Nehmen wir den Kameraden X,Reservist, der in diesem Jahr im Juli mit dem Modul B zwecks Kompetenzhalt dran ist .
Auf der Reserveschiene wird aber wahrscheinlich durch Corona dieses Jahr nichts mehr stattfinden in Punkto Kompetenzerhalt Modul B .
Aus beruflichen Gründen kann er erst wieder im Dezember Wehrübungen leisten .
Der Online-Kompetenzerhalt geht nur an Bundeswehr-Rechnern im Rahmen einer Beorderung .
Und es ist auch in Pandemie-Zeiten nicht sinnvoll, wegen einer Stunde am Rechner in einen Standort zu fahren, von den Kosten ganz zu schweigen.
Frage : Ist schonmal eine Offline-Version in Papierform angedacht worden oder aber an eine Freigabe für einen privaten Rechner ?
Wenn hier nicht gehandelt wird, verfallen wieder Kompetenzen und ein neuer Komplettkurs wäre eine Ressourcenverschwendung !
Der Erhalt der Kompetenzen erfolgt durch eine modular aufgebaute achtstündige Auffrischungsausbildung. EH-A sind zum KompErh verpflichtet und haben im Zeitraum von 24 Monaten ein vorgegebenes Trainingsmodul zu absolvieren. Die im KompErh grundsätzlich durchzuführenden Maßnahmen sind in der Anordnung Ausbildungsmaßnahme festgelegt. Sie werden in vier unterschiedliche Module aufgeteilt.
Voraussetzung: EH-A,
Training "KompErh EH-A" Module A-D, + Dauer: 8 fachliche Ausbildungsstunden,
Gültigkeit: 24 Monate - minus 1 Tag.
ACHTUNG! Aktuelle Lage:
1.)
Auf Grund der aktuellen Lage bezüglich SARS-CoV-2 (CORONA) werden die EH-A Ausbildungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt!
Ausnahme: Personal, welches in den nächsten 6 Monaten in den Einsatz verlegt.
Sonstiges Personal wird vom Lehrgang abgelöst.
2.)
Auf Grundlage der " vorläufigen Ergänzungsweisung zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelferinnen und Einsatzersthelfer A und B" wird die Gültigkeit des KompErh EH-A für alle Soldatinnen und Soldaten, welche keine Einsatz- /EgV- Planung haben, bis auf weiteres verlängert.
Diese Weisung gilt vorläufig und verliert spätestens nach 12 Monaten ihre Gültigkeit.
Zitat von: Angemon84 am 06. April 2021, 14:33:55
[...]
ACHTUNG! Aktuelle Lage:
1.)
Auf Grund der aktuellen Lage bezüglich SARS-CoV-2 (CORONA) werden die EH-A Ausbildungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt!
Ausnahme: Personal, welches in den nächsten 6 Monaten in den Einsatz verlegt.
Sonstiges Personal wird vom Lehrgang abgelöst.
2.)
Auf Grundlage der " vorläufigen Ergänzungsweisung zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelferinnen und Einsatzersthelfer A und B" wird die Gültigkeit des KompErh EH-A für alle Soldatinnen und Soldaten, welche keine Einsatz- /EgV- Planung haben, bis auf weiteres verlängert.
Diese Weisung gilt vorläufig und verliert spätestens nach 12 Monaten ihre Gültigkeit.
Um dem TE adäquat zu informieren, wäre eine Quellenangabe äußerst hilfreich. Das Argument: "Hat jmd im Internet gepostet" alleine ist leider nicht sonderlich schlagkräftig.
Nag sein, aber diese Weisung ist allen persführenden Elementen zugestellt worden. Ergo sollten die betroffenen Kameraden, an die sich der TE wendet, davon wissen.