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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Rayu99 am 15. April 2021, 19:34:03

Titel: Beamter auf Wiederruf (Anwärter) - Erstes Gehalt
Beitrag von: Rayu99 am 15. April 2021, 19:34:03
Hallo,

angenommen Person X wird mit Wirkung zum 01.06.2021 zum Beamten auf Widerruf ernannt.

Laut Gesetz erhalten Beamte die Bezüge monatlich im Voraus. Nun frage ich mich allerdings, ob es bei den Anwärtern auch so ist?

Nach eurer Erfahrung, wann wird an Person X das erste Gehalt ausgezahlt?
Titel: Antw:Beamter auf Wiederruf (Anwärter) - Erstes Gehalt
Beitrag von: justice005 am 15. April 2021, 21:21:57
Ja, das ist auch bei Anwärtern so. Es gibt im ersten Monat einen Abschlag und zum zweiten Monat gibt es dann das reguläre Gehalt plus die Restzahlung aus dem ersten Monat.
Titel: Antw:Beamter auf Wiederruf (Anwärter) - Erstes Gehalt
Beitrag von: F_K am 15. April 2021, 21:25:40
Praktisch muss der Dienstantritt erfolgen und alle zur Buchung notwendigen Daten vorliegen - dann erfolgt die Gutschrift innerhalb weniger Tage.