Hallo liebes Forum,
ich beschäftige mich zurzeit intensiv mit dem Thema Anwartschaft und da kamen mir so einige Überlegungen und Fragen. Ich bin auch ganz erstaunt, wie hartnäckig sich die Floskel hält, dass die große Anwartschaft das Alter "einfriert". Hatte eben ein Beratungsgespräch bei der Conti und die nette Dame war so felsenfest überzeugt, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden, sondern eben das Alter festgesetzt wird. Habe nur leider nichts davon in deren Versicherungsbedingungen gefunden ::).
1. Mich interessiert insbesondere wie sehr sich die Altersrückstellungen bei der großen Anwartschaft tatsächlich im Alter auswirkt. Man findet immer sehr schnell raus, wie viel die Große mehr als die Kleine kostet, aber nur schwer um wie viel günstiger dann die Prämie bei Aktivierung der Versicherung wird. Nach heutiger Berechnungsgrundlage versteht sich. Es kann ja niemand in die Zukunft schauen. Hat da mal jemand eine Berechnung / Gegenüberstellung von seinem Versicherer bekommen? Mir geht's da auch nur um einen groben Richtschuss.
2. Gibt es hier vielleicht jemanden, der auf das Thema spezialisiert ist? Mich interessieren auch so spezielle Dinge wie z.B. welcher Rechnungszins bei der Kapitalentwicklung der Altersrückstellungen durchschnittlich angenommen wird? Muss der Versicherer Steuern für die Kapitalerträge abführen?
3. Was passiert eigentlich, wenn ich gar keine Anwartschaft habe und mit ein paar Wehwehchen in Pension gehe? Es besteht ja eine Pflicht zur Versicherung.
4. Da man sich mit den Anwartschaften frühzeitig an den Versicherer bindet, würden mich Erfahrungsberichte von anwesenden Pensionären interessieren. Seid ihr zufrieden, mit eurer Versicherungsgesellschaft nachdem ihr die Restkostenversicherung Anspruch genommen habt?
Mir ist klar, das meine Fragen zum Teil sehr speziell sind, aber ich versuche immer bestmöglich zu Verstehen was ich da so unterschreibe und möchte selbst beurteilen können ob ich ein bestimmtes Produkt benötige und nicht einfach blind abschließe, weil machen ja alle so. Ich bin über jeden erleuchtenden Beitrag erfreut.
Ein kurzes persönliches Erlebnis. Ein Freund von mir ist mit 19 zur Bundeswehr gegangen und 15 Jahre geblieben. Hat brav 15 Jahre Anwartschaft bezahlt und ist mit 34 Jahren Beamter geworden und hat seit dem eine private Versicherung. Ein anderer Freund hat studiert, war zuerst über Eltern gesetzlich versichert, danach freiwillig gesetzlich versichert und ist dann im Alter von 33 Jahren (also ähnlich) Beamter geworden und ist jetzt privat versichert. Beide zahlen im Monat ziemlich genau dasselbe...
Das ist auch logisch, den private Versicherungen sind ja grade wild auf junge Leute Anfang 30, die nach dem Studium grade ins Berufsleben einsteigen.
Der einzige Vorteil, den eine Anwartschaft haben kann, ist dass der Gesundheitszustand eingefroren wird, falls man mit Anfang 30 schon Vorerkrankungen oder so hat... Aber ob dieses Restrisiko das jahrelange Zahlen von Anwartschaft wirklich rechtfertigt, muss jeder selber wissen.
@ Justice:
Ein Einzelfall.
Der Freund hatte aber vermutlich keine Vorerkrankungen oder Erkrankungen, die er in dieser Zeit neu bekommen hat.
Dies wird in vielen Fällen deutlich anders aussehen - mit der Folge, eben keine "PKV" mehr bekommen zu können ("" meint, eine PKW auf GKV Mindestniveau).
Wie immer mit Versicherungen: Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist derjenige MIT Versicherung abgesichert - der OHNE schaut halt in die "Röhre".
(Das "Restrisiko" bei Eintritt als BS ist quasi immer vorhanden - in dem Altern wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit "etwas" haben ..)
Zitat... Seid ihr zufrieden, mit eurer Versicherungsgesellschaft nachdem ihr die Restkostenversicherung Anspruch genommen habt? ...
Also ich ja. Ich kann michmüber meine PKV nicht beklagen. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb drei Werktagen nach Eingang meiner Rechnungen/Rezepte. Ich teiche das seit knapp einem Jahr per App ein, funktioniert ausgezeichnet.
Bei der Beihilfestelle dauert das länger, hat sich aber, seitdem das auch da alles über App funktioniert, auch bei ca. zwei Wochrn eingependelt (es gab schon Zeiten, da dauerte das 10 bis 12 Wochen !!!).
Zitat... 3. Was passiert eigentlich, wenn ich gar keine Anwartschaft habe und mit ein paar Wehwehchen in Pension gehe? Es besteht ja eine Pflicht zur Versicherung. ...
Dann wird die PKV entsprechende Risikozuschläge erheben. Wie das allerdings bei den Basistarifen aussieht und welche Leistungen dort angeboten werden kann ich Ihnen nicht sagen.
Dazu Anekdote:
Die Risikozuschläge für eine "einfache Akne" können dann schnell z. B. 30 Euro im Monat sein (quasi die gesamten Behandlungskosten die dafür anfallen), und Akne ist nun wirklich nicht problematisch (von den Kosten).
