Steinigt mich bitte nicht, wegen dieser banalen Frage, aber mit der Suche habe ich leider keinen Erfolg gehabt. :D
Kann mir jemand sagen wie lange die Frist zur Beantragung der Zulage für Dienst zu Wechselnden Zeiten ist?
Stellen- und Erschwerniszulagen sind von Amts wegen zu zahlen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
Es bedarf dafür keines Antrages !
Maximal die Zuarbeit des Beschäftigten.
Dies ändert aber nichts an der Pflicht des zuständigen Vorgesetzten zur Gewährung.
In unserer Einheit füllt man eine Exceltabelle mit den entsprechenden Zeiten aus und reicht einen Ausdruck davon beim Pers bzw. DV ein.
Gibt es hierfür eine Frist zu beachten?
Nein. Die Ansprüche verfallen nicht.....
Danke, dann kann hier dicht gemacht werden. :)
Zitat von: Rekrut84 am 24. März 2021, 22:11:30
In unserer Einheit füllt man eine Exceltabelle mit den entsprechenden Zeiten aus und reicht einen Ausdruck davon beim Pers bzw. DV ein.
Gibt es hierfür eine Frist zu beachten?
Die Grenze liegt hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html i.V.m. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html