, das mit den ersten 3 Wochen im Januar des Folgejahres mag ja steuerrechtlich zutreffen, da es bei Schichtarbeitenden und nach Stundensätzen bezahlten Arbeitnehmern nicht anders geht, haushaltsrechtlich sieht es jedoch anders aus. Die jeweiligen Bundeskassen haben Termine bis zu dem Zahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr geleistet werden dürfen und einen Stichtag, ab dem Zahlungen ggf. aus dem vorläufigen Haushalt des nächsten Kalenderjahres i. S. der vorläufigen Haushaltsführung zu zahlen sind.

Deshalb sind Rückrechnungen über ein Kalenderjahr hinaus, ziemlich unbeliebt und verursachen zumindest aus haushalterischer Sicht immer immensen Aufwand, weil im Prinzip Guthaben aus einem abgeschlossenen Haushalt gezahlt werden müssen. Von den diversen Ausnahmen, Rückstellungen und anderen zulässigen Maßnahmen in der Haushaltsbewirtschaftung will ich jetzt nicht anfangen.
Die zahlenden Stellen als auch das federführende BMIuH werden die Besoldungserhöhung entweder unter Vorbehalt freigeben oder die Rückrechnungen noch dieses Jahr vornehmen, weil nämlich sonst das BMF als Haushaltsministerium hysterische Anfälle bekommt, wenn erhebliche Millionenbeträge für Besoldungsnachzahlungen an Beamte, Richter und Soldaten zurückgestellt werden müssten.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: KlausP am 02. April 2021, 18:39:29
Zitat... Die zahlenden Stellen als auch das federführende BMIuH werden die Besoldungserhöhung entweder unter Vorbehalt freigeben oder die Rückrechnungen noch dieses Jahr vornehmen ...

Verstehe ich jetzt nicht. Welche Rückrechnungen? Es geht hier doch um die Besoldungserhöhung zum 01.04.2021 und nicht von irgendwann aus 2020.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Ralf am 02. April 2021, 19:06:31
Mal im Ernst: das ist doch hier wieder völlig akademisch, die Auswirkungen für den einzelnen Besoldungsempfänger sind doch zu vernachlässigen.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: discharger am 06. August 2021, 07:52:15
Moin Kameraden, sorry das ich den  Thread  wieder  auferstehen lasse. Da  es zu dem  Thema aber bereits diesen Thread hier gibt, verzeiht ihr mir  sicherlich.
Ich  hatte auch die Info, das die  Besoldungserhöhung  zum 01.08. rückwirkend gezahlt werden soll (hatte beim BVA angerufen..) ..  nun, leider ist mit der Bezügeabrechnung 08/21 immernoch nichts passiert. Weiß  jemand etwas "Neues" ?
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: KlausP am 06. August 2021, 07:54:30
Verstehe ich nicht. Bei mir ist es passiert.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: IcemanLw am 06. August 2021, 12:05:02
Ebenfalls, aber sollten es nicht mindestens 40€ Brutto sein?
Ich will mich nicht beschweren, bin nur neugierig.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Ralf am 06. August 2021, 12:21:12
Auf der Gehaltsmitteilung steht eine Rufnummer oder mal bis nächsten Monat warten.
Titel: Antw:Besoldungserhöhung 01.04.2021
Beitrag von: Andi8111 am 06. August 2021, 14:58:42
Bei mir waren es für die Monate April bis August (5) nach Steuern weniger als 180€, mithin ca. 36,00€ pro Monat netto mehr ;) Langt für ne halbe Tankfüllung. Aber Haben ist besser als Brauchen.