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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Helferlein am 16. März 2021, 12:22:27

Titel: Amtshilfe Ausnahme Tatbestand.
Beitrag von: Helferlein am 16. März 2021, 12:22:27
Guten Tag,

ich weiß nicht, ob es hier schon irgendwo nieder geschrieben steht, aber euch möchte gerne wissen, wo ich genau nachlesen kann, wie das mit der Ausnahme Tatbestand geregelt ist.

Ich habe bisher weder was mit Amtshilfe zu tun gehabt, noch kam ich auf nem Übungsplatz damit in Verbindung.

Bisher gab es für die Unterstützung bei den Gesundheitsämtern AT. Nun scheinbar nichtmehr.

Spieß und Chef ist das schon ne ganze Zeit nen Dorn im Auge, daher braucht man dort auch nicht fragen, da es nur blöde Sprüche gibt.

Da ich in nächster Zeit in einem Gesundheitsamt eingesetzt werden soll, möchte ich gerne wissen, was Sache ist.
Vielen Dank
Titel: Antw:Amtshilfe Ausnahme Tatbestand.
Beitrag von: Ralf am 16. März 2021, 12:28:08
Das müsste auf dem enstprechenden Befehl/Stabsbefehl stehen.