Meine persönliche Erfahrung bezieht sich bisher auch ausschließlich auf die Beratungsphase, da ich erst am 01.07. in die Bundeswehr eintrete (im Alter von 26 Jahren) und bisher gesetzlich versichert bin, mit privater Zusatzversicherung (Brille, Zähne, Krankenhausaufenthalte).
Meine Erfahrungen jetzt in Vergleich der Versicherer ist wie so oft, Lockangebote sind bei genauerer Betrachtung oft deutlich schlechter als die etwas unauffälligeren der "renommierten" Häuser.
Um Ross und Reiter zu nennen, bin ich bisher zu meiner vollsten Zufriedenheit bei der Allianz und habe nach vergleich dort nun auch meine kleine Anwartschaft abgeschlossen.
Zum Thema große / kleine Anwartschaft sieht das so aus, dass die kleine NUR die Gesundheitsfragen "einfriert" und die große zusätzlich auch noch das Alter.
So kann man, nach Aussage meines Beraters, grob sagen, dass die kleine sich bis etwa 13-15 Beitragsjahre noch rechnet, weil danach das Lebensalter noch nicht im hohen Risikofaktor ist.
Je weiter man dann in den Beitragsjahren geht, desto mehr beginnt sich die große zu lohnen. Aber es ist natürlich eine persönliche Risikoabwägung.
Da ich mich nun für 13 Jahre verpflichtet habe, habe ich mich für die kleine entschieden, allerdings mit der Option diese jederzeit in die große zu ändern, zum Beispiel bei der Übernahme als Berufssoldat.
Diese Änderung ist dann ab dem Monat der Meldung wirksam.
So sichere ich mir zwar nicht sofort mein noch (relativ) junges Alter, zahle aber auch nicht direkt "zuviel" ohne zu Wissen ob ich es jemals benötige. Daher für mich die ideale Kombination.
Allerdings vorsicht, diese optionale Umwandlung ist nicht bei jeder Versicherung möglich.
Huch... ist jetzt doch länger geworden als gedacht :)
zu 1. Jede Antwort wäre ein Blick in die Glaskugel. Keine Versicherung kann prognostizieren, wie sich die Verzinsung der Altersrückstellungen in Zukunft entwickeln wird. Wie Altersrückstellungen zu bilden sind, steht in § 146 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz, der insoweit auf § 341f HGB verweist.
zu 2. Ich glaube nicht, dass hier ein Versicherungsmathematiker angemeldet ist, der die Interna seines Unternehmens ausplaudert. Jedes Unternehmen rechnet mit eigenen Zahlen und kalkuliert anders. Ansonsten wären die Prämien überall gleich.
zu 3. Der Extremfall wäre eine Versicherung zu den Konditionen des Basistarifes, was bedeutet, dass das Versorgungsniveau etwa auf dem der GKV liegt. Wie sich der Beitrag da entwickelt, kann kein Mensch sagen, weil die dortigen Prämien sich am Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze der GKV orientieren.
zu 4. Grundsätzlich ist die Zufriedenheit mit Krankheitskostenvollversicherungen der PKV sicherlich abhängig von den persönlichen Erwartungen und den tariflichen Leistungen. Hier gibt es schon Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften und den unterschiedlichen Aufbauweisen der Tarife. Hier ehrlich zu sich selbst sein und eher die Luxusvariante als den Trabant-Tarif wählen. Je nach Krankheitsbild ist ein 3-Bett-Zimmer mit Dusche auf dem Flur eine ziemlich nervige Angelegenheit, wenn man sich nach einer OP erholen möchte und andere Ethnien voll auf Familienbesuch stehen und es mehr oder minder laut zugeht. Auch ist die Versorgung mit Zahnersatz bzw. die Kariesbehandlung schon mal in einem anständigen PKV-Tarif keine Angelegenheit, die einen Bankbesuch erfordert, weil das Leistungsniveau der GKV da eher eine Sache ist, die Sorgenfalten auf der Stirn erscheinen lässt und man sich fragt, ob Zahnprothesen und Inlays wirklich den Gegenwert eines Kleinwagens erreichen müssen.
Um sich einfach mal ein Bild über die Beiträge zu machen, lohnt ein Blick bei KV-Fux. Da gibt es auch sonst ganz nützliche Informationen.
Ich fange auch am 01.07.2021 wieder bei der Bundeswehr an und habe mich auch mit dem Thema Anwartschaft befasst.
Ich habe mich am Ende auch für die kleine Anwartschaft entschieden. Soweit ich das verstanden habe, bildet man bei der großen Anwartschaft im Endeffekt Rücklagen, damit dann die Beiträge durch das Alter bedingt nicht in die Höhe fliegen. Das Alter wird nicht eingefroren. Ich habe mir auch die Option gelassen, wenn der Fall eintreten sollte BS zu werden, auf eine große Anwartschaft zu wechseln.
Zu 3) Bei der Pension übernimmt der Staat 70% von den Kosten und 30% selbst. Diese muss man aus eigener Tasche bezahlen oder von der PKV. Ich glaube nicht dass die PKV verpflichtet sind jeden aufzunehmen. Bei der GKV sieht das aber glaub ich anders aus.
Ich verweise nochmal auf den Post von LwPersFw, https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
der das Ganze gut erklärt.
