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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Rekrut84 am 24. März 2021, 19:53:48

Titel: Antagsfrist DWZ
Beitrag von: Rekrut84 am 24. März 2021, 19:53:48
Steinigt mich bitte nicht, wegen dieser banalen Frage, aber mit der Suche habe ich leider keinen Erfolg gehabt.  :D

Kann mir jemand sagen wie lange die Frist zur Beantragung der Zulage für Dienst zu Wechselnden Zeiten ist?
Titel: Antw:Antagsfrist DWZ
Beitrag von: LwPersFw am 24. März 2021, 22:04:13
Stellen- und Erschwerniszulagen sind von Amts wegen zu zahlen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Es bedarf dafür keines Antrages !

Maximal die Zuarbeit des Beschäftigten.

Dies ändert aber nichts an der Pflicht des zuständigen Vorgesetzten zur Gewährung.

Titel: Antw:Antagsfrist DWZ
Beitrag von: Rekrut84 am 24. März 2021, 22:11:30
In unserer Einheit füllt man eine Exceltabelle mit den entsprechenden Zeiten aus und reicht einen Ausdruck davon beim Pers bzw. DV ein.

Gibt es hierfür eine Frist zu beachten?
Titel: Antw:Antagsfrist DWZ
Beitrag von: Andi8111 am 25. März 2021, 05:32:11
Nein. Die Ansprüche verfallen nicht.....
Titel: Antw:Antagsfrist DWZ
Beitrag von: Rekrut84 am 25. März 2021, 06:15:13
Danke, dann kann hier dicht gemacht werden.  :)
Titel: Antw:Antagsfrist DWZ
Beitrag von: LwPersFw am 25. März 2021, 10:18:55
Zitat von: Rekrut84 am 24. März 2021, 22:11:30
In unserer Einheit füllt man eine Exceltabelle mit den entsprechenden Zeiten aus und reicht einen Ausdruck davon beim Pers bzw. DV ein.

Gibt es hierfür eine Frist zu beachten?

Die Grenze liegt hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html     i.V.m.    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html