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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Jäger_DE98 am 24. März 2021, 12:20:11
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Guten Tag,
Letzte Woche war die letzte Woche meiner GA. Seit Samstagabend ist mir aufgefallen, dass ich einen leichten Tinnitus im rechten Ohr haben, würde die Lautstärke so auf 3-4/10 schätzen. Über Tag höre ich ihn garnicht, nur Abends beim einschlafen nervt er extrem.
Er hat sich seit Samstag auch nicht verbessert, weshalb ich für morgen einen Termin beim San habe.
Da ich noch in der Probezeit bin mache ich mir allerdings gedanken, dass ich dadurch DU geschrieben werden könnte und spiele mit dem Gedanken den Termin abzusagen. Sollte der Tinnitus nach Beendigung der Probezeit in ca.3 Monaten noch vorhaben sein würde ich dann zum San gehen.
Ist meine Angst wegen der DU berechtigt oder übertrieben?
Danke für die Antworten und schöne Restwoche.
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Unbedingt zum Arzt gehen. Hier geht es in erster Linie um deine Gesundheit und nachrangig auch darum, dies zu dokumentieren und evtl. Ansprüche geltend zu machen, sollte es sich auf den Dienst zurückführen lassen.
Ansonsten kann ein DU-Verfahren auch jederzeit nach der Probezeit eingeleitet werden, sodass du durch das Warten nichts gewinnen würdest.
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Jetzt wart´s doch erstmal ab und lass das erstmal untersuchen und behandeln? Ist das einfach gekommen oder wart ihr vorher schießen?
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Gehen Sie zum Truppenarzt. Immerhin haben Sie eine gesetzliche Pflicht zur Gesunderhaltung!
Was war die Ursache? Unter Umständen muss in der Einheit eine Unfallmeldung erstellt werden.
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Was die genaue Ursache dafür war, kann ich selber nicht sagen.
Mit scharfer Munition haben wir das letzte mal vor ca. 6 Wochen geschossen. Mit Übungsmunition das letzte mal vor zwei Wochen.
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Dann kommt aber ein Tinnitus nicht nach 2 Wochen. Vielleicht der Streß durch das Ende der GA und Versetzung in die Stammeinheit?
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Wie gesagt, woher der Tinnitus kommt weiß ich nicht, darum ging es mir ja auch eher weniger. Ging mir mehr darum, ob man durch einen Tinnitus in der Probezeit oder auch danach DU geschrieben werden kann.
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Du wirst doch nicht wegen 2-3 Tagen Tinnitus DU geschrieben??? Erstmal schauen, wo es her kommt, wie man es behandelt und dann schauen, wie der sich entwickelt.
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Überbordende Sorgen bei PillepalleOSGProblemen verbunden mit Überinanspruchnahme der SanEinr und renitente Sucht nach Abklärung und Therapie mit der folgenden Somatisierung führ eher zur DU als die „Befindlichkeitsstörung“ als solche...