Ich habe mich jetzt in den letzten 2 Wochen weiterhin intensiv mit dem Thema beschäftigt und konnte zu mindestens für mich ein Fazit ziehen. Meine Ergebnisse möchte mit euch teilen, weise aber darauf hin, dass ich natürlich auch irgendwas übersehen haben kann und hier größtenteils nur Annahmen getroffen werden können. Meine Berechnungen können natürlich sinnvoll ergänzt, hinterfragt und korrigiert werden.
Als Grundlage dient meine eigene Person und ich bin 30 Jahre alt.
Wie wirken sich die Altersrückstellungen, also Unterschied kleine und große Anwartschaft, im Alter aus.Aktuell habe ich eine kleine Anwartschaft inkl. Pflegepflicht und könnte auf eine Große upgraden.
Die Beraterin hat angenommen, dass ich in 27 Jahren in Pension gehe und dazu folgende Beiträge ausgerechnet (Die Gesamt- und differenzwerte hab ich dazu gerechnet)
| Kosten/Monat | | Gesamt über 27 Jahre | | Betrag im Pensionsalter |
Kleine Anwartschaft | 20,43€ | | 6.619,32€ | | 172€ |
Große Anwartschaft | 67,89€ | | 21.996,36€ | | 118€ |
Differenz | 47,46€ | | 15.377,04€ | | 54€ |
Interessant ist hier natürlich die Differenz, weil das die Spielmasse ist, mit der die Versicherung die Beiträge im Alter senken kann. In der Realität wird der Anteil davon, welcher für die Altersrückstellung genutzt wird wahrscheinlich etwas kleiner sein. Ich würde also jetzt 47,46€ mehr bezahlen um im Alter 54€ weniger zu bezahlen. Je länger ich lebe, desto schlechter also für die Versicherung. Ich denke mal, dass hier mit der durchschnittlichen Lebenserwartung gerechnet wird. Die ist aktuell bei Männer 78,6 Jahre, also könnte die Versicherung bei kompletten Verzehr des Kapitals
15.377,04 / (78,6 - 57) / 12 =
59,33€monatlich gegenrechnen, was ja ungefähr der Beitragsdifferenz im Alter entspricht.
Natürlich werden die Altersrückstellungen verzinst. Ein Versicherungsmakler sagte mir, dass es derzeit wohl 0,9%, eine Beraterin sagte mir 2% und laut §4 Kalkulationsverordnung dürfen maximal 3,5% angesetzt werden. Setzt man jetzt mal die 2% an dann sind wir bei 20.347,37 Altersrückstellungen und 96,40€ monatlich bei Verzehr (Bei weiterhin 2% Verzinsung) bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung. Damit hätte die Versicherung also auch noch Spielraum um wirtschaftlich zu sein.
Es spielen hier natürlich noch viele weitere Faktoren und Stellschrauben eine Rolle z.B. wenn Versicherte frühzeitig versterben, stehen deren Altersrückstellungen möglicherweise dem Kollektiv zur Verfügung. Ich denke aber das die Richtung in etwa passt um ein Gefühl dafür zu bekommen, was man durch eine Große Anwartschaft erwarten kann bzw. was rechnerisch ungefähr möglich ist. Ich habe auch auf Vergleichsportalen mir Beiträge von verschiedenen Versicherungen ausgerechnet mit meinem jetzigen Alter und mit Pensionsalter und bin auf ähnliche Differenzen gekommen, eher noch etwas weniger.
Alternative selbst Altersrückstellungen bildenIch habe mich jetzt gefragt, lohnt es eventuell einfach selbst die Altersrückstellung zu bilden. Durch den heute leichten Zugang zu kostengünstigen ETFs kann man in den gesamten Aktienmarkt investieren, der historisch gesehen über die letzten 30 Jahre durchschnittlich 7% Rendite erwirtschaftet hat.
Legt man die Differenz von 47,46€ selbst über 27 Jahre an und geht dabei etwas konservativer mit 5% ran, dann erhält man vollversteuert (ohne Verwendung des Freibetrags)
26.099,49€Bei kompletten Kapitalverzehr bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung und weiterhin 5% Rendite könnte man dann monatlich 162,54€ entnehmen und damit seine PKV Beiträge senken. Ohne Kapitalverzehr, also rein Zinsen, immer noch 105,88€ monatlich.
Jetzt muss man fairerweise sagen, dass man durch die Beiträge der Anwartschaft auch seine Steuerlast senkt. Hier bin ich mir unschlüssig was ich genau ansetze um einen fairen Vergleich zu ermöglichen. Ich rechne jetzt mal mit 30% Steuerrückerstattung der Beträge, aber bitte korrigiert mich, wenn das absolut unrealistisch ist.
47,46€*12*0,3 = 170,85€ die man jährlich durch die teurere große Anwartschaft erstattet bekommt und nach dem gleichen Prinzip im ETF anlegen könnte. Kommt man auf 7.959,09€
Hier nochmal zusammengefasst und gegenübergestellt:
Ohne Kapitalverzehr
Anwartschaft | Eigenbeitrag | Beitrag PKV | Verrechnet | Kapital im Depot |
Klein | 105,88€ | 172€ | 66,12€ | 26.099,49€ |
Groß | 32,29€ | 118€ | 85,71€ | 7.959,09€ |
Mit Kapitalverzehr könnt ihr ja selber ausrechnen, dann wird's jeweils nochmal günstiger, aber nach 21,6 Jahren ist man halt bei 0€ angekommen.
