Moin,
Ich habe von mehreren seiten gehört, das man keinen anspruch auf zulagen etc. hat wenn man noch in der probezeit bzw. in den ersten 6 monaten ist. Also quasi nur sein grundgehalt bekommt. die jenigen die mir das gesagt haben, sind sich sicher. jedoch konnten sie mir nicht mehr das genaue gesetz und paragraph nennen (einfach weils ihn entfallen ist).
Weiß jemand von euch vieleicht wie das lautet und ob das zutrifft? btw. ich bin wieder einsteiger und hatte ja schon mal 4 jahre gedient.
danke barko
Wenn jemand keine Quellen nennen kann, dann ist es meist nur Geschwätz.😉
https://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/BJNR011010976.html