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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Westmünsterländer am 25. April 2021, 13:44:24

Titel: Laptop für ZAW/AMT Delitzsch
Beitrag von: Westmünsterländer am 25. April 2021, 13:44:24
Hallo zusammen,

hat jemand einen aktuellen Kenntnisstand ob Laptops fürs Lernen und Mitschreiben in Unterrichten erlaubt sind ? Für die ZAW (Fachinformatiker für Systemintegration) halte ich die Anschaffung auf jeden Fall für sinnvoll, jedoch würde ich gerne wissen ob dieser auch während der Unterrichte in Delitzsch und allgemein während der ZAW genutzt werden darf.

Mit kameradschaftlichen Grüßen!
Titel: Antw:Laptop für ZAW/AMT Delitzsch
Beitrag von: test123 am 25. April 2021, 15:18:35
Ich behaute einfach mal, dass das ziemlich schwierig wird weil ja Teile der Vorschriften und damit Ausbildugsinhalte VS-NfD sind. Selbst wenn es erlaubt wäre (sehr unwahrscheinlich) wäre man so immer nur ganz wenig vom Dienstvergehen entfernt.

Und selbst bei Inhalten bis OFFEN wäre ich mir nicht so sicher, ob du die so einfache auf privater IT speichern dürftest. Heimarbeit bis OFFEN auf privater IT wegen Corona musste bei uns auch erst durch einen Befehl genehmigt werden. Also ist auch nicht grundsätzlich erlaubt.

Also da kann ich deshalb auf jeden Fall nur abraten. ZAW ist aber natürlich was anderes.

Titel: Antw:Laptop für ZAW/AMT Delitzsch
Beitrag von: Ralf am 25. April 2021, 16:25:39
Sind in der Tat Lehrninhalte einer "Zivilen" Ausbildung NfD eingestuft?
Es handelt sich doch nur um Stoff, der auch von der HWK abgeprüft werden kann.
Titel: Antw:Laptop für ZAW/AMT Delitzsch
Beitrag von: test123 am 25. April 2021, 16:56:13
Ja, die Inhalte in der ZAW sollten keinerlei Bundeswehrbezug haben. Die "Ausbilder" bei einer ZAW sind ja auch keine Bundeswehrangehörigen, sondern werden durch einen Rahmenvertragspartner / zivilen Dienstleister gestellt. Daher lassen sich hier VS/NfD Inhalte durchaus ausschließen.

Daher sind meiner Meinung nach die Inhalte nichtmal OFFEN - Dienst und Amtsgeheimnis. Da ja identisches Zeug in der Berufsschule gelehrt wird, sind die Inhalte ja wirklich der allgemeinen Öffentlichkeit problemlos zusgänglich.