Mein FazitWas sich auf jeden fall empfiehlt ist die kleine Anwartschaft. Ich selbst habe schon davon profitiert, da ich mittlerweile an einer Autoimmunerkrankung erkrankt bin und ich bei einem Neuabschluss einen saftigen Risikoaufschlag von 17% bekommen würde. Wichtig ist hier meiner Meinung nach, dass man sich genaustens damit beschäftigt, zu welchem Versicherer man geht, da man sich in der Regel an diesen bindet. Bei der Bundeswehr gibt es ja 1-2 Platzhirsche von denen man gleich in seinen ersten Wochen im Dienst einen Unterricht bekommt. Ich will hier gar nicht bewerten ob diese gut oder schlecht sind, aber ein wenig wird einem zu mindestens die Wahl des Versicherers dadurch abgenommen.
Was die Große Anwartschaft angeht, bin ich für mich zu dem Entschluss gekommen, dass dieser generelle Grundsatz "Berufssoldaten brauchen eine große Anwartschaft" nicht in jedem Fall gilt und man durchaus alternativ seine eigenen Altersrückstellungen für diesen Zweck bilden kann (ja man könnte sogar sagen "Wat juckt mich der Fuffi mehr Alter?" und komplett darauf verzichten). Wenn meine Berechnungen halbwegs zutreffend sind fährt man sogar etwas besser und hat dazu noch freien Zugriff auf das Kapital.
Daraus ergeben sich für mich erhebliche
Vorteile
- Das Kapital ist nicht verloren, wenn man stirbt und man kann es vererben
- Wenn man im Alter noch Topfit ist und keine Angst vor einer erneuten Gesundheitsprüfung haben muss, hat man sogar noch die Möglichkeit den Versicherer zu wechseln, da die eigenen Altersrückstellungen nicht verloren gehen
- Sagt einem der Arzt mit 65, dass bald Ende ist, dann kann man das Kapital nehmen und nochmal bei einer Kreuzfahrt oder sowas verpulvern
aber auch
Nachteile
- Man muss natürlich auch in der Lage sein genau für einen bestimmten Zweck zu sparen. Nicht jeder kann das und ist eventuell froh, wenn das die Versicherung für einem übernimmt.
- Dazu wären im Falle von Arbeitslosigkeit die Altersrückstellungen beim Versicherer geschützt. Für BS aber ein eher geringes Risiko.
Euch fallen bestimmt noch mehr Vor- und Nachteile ein. Ich hoffe jedoch ich konnte die ganze Thematik mal ein wenig aus meinem Dagobert Duck Blickwinkel beleuchten und dem einen oder anderen bei seiner Entscheidung helfen.
Meinen Respekt! Ganz ehrlich.
Tendenziell bin ich auch eher jemand, der lieber selbst dafür sorgt, dass im Alter zusätzliches Geld da ist, sei es durch Aktien oder Immobilien oder sonst etwas... Aber wie völlig richtig gesagt wurde, das liegt eben nicht jedem.
ZitatDie Beraterin hat angenommen, dass ich in 27 Jahren in Pension gehe und dazu folgende Beiträge ausgerechnet (Die Gesamt- und differenzwerte hab ich dazu gerechnet)
Nur das diese Berechnung ... nüchtern betrachtet ... nichts wert ist.
Schauen Sie einmal 27 Jahre zurück...
+ Beitragsentwicklung im Gesundheitswesen
+ Entwicklung am Zinsmarkt
+ Demographie
... da eine
seriöse Prognose für 27 Jahre in die Zukunft zu machen ...
... ist m.E. schlicht unmöglich ...
Hinzu treten die "Unwägbarkeiten" des Lebens...
+ Familiengründung
+ ggf. Schaffung Wohneigentum
+ unvorhersehbare Ereignisse die Geld kosten
+ etc.
Wer hat da immer genügend Geld übrig, für den Aufbau eines Geldpolsters für die Zeit ab Pensionierung, dass ja auch nicht für andere Ausgaben genutzt werden darf...??
Denn es soll ja ein Ausgleich für höhere Gesundheitsbeiträge sein...
M.E. dürften dies die Wenigsten sein...
Nur als Bsp
Ich habe in den letzten 15 Jahren viele BS-Kameraden in Pension verabschiedet...
Der absolute Minimalbetrag ...
+ bei Pensionierung zw. 53 ... 54
+ bei 30 % erforderliche Restkostenversicherung
+ bei großer Anwartschaft
... lag bei ca. 200 €/Monat
... Viele deutlich darüber
Aber wie immer bei Versicherungen... letztlich muss jeder für sich entscheiden... was er glauben möchte ... und darauf bauend die eigene Entscheidung treffen...
Ich persönlich würde nicht an einen Beitrag von nur 172 €, bei kleiner Anwartschaft, in 27 Jahren glauben... ;)
... und schon gar nicht 118 € bei großer Anwartschaft ;)
Zitat... da eine seriöse Prognose für 27 Jahre in die Zukunft zu machen ...
... ist m.E. schlicht unmöglich ...
Also machen Versicherungen für sich selbst unseriöse Prognosen und legen Ihre Beiträge mit dem Würfel fest und kalkulieren diese nicht aufgrund von historischen Werten und Annahmen für die Zukunft, Modellierungen und Hochrechnungen?
Mal davon abgesehen ging es in meinem Beitrag auch gar nicht darum einen exakten Betrag im alter zu nennen. Es ging um die Differenz von kleiner und großer Anwartschaft und was mit diesem Differenzbetrag über eine Zeit von 27 Jahren möglich ist um die Beitragslast im Alter zu senken. Sowohl für die Versicherung, als auch für mich als Privatperson. Es gelten unterschiedliche steuerliche Bedingungen und die Versicherung bedient sich eher konservativer Instrumente am Finanzmarkt, als es für mich als Privatperson möglich ist.
