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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Eder_2021 am 14. April 2021, 01:59:19

Titel: Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: Eder_2021 am 14. April 2021, 01:59:19
Hallo,
ich habe schon ein wenig auf anderen Seiten zu diesem Thema gelesen, jedoch ohne eine eindeutige Antwort zu finden.
Wenn ich mich für ein Medizinstudium (Humanmedizin) bei der Bundeswehr entscheide verpflichte ich mich für 17 Jahre. Angenommen ich schaffe das Studium aufgrund mangelnder schulischen Leistungen nach einem Jahr nicht mehr und bin gezwungen dieses abzubrechen.
Was passiert nun? Kann man so einfach abbrechen oder gibt es dann das große Hindernis der Verpflichtung und ich müsste dann meine restlichen 16 Jahre noch "absitzen"?

Danke für die Hilfe
(ist mein erster Beitrag)

Eder
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: Ralf am 14. April 2021, 06:04:24
Man wird zwischenfestgesetzt je nach Ausbildungsabschnitt und das sind bei ungedienten Bewerbern OASanDst 4 Jahre. Diese Zeit wirst du abdienen müssen, man wird aber auch nicht sofort aus dem Studium rausgeschossen, sondern auch da gibt es mehrere Versuche inkl. einer möglichen Rückstufung bei einer positiven Prognose.
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: F_K am 14. April 2021, 07:21:53
Frage:
Wie ist denn der Abischnitt?

In der Regel sind Abiturienten mit dem notwendigen Schnitt leistungsfähig und von sich überzeugt- daher verwundert die Frage.
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: Eder_2021 am 14. April 2021, 15:15:52
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Also angenommen ich schaffe das Studium nicht muss ich trotz 17-Jahre Verpflichtung "nur" 4 Jahre abdienen, wenn ich das richtig verstanden habe und werde danach entlassen?

Mein Abischnitt beträgt aktuell 1,9. Ich musste eine extra Testung in Berlin vornehmen, wurde aber dennoch ins Assessmentcenter nach Köln eingeladen. Ich vertraue auf meine Leistungen, jedoch finde ich es sinnvoll sich vorher zu informieren, als dann ins kalte Wasser geworfen zu werden.  ;)

Viele Grüße
Eder
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: Ralf am 14. April 2021, 15:31:35
ZitatAlso angenommen ich schaffe das Studium nicht muss ich trotz 17-Jahre Verpflichtung "nur" 4 Jahre abdienen, wenn ich das richtig verstanden habe und werde danach entlassen?
Hatte ich ja so geschrieben. Wenn deine Zwischenfestsetzung auf 4 Jahre lautet, ja.
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: F_K am 14. April 2021, 15:36:20
Zitatein Abischnitt beträgt aktuell 1,9. Ich musste eine extra Testung in Berlin vornehmen, wurde aber dennoch ins Assessmentcenter nach Köln eingeladen.

Nicht "dennoch", sondern WEGEN der Testung.

Dein Abischnitt war nicht gut genug für eine direkte Einladung (ohne Test), aber zusammen mit dem guten Testergebnis hat es für eine Einladung gereicht.
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: KlausP am 14. April 2021, 15:42:24
Zitat... Also angenommen ich schaffe das Studium nicht muss ich trotz 17-Jahre Verpflichtung "nur" 4 Jahre abdienen, wenn ich das richtig verstanden habe und werde danach entlassen? ...

Genau dafür gibt es die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit, damit sich die Bundeswehr von nicht (mehr) geeigneten Offizier-, Feldwebel- und Unteroffizieranwärtern unbürokratisch trennen kann.
Titel: Antw:Verpflichtung im Sanitätsdienst
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 15. April 2021, 18:35:53
Zitat von: Eder_2021 am 14. April 2021, 01:59:19
Wenn ich mich für ein Medizinstudium (Humanmedizin) bei der Bundeswehr entscheide...

Sie entscheiden sich nicht für ein Studium der Humanmedizin. Sie bewerben sich für die Laufbahn der Sanitätsoffizieranwärter mit allen daraus hervorgehenden Pflichten (Vorgabe Studium in Regelstudienzeit, keine freie Facharztwahl, 4 Jahre als Truppenarzt irgendwo in Deutschland, mehrere Auslandseinsätze)! Bitte setzen Sie sich vor ihrer Unterschrift mit diesen Thematiken eingehend auseinander, ansonsten wird niemand glücklich.
Die Bundeswehr nicht mit Ihnen und Sie nicht mit der Bundeswehr.

Viel Erfolg.