ZitatHinzu treten die "Unwägbarkeiten" des Lebens...
+ Familiengründung
+ ggf. Schaffung Wohneigentum
+ unvorhersehbare Ereignisse die Geld kosten
+ etc.
Wer hat da immer genügend Geld übrig, für den Aufbau eines Geldpolsters für die Zeit ab Pensionierung, dass ja auch nicht für andere Ausgaben genutzt werden darf...??
Denn es soll ja ein Ausgleich für höhere Gesundheitsbeiträge sein...
M.E. dürften dies die Wenigsten sein...
Den Punkt verstehe ich nicht ganz. Ich habe ja nur mit der Differenz zwischen kleiner und Großer Anwartschaft gerechnet. Wer diesen Betrag nicht übrig hat, um ihn zu sparen, der hat ihn ja auch nicht übrig um sich die große Anwartschaft zu leisten. :o
Die Punkte die du angesprochen hast würden ja dann eher für das selber sparen sprechen, da genau dafür dann zu mindestens die Option bestehen würde an das Geld zu gehen und da es nicht bei der Versicherung liegt.
ZitatDer absolute Minimalbetrag ...
+ bei Pensionierung zw. 53 ... 54
+ bei 30 % erforderliche Restkostenversicherung
+ bei großer Anwartschaft
... lag bei ca. 200 €/Monat
... Viele deutlich darüber
Wenn du jetzt noch Erfahrungswerte hast, wie die Beiträge waren für Soldaten die mit kleiner Anwartschaft in Pension gegangen sind, dann hätten wir Beispiele aus dem echten Leben und könnten da mal meine Berechnungen gegenhalten.
ZitatAber wie immer bei Versicherungen... letztlich muss jeder für sich entscheiden... was er glauben möchte ... und darauf bauend die eigene Entscheidung treffen...
Der Mehrwert einer großen Anwartschaft zur kleinen ist ja keine wirkliche Versicherungsleistung, sondern dass die Versicherungsgesellschaft für mich das sparen übernimmt.
ZitatIch persönlich würde nicht an einen Beitrag von nur 172 €, bei kleiner Anwartschaft, in 27 Jahren glauben... ;)
... und schon gar nicht 118 € bei großer Anwartschaft
Ja siehe Oben...wie gesagt die absoluten Beiträge haben hier eine untergeordnete Rolle gespielt. Hätte auch 272€ und 218€ nehmen können.
Also ich habe jetzt selber mal gerechnet. Ich habe für 25 Jahre eine große Anwartschaft gehabt. Gehe bald in den öffentlichen Dienst (Beihilfe nur 50%, deshalb nicht wirklich vergleichbar). Ich habe in den 25 Jahren etwa 18.000 für die große Anwartschaft gezahlt. Jetzt spare ich, Achtung!: auf den Monatsbeitrag der Restkostenversicherung über 50%: 310€ gegenüber dem Beitrag, den ich ohne Altersrückstellungen und MIT Gesundheitsüberprüfung hätte zahlen müssen. Ich arbeite noch ca. 19 Jahre und erwarte dann etwa noch 20 Jahre zu "leben". Ich rechne mal, ohne die üblichen Steigerungen mitzubeurteilen, also 39 Jahre die Ersparnis zusammen: 145.080,00€. Ich hätte also 483,60€ über die 25 jahre der großen Anwartschaft sparen müssen. Habe aber "nur" 18.000 dafür aufgewendet...
Hätte ich bis zur Altersgrenze Anspruch auf uTV gehabt, wären es noch ca. 19 Jahre gewesen. Dann hätte ich 31680 Euro bezahlt und, nach Rückfrage bei meiner Sachbearbeiterin bei der Versicherung, bei der Restkostenversicherung über 30% 237,00€ "gespart" gegenüber einem Beitrag ohne Anwartschaft. Dagegen gerechnet nun die Beitragserasparnis über die 20 Jahre "Genießen der Pension": 56880,00€. Also immer noch "günstiger" als das "eigene Sparen".
Und in den nächsten 39 Jahren bleibst du bei den 310 Euro? Irgendwie wurde hier nicht berücksichtigt, dass sich die Beiträge jährlich erhöhen...
Das hab ich doch geschrieben... Außerdem bleibe ich nicht bei 310 Euro. Ich SPARE nun 310 Euro gegenüber einem Beitrag JETZT OHNE Anwartschaft.
ZitatZitat
Der absolute Minimalbetrag ...
+ bei Pensionierung zw. 53 ... 54
+ bei 30 % erforderliche Restkostenversicherung
+ bei großer Anwartschaft
... lag bei ca. 200 €/Monat
... Viele deutlich darüber
ZitatWenn du jetzt noch Erfahrungswerte hast, wie die Beiträge waren für Soldaten die mit kleiner Anwartschaft in Pension gegangen sind, dann hätten wir Beispiele aus dem echten Leben und könnten da mal meine Berechnungen gegenhalten.
Es waren max. "eine Hand voll"...
Beiträge ca. 350...450 € ... je nach Leistungsumfang.
Zitat von: Andi8111 am 30. April 2021, 18:58:09
Das hab ich doch geschrieben... Außerdem bleibe ich nicht bei 310 Euro. Ich SPARE nun 310 Euro gegenüber einem Beitrag JETZT OHNE Anwartschaft.
Dann ist der Große unterschied aber dein Gesundheitszustand. Ich habe ja die ganze Zeit Kleine und Große Anwartschaft verglichen und nicht Große VS keine. Du sagtest, dass du noch 19 Jahre arbeiten musst, also hab ich mal bei Check 24 nen PKV vergleich für nen 48 Jahre alten Mann und 50% Beihilfe gemacht und da kommen für nen kerngesunden Menschen Beiträge um die 300€ +- je nach Extras bei Neuabschluss (sprich vergleichbar kleine Anwartschaft). Deine Ersparnis kommt also von davon, dass du keine Risikoaufschläge hast und die hättest du auch mit der kleinen Anwartschaft bekommen.
Habe ja selber geschrieben, dass sich bei mir die kleine schon gelohnt hat, weil ich jetzt schon einen Risikoaufschlag von 17% für mein Hashimoto bekommen würde.
Ich habe gehofft, dass man selber drauf kommt.... Aber dann muss ich es jetzt mal aussprechen: Egal was, wie wann und wo, man kann niemals planen, wie krank man wird und was für Erkrankungen man bekommt. Und ja, sicherlich ist mein Gesundheitszustand hier der ausschlaggebende Faktor. Aber so wie mir geht es vielen gleichaltrigen. Deswegen ist diese Rechnerei völlig egal. Die Frage muss sein, geht man das Risiko ein, oder nicht.
Zitat von: Andi8111 am 30. April 2021, 19:18:03
Ich habe gehofft, dass man selber drauf kommt.... Aber dann muss ich es jetzt mal aussprechen: Egal was, wie wann und wo, man kann niemals planen, wie krank man wird und was für Erkrankungen man bekommt. Und ja, sicherlich ist mein Gesundheitszustand hier der ausschlaggebende Faktor. Aber so wie mir geht es vielen gleichaltrigen. Deswegen ist diese Rechnerei völlig egal. Die Frage muss sein, geht man das Risiko ein, oder nicht.
Meine Rechnerei hatte doch NULL mit dem Gesundheitszustand zu tun, sondern mit den Altersrückstellungen. Und da geht es auch nicht um Risiko, sondern lasse ich die Versicherung für mich sparen oder spare ich selbst. Du verdrehst hier irgendwie total was.
Zitat von: LwPersFw am 30. April 2021, 19:03:40
ZitatZitat
Der absolute Minimalbetrag ...
+ bei Pensionierung zw. 53 ... 54
+ bei 30 % erforderliche Restkostenversicherung
+ bei großer Anwartschaft
... lag bei ca. 200 €/Monat
... Viele deutlich darüber
ZitatWenn du jetzt noch Erfahrungswerte hast, wie die Beiträge waren für Soldaten die mit kleiner Anwartschaft in Pension gegangen sind, dann hätten wir Beispiele aus dem echten Leben und könnten da mal meine Berechnungen gegenhalten.
Es waren max. "eine Hand voll"...
Beiträge ca. 350...450 € ... je nach Leistungsumfang.
Sie wollten doch mit diesen Beträgen einmal rechnen...
Und hatten ja auch nach den Altersrückstellungen gefragt...
Geregelt u.a. hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html
Und dies gibt es auch noch :
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__150.html
Und hier noch mal die Ausführungen des DBwV zum Thema:
"2.2) Die große Anwartschaft
Die große Anwartschaft erhält, wie auch die kleine Anwartschaft, zu allererst den Gesundheitszustand
des Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung.
Darüber hinauswird über den vergleichsweise hohen Beitrag durch die große Anwartschaft auch eine gewisse Rücklagegebildet, die die sogenannten Altersrückstellungen speist und die dafür sorgen soll, dass die Beiträge beiAktivierung im höheren Alter beziehungsweise bei weiter fortschreitendem Alter nicht überproportionalhoch sind oder steigen.
Fälschlicherweise wird im Zusammenhang mit der großen Anwartschaft durch Versicherungsvertreter
immer wieder kundgetan, dass diese Form der Anwartschaft neben dem Gesundheitszustand
auch das Eintrittsalter absichert.
Zwar sind die Beiträge für jemanden, der über einen langen
Zeitraum die große Anwartschaft gezahlt hat, teils deutlich geringer als die Beiträge einer Person, die
über den gleichen Zeitraum lediglich die kleine Anwartschaft hatte.
Einem echten Vergleich mit jemandem der zum Zeitpunkt des Abschlusses der großen Anwartschaft eine vergleichbare Vollversicherung abgeschlossen hat, hält sie jedoch nicht stand.
Die große Anwartschaft ist ausdrücklich jedem Berufssoldaten zu empfehlen, da dieser nach dem
Ausscheiden aus dem Dienst keinerlei Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
hat. Ausgeschiedene Berufssoldaten werden vom Sozialgesetzbuch V nicht mehr erfasst und sind daher
der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.
Die problemlose Aufnahme beziehungsweise Versicherung in einer privaten Krankenversicherung
ist jedoch unter Umständen nur möglich, wenn eine Anwartschaft besteht.
Hat ein aus dem Dienst ausscheidender Berufssoldat keine (große) Anwartschaftsversicherung,
so muss bei der Beantragung einer die Beihilfe ergänzenden privaten Krankenversicherung eine Risikoprüfung
durchgeführt werden, also neben dem hohen Eintrittsalter auch der Gesundheitszustand
überprüft werden. Diese Risikoprüfung kann dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen die
Versicherung in einem Regeltarif ablehnt.
Kommt ein aus dem Dienst ausscheidender Berufssoldat nicht in einem Regeltarif unter, so besteht
als letzter ,,Rettungsanker" die Möglichkeit der Versicherung im Basistarif der privaten Krankenversicherung.
Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen orientiert sich in seinem Leistungsumfang an
dem unteren Durchschnitt des Leistungsniveaus der gesetzlichen Krankenversicherungen; von einer
,,echten" privaten Krankenversicherung kann bei der Versicherung im Basistarif also nicht mehr
gesprochen werden.
Einziger ,,Lichtblick" bei einer im Fall der Fälle notwendigen Versicherung im Basistarif ist der
Punkt, dass die Beihilfe in ihrem Leistungsumfang nicht mehr wie es früher war auf das Niveau des Basistarifs
abgesenkt wird. Dennoch besteht die Gefahr teils erheblicher Eigenbehalte im Zusammenhang
mit regulären Abrechnungen von Ärzten."
Zitat von: LwPersFw am 30. April 2021, 19:44:41
Sie wollten doch mit diesen Beträgen einmal rechnen...
Ich habe gesagt, man könnte meine Berechnungen gegen halten, aber das ist tatsächlich gar nicht so einfach ich war nur kurz euphorisch, dass sich jemand and dem Thema beteiligt der Daten aus dem echten Leben zur Verfügung stellen kann, aber da fehlt natürlich einiges um sie wirklich vergleichbar zu machen. Man müsste ja Beitragshöhe und Dauer kennen und dann müssten die Soldaten auch den gleichen Tarif beim gleichen Versicherer haben usw...
Da Sie die Ausführungen vom Bundeswehrverband nochmal erwähnen, da hab ich bei meiner Recherche noch was interessantes zwecks des "einfrieren" vom Eintrittsalter gefunden. So steht z.B. in den Versicherungsbedingungen der Conti folgendes im Tarif YG (Große Anwartschaft) dazu:
Zitat
Bei Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in eine Versicherung nach dem vereinbarten Tarif ist für versicherte Personen ab einem Alter von 54 Jahren der mit Beginn der Anwartschaftsversicherung geltende Beitrag des vereinbarten Tarifs unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Beitragsanpassungen zu entrichten.
Bei Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in eine Versicherung nach dem vereinbarten Tarif ist für versicherte Personen bis zu einem Alter von 53 Jahren der Beitrag des vereinbarten Tarifs zum dann erreichten Alter zu entrichten; die nach den technischen Berechnungsgrundlagen vorhandene Altersrückstellung wird beitragsmindernd angerechnet.
Quelle:
https://www.continentale.de/documents/80036/80810/Continentale-Beihilfeberechtige-Versicherungsbedingungen-2108.pdf/7c77069d-cd06-406a-bb01-3bc305de9397 Seite. 34 Punkt 7
Bin jetzt nicht 100% sicher im Versicherungsdeutsch, aber liest sich für mich, dass ab einem Alter von 54 tatsächlich das alter bei Anwartschaftsabschluss als Berechnungsgrundlage genommen wird, also tatsächlich eingefroren und unter 54 gilt das aktuelle Alter und es kommen die Altersrückstellungen zum Einsatz.
Lieber Donny,
nur weil ein Interessenverband eine Versicherungsgesellschaft bzw. einen VVaG pusht, heisst das im Endeffekt nicht, dass das die im Einzelfall günstigste Anwartschaft-Versicherung für Jedermann ist.
Es empfiehlt sich einen Versicherungsmakler aufzusuchen. Einfach anonym den jetzt günstigsten beihilfekonformen Vollkostentarif mit Beihilfeergänzung und Pflegepflichtversicherung ermitteln lassen, sofern das Leistungspaket passt, dort die Versicherungen abschließen. Meine Annahme: Wenn jetzt günstigster Tarif bei hoffentlich voller Gesundheit, dann in 25 bis 37 Jahren, bei Eintritt in den Ruhestand und vorhandener Anwartschaftversicherung, immer noch günstiger als der Rest der Marktteilnehmer. Von meinem früheren VWL-Prof "ALDI-Prinzip" genannt. Aus "billig/preiswert" wird erfahrungsgemäß nie bis sehr selten "teuer/unerschwinglich" werden, denn der "Null- bzw. Startpunkt" liegt tiefer, als bei den schon zu Beginn höherpreisigen Tarifen.
Lässt sich wunderbar grafisch darstellen, wenn man Mathematik liebt.
ZitatMan müsste ja Beitragshöhe und Dauer kennen
Das was eine kleine Anwartschaft im Durchschnitt kostet:
ca. 22 €
Laufzeit ca. 33 Jahre ( wird ja i.d.R. bereits als SaZ abgeschlossen )
Und die unterschiedlichen Tarife/Versicherer ergeben sich ja aus der Spanne 350 ... 450 € / Monat.
Aber im Grunde ist dies hier eine Kreislauf-Diskussion... da dies ein viel zu komplexes Thema ist ... mit
vielen individuellen "Stellschrauben"... ;)
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit kleiner Anwartschaft und entsprechender Kapitalbildung besser fahren... nur zu...
Wem das zu aufwendig, oder auf Jahrzehnte hinaus nicht abwägbar genug ist... nimmt halt die große Anwartschaft... und ist letztendlich auch auf der sicheren Seite...
Der einzige Fehler für einen BS ist ... keine von beiden zu haben !
Auch dies habe ich bereits erlebt ... und dieser Kamerad war dann auch noch an Krebs erkrankt...
Zitat von: KlausP am 14. April 2021, 15:52:06
Zitat... 3. Was passiert eigentlich, wenn ich gar keine Anwartschaft habe und mit ein paar Wehwehchen in Pension gehe? Es besteht ja eine Pflicht zur Versicherung. ...
Dann wird die PKV entsprechende Risikozuschläge erheben. Wie das allerdings bei den Basistarifen aussieht und welche Leistungen dort angeboten werden kann ich Ihnen nicht sagen.
Um dies noch zu ergänzen:
Es muss auch eine KV aktiviert werden, denn ohne deren Nachweis keine Beihilfe!
"Früher" war dies mal anders... wurde aber im Rahmen der KV-Pflicht geändert.
Und hier kann dann die Tücke liegen, wenn noch nicht einmal eine kleine Anwartschaft existiert.
Denn bei vorliegenden Vorerkrankungen kann jede PKV die Aufnahme in einen Normaltarif verweigern.
Dann bleibt nur der Basis-Tarif, wenn man Beihilfe + PKV will, oder es keine andere Möglichkeit gibt.
"
Beihilfekonformer Basistarif"
nach dem "Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz"
dort § 12 Substitutive Krankenversicherung , Absätze 1a,b,c,d
Auszug daraus:
(1b) Der Versicherer ist verpflichtet,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung
der Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,
Versicherung im Basistarif zu gewähren.
Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den
Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1 200 Euro.
Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.
Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht."
Zur Verdeutlichung:
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,6 %
Pflegeversicherung 3,05 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 3,3 %
Beitragsbemessungsgrenze (Monatseinkommen) 4.837,50 €
14,6% x 4.837,50€ x 0,3 = 211,88€
3,05% x 4.837,50€ x 0,3 = 44,28€
3,3% x 4.837,50€ x 0,3 = 47,89€
Für diesen Beitrag stehen mir aber "nur" Leistungen nach dem GKV-Leistungskatalog zu, zu den Schwierigkeiten und Besonderheiten im Basistarif
https://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif
Zitat von: LwPersFw am 01. Mai 2021, 09:42:39
Das was eine kleine Anwartschaft im Durchschnitt kostet:
ca. 22 €
Laufzeit ca. 33 Jahre ( wird ja i.d.R. bereits als SaZ abgeschlossen )
Und die unterschiedlichen Tarife/Versicherer ergeben sich ja aus der Spanne 350 ... 450 € / Monat.
Meinte von den Kameraden mit der großen Anwartschaft. Ist aber nicht mehr so wichtig.
Zitat von: LwPersFw am 01. Mai 2021, 09:42:39
Aber im Grunde ist dies hier eine Kreislauf-Diskussion... da dies ein viel zu komplexes Thema ist ... mit vielen individuellen "Stellschrauben"... ;)
War ja auch gar nicht meine Absicht eine Diskussion ins Rollen zu bringen, sondern eben genau dieses komplexe Thema etwas aufzubrechen und zu beleuchten, da es eigentlich jeden Soldaten irgendwann betriftt. Mir fällt es immer schwer für etwas Geld zu bezahlen, was ich nicht im Kern verstehe. Deswegen habe ich angefangen dazu Fragen zu stellen und meine eigenen Recherche-Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Für mich hat sich da jetzt ein viel klareres Bild zu dem Thema ergeben und dazu haben auch maßgeblich die Antworten hier beigetragen!
Und wenn ich jetzt mal in Zukunft von einem jüngeren Kameraden gefragt werde, was eine Anwartschaft ist und ob er die braucht, dann sabbel ich nicht das gleiche nach was mir immer erzählt wurde "SaZ
brauchen eine kleine Anwartschaft und BS eine große!". Sondern kann mich mit dem Kameraden hinsetzten und beginne mit "Es kommt drauf an..." und am Ende hat er eine besseres Verständnis und kann auf Grundlage dessen eine bewusste Entscheidung treffen.
Zitat von: LwPersFw am 01. Mai 2021, 09:42:39
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit kleiner Anwartschaft und entsprechender Kapitalbildung besser fahren... nur zu...
Wem das zu aufwendig, oder auf Jahrzehnte hinaus nicht abwägbar genug ist... nimmt halt die große Anwartschaft... und ist letztendlich auch auf der sicheren Seite...
Ja für mich persönlich habe ich diese Entscheidung getroffen. Ich werde mein VL-Konto (Gibt ein paar wenige Anbieter, wo die Beiträge direkt in nem ETF landen) dafür nutzen und auch schon auf den maximalen Eigenanteil erhöht und lass das jetzt einfach so neben her laufen. Für mich ist der unschlagbare Vorteil, dass das Kapital verfügbar bleibt, aber richtig gesagt, das muss jeder für sich entscheiden...geht aber auch nur, wenn man weiß wofür man sich entscheiden kann 8)
Zitat von: LwPersFw am 01. Mai 2021, 09:42:39
Der einzige Fehler für einen BS ist ... keine von beiden zu haben !
Auch dies habe ich bereits erlebt ... und dieser Kamerad war dann auch noch an Krebs erkrankt...
Da kann ich nur absolut zustimmen!
Das ist natürlich der Worst-Case und tut mir sehr leid für den Kameraden.